650 likes | 941 Views
Herzlich Willkommen zur Erstunterweisung im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften. Themenübersicht. Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz Gefahrstoffverordnung Persönliche Schutzausrüstung Umgang mit Gefahrstoffen. Themenübersicht.
E N D
Herzlich Willkommenzur Erstunterweisungim FachbereichAngewandte Naturwissenschaften
Themenübersicht • Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz • Unfallversicherungsschutz • Gefahrstoffverordnung • Persönliche Schutzausrüstung • Umgang mit Gefahrstoffen
Themenübersicht • Umgang mit Geräten und Maschinen • Sicherheitseinrichtungen • Sicheres Verhalten im Labor • Verhalten im Erste-Hilfe-Fall • Maßnahmen in Notfällen
Verantwortliche im • Arbeits- und Umweltschutz • Unfallversicherungsschutz • (Gesetzliche Unfallversicherung) • Thomas Anders-Wilberg • Dezernat 1, SG Arbeitssicherheit & Umweltschutz
Begriff : “Arbeits- & Umweltschutz” Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit) ► Schutz der Personen in einem Unternehmen (Einrichtung) vor gesundheitsschädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Verhütung von Augenverletzung durch Schutzbrillentragepflicht beim Abfüllen von Schwefelsäure Umweltschutz ► Schutz der “umgebenden Welt” eines Unternehmens vor den schädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Schwefelsäure beim Abfüllen nicht ins Grundwasser gelangen lassen
Arbeits- /Umweltschutz wird in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt z.B. • Chemikaliengesetz • Gefahrstoffverordnung • Technische Regelnfür Gefahrstoffe (TRGS) • Unfallverhütungsvorschriften • Regel für Sicherheit undGesundheitsschutz • Richtlinien (z. B. Laborrichtlinie) • Merkblätter, Sicherheitsratschläge usw. Anders-Wilberg 2010-09-23
Adressaten der gesetzliche Vorgaben aus dem “Arbeits- & Umweltschutz” Personen die einen Bereich verantwortlich leiten (Vorgesetzte) z.B. - Leiter der Einrichtung - Leiter eines Fachbereichs - Weisungsberechtigte Personen (Praktikumsleiter/ Laboraufsicht) Personen die in der Einrichtung einer versicherten Tätigkeit nachgehen (Unterstützungspflicht der Versicherten) ► ► z.B. - Mitarbeiter - Studenten - Auszubildende
Verantwortliche Personenim Arbeits- und Umweltschutz • PräsidentgesamteHochschule • KanzlergesamteVerwaltung • Dekanin/DekangesamterFachbereich • Professorin/Professor jeweilsimsachlich-personellen - Professurvertreter /-inBereich (z. B. Labor, Werkstatt) - Lehrbeauftragte - wissenschaftlicheMitarbeiter durch Delegation
Pflichten der “Versicherten” Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten (1) DieVersicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeitensowiegemäß der Unterweisung und Weisungdes Unternehmersfür ihre Sicherheit und Gesundheitbei der Arbeitsowie für Sicherheitund Gesundheitsschutzderjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind…..
Verantwortliche im • Arbeits- und Umweltschutz • Unfallversicherungsschutz • (Gesetzliche Unfallversicherung)
Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei ► Besuch von Vorlesungen/ Seminaren in der Hochschule ►Besuch von Hochschule- und Staatsbibliotheken ► von der Hochschule organisierten und durchgeführten Exkursionen ins Ausland GesetzlicherUnfallversicherungsschutz
GesetzlicherUnfallversicherungsschutz Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei ►Tätigkeiten in Studierendenselbstverwaltung (ASTA, Fachschaft) ►sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (z. B. Exkursionen) ► Teilnahme am offiziellen Hochschulsportprogramm ►sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen
GesetzlicherUnfallversicherungsschutz Nicht unfallversichert sind ► Studienarbeiten zu Hause ►Private Studienfahrten ► Private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause ►Private Aktivitäten auf dem Hochschulgelände
GesetzlicherUnfallversicherungsschutz „… da war schon seit heute morgen diese Wasserlache vor der Laborzeile….“ Versicherungsfall:i Unfall im Sinne des SGB V II : Versicherte Tätigkeit+Äußere EinwirkungVerletzungVersicherterUnfall (Arbeits-/ Wegeunfall)
GesetzlicherUnfallversicherungsschutz Ursachen von Arbeitsunfällen „… ich wollte nur schnell ein neues Becherglas holen und rutschte plötzlich aus….“ • Technische Ursachen • Organisatorische Ursachen • Personelle Ursachen
GesetzlicherUnfallversicherungsschutz „… dabei knickte ich mit dem Fuß um….“ ►Jeden Arbeits- und Wegeunfall melden ►Unfallmeldebogen beim Fachbereichssekretariat erhältlich ►Abgabe des Bogens im Fachbereichssekretariat ►evtl. werden Unfallursachen von Arbeitsunfällen untersucht
Warum ist die Meldung eines Arbeits – bzw. Wegeunfall für den Betroffenen so wichtig ? ► Gesetzliche Krankenkassen und gesetzliche Unfallversicherungen haben unterschiedliche Leistungen und Aufgaben Die gesetzliche Unfallversicherung hat dabei den umfassenderen Leistungsumfang ► .
Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden ! Sie bemerken eine Gefahrstelle, eine unsichere Arbeitssituation ? Informieren Sie darüber bitte direkt ihren Betreuer !(Dozenten/ Laborleiter / Parktikumsleiter etc. ) ► Entstandene Gefahrstellen können so frühzeitig erkannt und unwirksam gemacht werden, damit keiner zu Schaden kommen kann.
Viel Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Rechtsvorschriften GHS EU REACH CLP Berufsgenossen-schaft Chemie Gesetzliche Unfall-versicherung Deutschland Gefahrstoff-verordnung Chemikalien-gesetz Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Unfallverhütungs-vorschriften Umgang Registrierung & Ein-stufungsverpflichtung Kennzeichnung Laborordnung/ Betriebsanweisungen Quellen: http://www.adpic.de/data/picture/detail/globus___planet_erde_268176.jpg http://www.liberalismus-portal.de/images/europaflagge.jpg http://www.holiday-home.org/de/Portaldata/1/Resources/images/de/flagge-deutschland.gif
Inhalte der Gefahrstoffverordnung • Regelungen zur Einstufung von Gefahrstoffen • Regelungen zur Kennzeichnung und Verpackung • Herstellungs-/Verwendungsverbote • Beschäftigungsbeschränkungen • Abgabe des Sicherheitsdatenblatts • Umgangsvorschriften
Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen, • die eine oder mehrere gefährliche • Eigenschaften aufweisen, • aus denen bei Herstellung oder Verwendung Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können, • die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen (CMR, Allergien, Langzeitvergiftung mit Organschaden) oder • die explosionsfähig sind.
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS GHS =Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien(Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS • Mindestanforderungen an ein Kennzeichnungsschild nach GHS: • Produktidentifikatoren (chemischer Stoffname) • Gefahrenpiktogramme: GHS • Signalwort (GEFAHR, ACHTUNG) • Gefahrenhinweise, H-Sätze (Hazard Statements) z.B. verursacht schwere Augenschäden • Sicherheitshinweise, P-Sätze (Precautionary Statements)z.B. Augenschutz tragen • Nennmenge/-volumen • Angaben zum Lieferanten • Ergänzende Informationen, z.B. Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Produktidentifikatoren
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Signalwort
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Gefahren-hinweise H-Sätze
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Sicherheits-hinweise P-Sätze
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Nennmenge
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Lieferant
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Gefahrenpiktogramme
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Physikalisch-chemische Gefahren Explosiv Entzündlich Oxidierend Korrosiv Komprimierte Gase Gesundheits-gefahren Sehr Giftig CMR CMR Ätzend Giftig Sensibilisierend Sensibilisierend Reizend Zielorgantoxizität Zielorgantoxizität ‚Obere‘ Kategorie ‚Untere‘ Kategorie Umwelt-gefahren umweltgefährlich Quelle: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html
CMR-Stoffe • C = karzinogen Krebserzeugend • M = mutagen erbgutverändernd • R = reproduktionstoxisch fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1: nachgewiesenermaßen krebserzeugend beim Menschen Kategorie 2: erwiesenes Tierkanzerogen mit möglicher Übertragbarkeit auf den Menschen Kategorie 3: ernstzunehmende Verdachtsmomente eine krebserzeugende Wirkung am Versuchstier
CMR-Stoffe Kategorie 3Kategorie 2 Kategorie 1 krebserzeugend erbgutverändernd reproduktionstoxisch H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beein-trächtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen. H350: Kann Krebs erzeugen. H340: Kann genetische Defekte verursachen. H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen.
Wo erhält man Informationen über Gefahrstoffe??? • Sicherheitsdatenblätter • (werden vom Hersteller mitgeliefert bzw. Internet) • Gefahrstoffkennzeichnung (also direkt auf der Chemikalienverpackung) • Betriebsanweisungen • Versuchsdurchführungen • Gestis-Stoffdatenbank (www.dguv.de) • Merck- und IGS-Datenbank • Fachliteratur (z. B. Römpp)
Hygienemaßnahmen • Zutrittsverbote beachten • Nicht Rauchen, Essen und Trinken • KeineLebensmitteln/Getränke lagern • Keine Kleidung und Taschen lagern (Spinde im Flurbereich!) • Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung • Nach Beendigung der Laborarbeit sind die Hände stets gründlich mit Wasser und Haut schonenden Handreinigungsmittel zu waschen • Vor und nach dem Praktikum Hautschutzmittel benutzen
Persönliche Schutzausrüstung • Persönliche Schutzausrüstung ist VOR • Betreten des Laboratoriums anzuziehen. • Schutzbrille tragen, wenn erforderlich! • Keine Kontaktlinsen! • Grundsätzlich Kittel tragen! • Baumwolle, auf keinen Fall Kunstfasern!(schwerste Brandwunden möglich!) • Beim Arbeiten stets geschlossen halten! • Waschen nicht vergessen! • Trittsichere und geschlosseneSchuhe tragen!
Persönliche Schutzausrüstung • Keine teure und keine Bekleidung ausKunstfasern tragen (elektrost. Aufladung)! • Gilt auch für Unterwäsche! • Keine kurzen Röcke oder kurze Hosen tragen! • Mit Chemikalien Verschmutze Kleidung ist sofort zu wechseln Für Notfall eine komplette Garnitur Ersatzkleidung bereithalten! • Tragen von Ringen, Ketten usw. vermeiden! • Lange Haare nicht offen tragen!
Persönliche Schutzausrüstung • Schutzhandschuhe gegen Kälte und • Hitze • chemikalienbeständige Schutzhandschuhe: • bei Arbeiten mit ätzenden, giftigen, sehr giftigen, kanzerogenen, reproduktionstoxischen, mutagenen Stoffen • In Zweifelsfällen Schutzhandschuhe benutzen! • Je nach Gefahrstoff, geeignete und intakte Schutzhandschuhe tragen! • Schutzhandschuhe dienen nur als Spritzschutz!
Arbeiten mit Gefahrstoffen • Keine Sorglosigkeit • Vor dem Umgang über die Gefahren Informieren • Sämtliche Gefäße sind mit Inhalt zu beschriften • Entnommene Chemikalien niemals zurück in den Vorratsbehälter geben!
Arbeiten mit Gefahrstoffen • Verminderung der Abfälle in dem nur die benötigten Mengen für den Versuch entnommen werden • Abfälle Deaktivieren und gemäß der Entsorgungseinrichtungen im Labor entsorgen
Aufbewahrung von Gefahrstoffen • In Behältern aus geeignetem Material Behälter dürfen nicht zur Verwechselung mit Lebensmittel führen • Nur in täglicher erforderlicher Menge für Handgebrauch am Arbeitsplatz • Brennbare Flüssigkeiten (Lösemittel) für Handgebrauch nur in Behältern von 1 Liter Nennvolumen • Anzahl der Behälter auf unbedingt notwendiges Maß beschränken
Lagerung von Gefahrstoffen • Säuren/Laugen-Schränke • Sicherheitschemikalien- oder-gasschränke • Keine Lagerung in Digestorien • Giftige, sehr giftige, mutagene, kanzerogene, reproduktionstoxische Stoffe nur unter Verschluss lagern
Abfüllen und Transport • Feste Stoffe mit einem sauberen Spatel entnehmen. • Bei enghalsigen Gefäßen Trichter benutzen, auf Entweichung achten. • Stopfen einer Flasche immer umgedreht auf den Tisch legen. • Beim Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten auf Werkstoffkombination achten • Gefahrstoffe nur im Abzug um- und abfüllen • Glasbehälter nur mit geeigneten Hilfsmitteln transportieren (z. B. Eimer)
Umgang mit Geräten und Maschinen • Vor Benutzung Geräte und Anlagen auf einwandfreien Zustand prüfen • Defekte Geräte/Maschinen nicht ver-wenden, der weiteren Nutzung entziehen • Notwendige Reparaturen veranlassen • Keine Reparaturen und „Bastelarbeiten” durchführen
Umgang mit Geräten und Maschinen • Geräte/Anlagen bestimmungsgemäß gebrauchen • Nur die dafür bestimmten Schalter und Stelleinrichtungen bedienen • Niemals nasse elektrische Geräte und Anlagen benutzen • Niemals Schutzabdeckungen/Zugänge an elekt. Betriebsstätten/Schaltanlagen öffnen
Umgang mit Geräten und Maschinen • Niemals Einstellungen von Sicherheits-einrichtungen verändern • Vor Benutzung über besondere Sicherheits-maßnahmen (Betriebsanweisung/ Personal) informieren • Bei Störungen: Stromkreis sofort unterbrechen (Not-Aus-Taste/Stecker ziehen) und auf Gefahren hinweisen • Auf mechanische und thermische Gefahren achten
Sicherheitseinrichtungen • Digestorium • Not- und Augendusche • ABC- und CO2-Feuerlöscher • Löschsand, Löschdecke • Erste-Hilfe-Kasten • Not-Aus • Aufsaugmaterialien