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Die Landkreise vor den Herausforderungen der nächsten Jahre. Mitgliederversammlung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Landesverband M-V e. V. Schwerin, 24. Juni 2011. Mecklenburg-Vorpommern. Verwaltungsstruktur der Kommunen
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Die Landkreise vor den Herausforderungen der nächsten Jahre Mitgliederversammlung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Landesverband M-V e. V. Schwerin, 24. Juni 2011
Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsstruktur der Kommunen • 12 Landkreise mit durchschnittlich 98.000 EW und durchschnittlich 1.887 km² Fläche • 6 kreisfreie Städte mit 45.000 - 200.000 EW • 113 hauptamtliche Verwaltungen, die 843 selbständige Gemeinden betreuen (von weniger als 100 EW bis ca. 32.000 EW)
Mecklenburg-Vorpommern Demografische Entwicklung Bevölkerungsrückgang: 1990 = 1,9 Mio. EW 2008 = 1,7 Mio. EW 2020 = 1,6 Mio. EW Einwohnerdichte: 73 EW/km² (BRD = 230 EW/km²) Altersaufbau: - über 60 2003 = 25 % 2020 = 35 % - unter 20 2003 = 20 % 2020 = 15 %
Ressourcen & neue Aufgaben der Landkreise A) Ressourcen I) Personal II) Finanzen B) neue Aufgaben I) Landkreisneuordnung/Aufgabenzuordnungsgesetz II) Soziales C) Fazit
Ressourcen I)-Personal • Durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den Kreisverwaltungen: 293,19 • Durchschnittsalter der Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen: 47,36 • Anzahl Auszubildende Stand Dez. 2010: 232
Ressourcen II)-Finanzen • Einnahmearten: a) Schlüsselzuweisungen b) Kreisumlage • Einnahmeentwicklung • Ausgabenentwicklung
B) Neue Aufgaben I)-Landkreisneuordnung • Neue Aufgaben, u. a.: • Besuchskommission für die psychiatrischen Krankenhäuser • Anerkennung von Beratungsstellen • Gewährung Elterngeld • Widerspruch Landesblindengeld • Feststellungsverfahren Schwerbehindertenrecht • Landesjugendamt • Betriebserlaubnisverfahren Kita • Berufung von Psychiatriekoordinatoren • Aufgabenübertragung aus den kreisfreien Städten
B) Neue Aufgaben I)-Landkreisneuordnung 2) Organisation • Aufbau der inneren Organisation der neuen Landkreise (Musterstellenplan) • Einrichtung von Außen- und Nebenstellen • Raumbedarf und -belegung • Daten, IT, Software etc. • Mittelfristiger Prozess • Ziel: keine negativen Auswirkungen für den Bürger
B) Neue Aufgaben I)-Landkreisneuordnung 3) Personal • Grundsatz: alle Mitarbeiter gehen auf den neuen Landkreis per Gesetz über • Aufgabenbezogener Personalübergang von den kreisfreien Städten • Ab 1.7.2012 Übergang des Landespersonals auf die Landkreise
B) Neue Aufgaben I)-Landkreisneuordnung 4) Finanzen • Haushaltszusammenführung • Einführung der Doppik 5) Kreisrecht • neue Gebührenordnungen für das Kreisgebiet • Satzungen, Verordnungen • Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Verträge kündigen oder anpassen
B) Neue Aufgaben I)-Landkreisneuordnung 6) Ehrenamt • bestehende ehrenamtliche Strukturen müssen auf die neue Landkreisfläche übertragen werden, z.B.: Kreistag, Jugendhilfeausschuss, Kreisseniorenrat • Schwierigkeiten auf Grund: - der Fläche - des zunehmenden Altersdurchschnitts in der Bevölkerung - des Bevölkerungsrückgangs
B) Neue Aufgaben II)-Soziales SGB II Bildungs- und Teilhabepaket • Umsetzung des Gesetzes • Mittagessen, Schulausflüge, Schulsozialarbeit • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Antragsbearbeitung/Bescheidung/Widersprüche
B) Neue Aufgaben II)-Soziales SGB II Optionsausübung in MST und NVP ab 2012 • Schaffung der Infrastruktur als zugelassener kommunaler Träger (zkT) • Koordination des Übergangsprozesses • mögliche Ausweitung der Option nach der Kreisgebietsreform im künftigen Großkreis ab 2013
B) Neue Aufgaben II)-Soziales Pflege Herausforderungen für die Zukunft • Demografische Entwicklung: Überalterung der Bevölkerung, sinkende Bevölkerungsdichte in M-V • Fachkräftemangel im gesamten Pflegebereich • Wachsende Zahl älterer Menschen mit Behinderungen • Einrichtung von Pflegestützpunkten zur unabhängigen und objektiven Beratung vor Ort ?
B) Neue Aufgaben II)-Soziales Sozialhilfefinanzierungsgesetz • Grundsätzlicher Paradigmenwechsel ab 2013 • Einheitliche Entscheidungs- und Kostenverantwortung bei den Kommunen • Kommunales Vor-Ort-Management durch verbindliche Zielvereinbarungen und entsprechende Prüfungen • Anpassung des Aufgabenzuschnitts des Kommunalen Sozialverbands
B) Neue Aufgaben II)-Soziales Kinder- und Jugendhilfe Bundeskinderschutzgesetz • weitere Qualifizierung beim Schutzauftrag der Jugendämterbei Kindeswohlgefährdung • Ausbau von Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz • Ausbau bestehender Netzwerke Früher Hilfen/Modellprojekt des Landes M-V Bündnis Kinderschutz • „Jugendamts-Hopping“ entgegenwirken • Verpflichtung der Jugendämter zur Qualitätsentwicklung
B) Neue Aufgaben II)-Soziales Kinder- und Jugendhilfe KiföG M-V • Begegnung des Fachkräftemangels/Qualifizierung • Beherrschung des komplizierten Finanzgefüges/Entgeltverhandlungen • finanzielle Anstrengungen insbesondere bei der Elternbeitragsstützung und Ergänzung der Landesmittel
B) Neue Aufgaben II)-Soziales Öffentlicher Gesundheitsdienst • aktive Integration in den Prozess Früher Hilfen/Kinderschutz • Reaktion auf aktuelle Entwicklungen und die wachsende Bedeutung • Absicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum: Haus- und Fachärzte, Hebammen • Schaffung neuer Strukturen zur Betreuung der älter werdenden Bevölkerung
C) Fazit • Übertragung neuer Aufgaben • Bestehende Aufgaben verändern sich • Anpassung der Personalsituation • Personalübergang • Generationswechsel • Fachkräftemangel • Ehrenamtliche Mitarbeit wird schwieriger • Landkreise stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen • Wohlfahrtsverbände und Ehrenamt sind wichtiger als je zuvor