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Kapitel 3 - Überblick

Kapitel 3 - Überblick. Anwendungen der Makroökonomie Geld und Inflation Investition und Wachstum Konjunktur und Beschäftigung Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems Charles Goodhart - Regulating the Regulators Zahlungsbilanz und Wechselkurs

marlis
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Kapitel 3 - Überblick

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Presentation Transcript


  1. Kapitel 3 - Überblick Anwendungen der Makroökonomie • Geld und Inflation • Investition und Wachstum • Konjunktur und Beschäftigung • Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems • Charles Goodhart - Regulating the Regulators • Zahlungsbilanz und Wechselkurs • Beispiel: Ökonomische Probleme der deutschen Wiedervereinigung Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  2. Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems • Was ist Regulierung? • Begründung der Regulierung des Finanzsektors • Banken und systemische Krisen • Instrumente der Regulierung • kurz: Basel II • Wer reguliert? • Charles Goodhart: Wer reguliert die Regulierer? Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  3. Was ist Regulierung? • Allgemein werden unter dem Begriff "Regulierung" alle staatlichen Maßnahmen subsumiert, mit denen Preis-, Verkaufs- und Produktionsentscheidungen von privaten Firmen kontrolliert werden. • Ziel ist es, private Entscheidungen, die das „allgemeine Interesse" unzureichend berücksichtigen, zu verhindern ( externe Effekte). • Der Finanz- und insbesondere der Bankensektor ist in allen Industrieländern einer der am meisten regulierten Sektoren. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  4. Begründung der Regulierung des Finanzsektors (I) Objekte der Regulierung im Finanzsektor sind vor allem: • Banken, • Investmentbanken, • Versicherungsgesellschaften, • Fondsgesellschaften, • Börsen sowie • Clearing- und Abwicklungsgesellschaften. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  5. Begründung der Regulierung des Finanzsektors (II) Gründe für die Regulierung sind: • Konsumentenschutz, • Vermeidung von „moral hazard“ (entsteht durch den Konsumentenschutz), • „soziale Ziele“ und • Minimierung des systemischen Risikos. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  6. Begründung der Regulierung des Finanzsektors (III) • Konsumentenschutz • Konsumenten werden geschützt, weil davon ausgegangen wird, daß sie weder in der Lage sind, die Risikoposition derjenigen Institution, der sie ihr Geld anvertrauen, richtig einzuschätzen, noch, • dass sie die in Anspruch genommenen Leistungen adäquat bewerten und kontrollieren können. • Beispiel: Aufklärungspflichten beim Wertpapierkauf, Ausweis bestimmter Kennzahlen bei Kreditgewährung Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  7. Begründung der Regulierung des Finanzsektors (IV) • Vermeidung von „moral hazard“-Verhalten • Beispiel: Pflichtversicherung für Banken, die im Falle eines Bankkonkurses die Spareinlagen erstattet. • “Moral-hazard"-Problem: Sparer werden bei Wahl der Bank unvorsichtig und wechseln auch Banken mit erkennbar hohem Risiko nicht. Kontrollfunktion durch den "Markt" wird so verwässert. • Aufgrund der Trägheit der versicherten Sparer können die Bankeigner und -manager höhere Risiken eingehen. • Daher wird eine Instanz zur Überwachung des Risikogebarens von Banken benötigt. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  8. Begründung der Regulierung des Finanzsektors (V) • „Soziale“ Ziele • Verhinderung von kriminellen Geschäften (Geldwäsche, Steuerhinterziehung), • Förderung bestimmter Kreditallokationen (Existenzförderprogramme, Zonenrandförderung), • Kontrahierungszwang für bestimmte Institute, • etc. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  9. Begründung der Regulierung des Finanzsektors (VI) • Minimierung des systemischen Risikos • Systemisches Risiko: Kollaps des Finanzsystems • Mit Abstand wichtigstes Ziel der Regulierung des Finanzsektors ist dessen Vermeidung: • Kollaps kann dazu führen, dass im Extremfall ganze Volkswirtschaften zusammenbrechen • Weltwirtschaftskrise verstärkt durch Bankenzusammenbrüche: Sinken des US-amerikanischen BIP um 50 Prozent, des deutschen um 40 Prozent Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  10. Begründung der Regulierung des Finanzsektors (VII) • Systemisches Risiko: Die Zahlungsunfähigkeit einer Bank (oder einer kleinen Gruppe von Banken) kann aufgrund der vielfältigen Verflechtung des Bankensystems zur Zahlungsunfähigkeit des - ansonsten gesunden - gesamten Systems führen ("systemisches Risiko"). Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  11. Systemisches Risiko - ein amerikanischer Zentralbanker beschreibt das Risiko wie folgt: "The only analogy that I can think of for the failure of a major international institution of great size is a meltdown of a nuclear generating plant like Chernobyl. [...] We are talking about the failure that could disrupt the whole system." Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  12. Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems • Was ist Regulierung? • Begründung der Regulierung des Finanzsektors • Banken und systemische Krisen • Instrumente der Regulierung • kurz: Basel II • Wer reguliert? • Charles Goodhart: Wer reguliert die Regulierer? Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  13. Situation in Banken: Bankbilanz Aktiva Passiva Kredite (langfristig) Einlagen (kurzfristig) Fristentransformation Fristentransformation: Nur ein Teil der kurzfristig abrufbaren Einlagen wird tatsächlich abgehoben, daher können auch Kredite mit langen Laufzeiten vergeben werden. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  14. Bankenregulierung - Mögliches Problem: Einleger verlieren das Vertrauen, ihre Einlagen zurückzubekommen Auslöser: • tatsächliche hohe Kredit-Verluste der Bank, die zum Konkurs führen können oder • Gerüchte - ob wahr oder falsch - über drohende hohe Verluste Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  15. Bankenregulierung - Entscheidungssituation des Einlegers: Einlagen bei der Bank lassen - Risiko, dass die Bank bankrott gehen kann (= Totalverlust der Einlagen)? Schnelles Abheben der Einlagen - Risiko ist minimiert, Kosten sind gering? Sicherheitshalber: Abheben!  Folge: Allgemeines Wettrennen zur Bank („bank run“) Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  16. Mögliche Situation in der Bank: 1. Tatsächliche hohe Verluste • nicht alle Einlagen können zurückgezahlt werden • „bank-run“ ist gerechtfertigt! 2. Keine hohen Verluste auf der Aktivseite, falsches Gerücht: • viele Einlagen werden „sicherheitshalber“ abgezogen • Bank muss (langfristige) Aktiva liquidieren • schnelle Veräusserung von langfristigen Aktiva nur zu einem geringen Preis möglich • nicht alle Einlagen können zurückgezahlt werden „bank-run“ ist gerechtfertigt! Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  17. Zur Krise des gesamten Finanzsystems kommt es, wenn 1. Einleger schlecht informiert sind - Unterstellung, dass alle Banken die gleichen Probleme haben („Homogenitätsannahme“) - oder 2. andere Banken vom Bankrott der einen Bank aufgrund von engen Interbank-Kreditbeziehungen betroffen sind (Zahlungsverkehr, Geldmarkt, Derivate).  “bank-run“ auf alle Banken von allen Einlegern  „bank-panic“ oder Bankenkrise! Also: Bankrott einer Bank kann den Bankrott vieler anderer Banken nach sich ziehen! Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  18. Bankenregulierung - Ziele • Ausscheiden eines Unternehmens aus dem Markt ist an sich kein besonderes Ereignis – es ist im Gegenteil ein normaler marktwirtschaftlicher Vorgang • Gefährlich wird es erst, wenn das Scheitern einer Bank das Scheitern von vielen anderen Banken nach sich zieht, andere Banken also "angesteckt" werden ("contagion effect"). • Oberstes Ziel der Bankenregulierung ist die Vermeidung von unkontrollierten Bankenzusammenbrüchen und damit Krisen des Finanzsystems • Regulierung setzt bei individuellen Banken an Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  19. Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems • Was ist Regulierung? • Begründung der Regulierung des Finanzsektors • Banken und systemische Krisen • Instrumente der Regulierung • kurz: Basel II • Wer reguliert? • Charles Goodhart: Wer reguliert die Regulierer? Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  20. Bankenregulierung: Instrumente zur Verhinderung systemischer Krisen • Vertreter der „free banking“-Schule gehen davon aus, dass die Selbstheilungskräfte des Marktes ausreichen, um die Sicherheit des Bankensystems zu gewährleisten - staatliche Eingriffe verursachen demgegenüber hohe direkte und indirekte Kosten • Jedoch: Kein entwickeltes Land der Welt verzichtet auf Bankenaufsicht • Unterteilung der Instrumente in präventive Maßnahmen (prudential regulations, safety and soundness regulations) und protektive Maßnahmen, die im Falle eines insolventen Kreditinstituts die Einleger schützen sollen Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  21. Instrumente der Regulierung - Ein System von gestaffelten “Verteidigungslinien” • Mindestreservepflicht • Eigenkapitalanforderungen • Meldevorschriften • Portfolio-Beschränkungen • Einlagensicherung • Lender of Last Resort (Zentralbank springt ein) • Verlustübernahme durch den Staat präventive Maßnahmen Grenze fließend protektive Maßnahmen Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  22. Bankbilanz Aktiva Passiva Kredite (langfristig) Einlagen (kurzfristig) Eigenkapital ...erhöht jedoch die Kosten für Bankkredite! = „Sicherheitspolster“ Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  23. Eigenkapitalanforderungen an Banken • international einheitliche Regelungen koordiniert durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, angesiedelt in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ, BIS) in Basel • Gründung des Ausschusses 1974 • Keine Gesetzgebungskompetenz, aber de facto rechtlich bindend • Veröffentlichung von „Basel I“ im Jahr 1988, zugrundegelegt in über 100 Ländern bis 2001 • bisherige (und noch gültige) Regelung: einheitlich 8% Eigen- kapitalunterlegung für alle Bankkredite an Unternehmen • Festlegung der 8% 1988 „pi mal Daumen“ Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  24. Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems • Was ist Regulierung? • Begründung der Regulierung des Finanzsektors • Banken und systemische Krisen • Instrumente der Regulierung • kurz: Basel II • Wer reguliert? • Charles Goodhart: Wer reguliert die Regulierer? Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  25. Bankenregulierung: Probleme mit „Basel I“ a) Bankkredite sind insgesamt zu teuer, dies ist schlecht für die Volkswirtschaft: So wenig Eigenkapitalunterlegung wie möglich, soviel wie nötig. b) Unterschiedliche Eigenkapitalunterlegung unterschiedlicher Risiken durch kaufmännische Sorgfaltspflicht gefordert - Auseinanderfallen von gesetzlichen und geschäftlichen Regelungen c) Für gute Risiken sind Bankkredite zu teuer, die Unternehmen finanzieren sich direkt am Kapitalmarkt - im Bankportfolio verbleiben risikoreiche Kredite. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  26. Zins Differenzierter Zins Unternehmen mit schlechter Bonität Undifferen-zierter Zins Unternehmen mit guter Bonität Ausfallrisiko Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  27. Bankenregulierung: Reformpaket „Basel II“ • Ziel daher:Anpassung derEigenkapitalunterlegung an tatsächliche Risiken („gerechtere Kosten“) • Diskussion seit 1999 • de jure Inkrafttreten bislang Anfang 2006, vermutlich eher in modifizierter Form 2007 (ursprünglich 2004) Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  28. Basel II Drei-Säulen-Konzept zur Stabilität des Finanzsystems (1) Modifizierte Eigenkapital-anforderungen (2) Überprüfung durch Bankenaufsicht (3) Markt-disziplin Neue Eigenkapitalanforderungen „Basel II“ Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  29. 1. Säule - Modifizierte Eigenkapitalanforderungen Risiken, die mit Eigenkapital unterlegt werden müssen: • Kreditrisiko • Marktrisiko • operationelles Risiko Basel II Kredite an Unternehmen müssen - je nach Risiko - unterschiedlich stark durch (teures) Eigenkapital unterlegt werden. Einschätzung des Risikos erfolgt mittels „Rating“ Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  30. Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems • Was ist Regulierung? • Begründung der Regulierung des Finanzsektors • Banken und systemische Krisen • Instrumente der Regulierung • kurz: Basel II • Wer reguliert? • Charles Goodhart: Wer reguliert die Regulierer? Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  31. Wer soll regulieren? Spezial-Behörden • effektiver und einfacher zu managen • klar definierte Aufgaben • besonderen Umständen wird Rechnung getragen • objektbezogene Aufsicht fällt leichter • näher am Geschäft Mega-Behörde • ein Ansprechpartner für Autorisationen • klar definierte Verantwortung • Finanz-Konglomerate bedingen enge Kooperation • transparente Regelung • "regulatorisches Arbitrage- verhalten" wird unterbunden Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  32. Von wo aus soll reguliert werden? Unterabteilung der Zentralbank mittleresDurchsetzungs-vermögen Gefahr von Konflikten mit anderen Zielen Guter Informationsstand Unterabteilung des Finanz-ministeriums Hohes Durchsetzungs-vermögen geringe Unabhängigkeit schlechter Informationsstand Selbständige Behörde mittleres Durchsetzungs-vermögen größere Unabhängigkeit schlechter Informationsstand Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  33. Regelung in Deutschland I • Zum 1. Mai 2002 wurde die - selbständige - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gegründet. • Sie vereinigt in sich die ehemaligen Bundesaufsichtsämter • für das Kreditwesen (BaKred), • das Versicherungswesen (BAV) und • für den Wertpapierhandel (BAWe). • Angelehnt ist sie an das Vorbild der englischen „Financial Services Authority, FSA“ (gegründet Ende 2001). Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  34. Regelung in Deutschland II • Nach einigem Kompetenzgerangel hat sich nun eine Aufgabenteilung zwischen Bundesbank und BAFin herausgebildet: • Die BAFin übernimmt die alleinige Verantwortung für hoheitliche Maßnahmen, • die Aufgaben der Bundesbank liegen im Bereich der operativen Tätigkeiten der Aufsicht (laufende Überwachung; Bundesbank hat Expertise, ist nah am Geschäft) Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

  35. Probleme: Wie gut sind Regulierer? Wer reguliert Regulierer? Antworten von Charles Goodhart am Donnerstag, dem 5. 12. 2002, 12 Uhr, Hörsaal VI Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

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