1 / 59

Herzlich Willkommen zur Erstunterweisung im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften

Herzlich Willkommen zur Erstunterweisung im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften. Themenübersicht. Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz Gefahrstoffverordnung Persönliche Schutzausrüstung Umgang mit Gefahrstoffen. Themenübersicht.

maura
Download Presentation

Herzlich Willkommen zur Erstunterweisung im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Herzlich Willkommenzur Erstunterweisungim FachbereichAngewandte Naturwissenschaften

  2. Themenübersicht • Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz • Unfallversicherungsschutz • Gefahrstoffverordnung • Persönliche Schutzausrüstung • Umgang mit Gefahrstoffen

  3. Themenübersicht • Umgang mit Geräten und Maschinen • Sicherheitseinrichtungen • Sicheres Verhalten im Labor • Verhalten im Erste-Hilfe-Fall • Maßnahmen in Notfällen

  4. Verantwortliche im • Arbeits- und Umweltschutz • Unfallversicherungsschutz • (Gesetzliche Unfallversicherung) • Thomas Anders-Wilberg • Dezernat 1, SG Arbeitssicherheit & Umweltschutz

  5. Begriff : “Arbeits- & Umweltschutz” Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit) ► Schutz der Personen in einem Unternehmen (Einrichtung) vor gesundheitsschädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Verhütung von Augenverletzung durch Schutzbrillentragepflicht beim Abfüllen von Schwefelsäure Umweltschutz ► Schutz der “umgebenden Welt” eines Unternehmens vor den schädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Schwefelsäure beim Abfüllen nicht ins Grundwasser gelangen lassen

  6. Arbeits- /Umweltschutz wird in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt z.B. • Chemikaliengesetz • Gefahrstoffverordnung • Technische Regelnfür Gefahrstoffe (TRGS)‏ • Unfallverhütungsvorschriften • Regel für Sicherheit undGesundheitsschutz • Richtlinien (z. B. Laborrichtlinie)‏ • Merkblätter, Sicherheitsratschläge usw. Anders-Wilberg 2010-09-23

  7. Adressaten der gesetzliche Vorgaben aus dem “Arbeits- & Umweltschutz” Personen die einen Bereich verantwortlich leiten (Vorgesetzte) z.B. - Leiter der Einrichtung - Leiter eines Fachbereichs - Weisungsberechtigte Personen (Praktikumsleiter/ Laboraufsicht) Personen die in der Einrichtung einer versicherten Tätigkeit nachgehen (Unterstützungspflicht der Versicherten) ► ► z.B. - Mitarbeiter - Studenten - Auszubildende

  8. Verantwortliche Personenim Arbeits- und Umweltschutz • PräsidentgesamteHochschule • KanzlergesamteVerwaltung • Dekanin/DekangesamterFachbereich • Professorin/Professor jeweilsimsachlich-personellen - Professurvertreter /-inBereich (z. B. Labor, Werkstatt) - Lehrbeauftragte - wissenschaftlicheMitarbeiter durch Delegation

  9. Pflichten der “Versicherten” Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten (1) DieVersicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeitensowiegemäß der Unterweisung und Weisungdes Unternehmersfür ihre Sicherheit und Gesundheitbei der Arbeitsowie für Sicherheitund Gesundheitsschutzderjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind…..

  10. Verantwortliche im • Arbeits- und Umweltschutz • Unfallversicherungsschutz • (Gesetzliche Unfallversicherung)

  11. Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei ► Besuch von Vorlesungen/ Seminaren in der Hochschule ►Besuch von Hochschule- und Staatsbibliotheken ► von der Hochschule organisierten und durchgeführten Exkursionen ins Ausland GesetzlicherUnfallversicherungsschutz

  12. GesetzlicherUnfallversicherungsschutz Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei ►Tätigkeiten in Studierendenselbstverwaltung (ASTA, Fachschaft) ►sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (z. B. Exkursionen)‏ ► Teilnahme am offiziellen Hochschulsportprogramm ►sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen

  13. GesetzlicherUnfallversicherungsschutz Nicht unfallversichert sind ► Studienarbeiten zu Hause ►Private Studienfahrten ► Private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause ►Private Aktivitäten auf dem Hochschulgelände

  14. GesetzlicherUnfallversicherungsschutz „… da war schon seit heute morgen diese Wasserlache vor der Laborzeile….“ Versicherungsfall:i Unfall im Sinne des SGB V II : Versicherte Tätigkeit+Äußere EinwirkungVerletzungVersicherterUnfall (Arbeits-/ Wegeunfall)

  15. GesetzlicherUnfallversicherungsschutz Ursachen von Arbeitsunfällen „… ich wollte nur schnell ein neues Becherglas holen und rutschte plötzlich aus….“ • Technische Ursachen • Organisatorische Ursachen • Personelle Ursachen

  16. GesetzlicherUnfallversicherungsschutz „… dabei knickte ich mit dem Fuß um….“ ►Jeden Arbeits- und Wegeunfall melden ►Unfallmeldebogen beim Fachbereichssekretariat erhältlich ►Abgabe des Bogens im Fachbereichssekretariat ►evtl. werden Unfallursachen von Arbeitsunfällen untersucht

  17. Warum ist die Meldung eines Arbeits – bzw. Wegeunfall für den Betroffenen so wichtig ? ► Gesetzliche Krankenkassen und gesetzliche Unfallversicherungen haben unterschiedliche Leistungen und Aufgaben Die gesetzliche Unfallversicherung hat dabei den umfassenderen Leistungsumfang ► .

  18. Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden ! Sie bemerken eine Gefahrstelle, eine unsichere Arbeitssituation ? Informieren Sie darüber bitte direkt ihren Betreuer !(Dozenten/ Laborleiter / Parktikumsleiter etc. ) ► Entstandene Gefahrstellen können so frühzeitig erkannt und unwirksam gemacht werden, damit keiner zu Schaden kommen kann.

  19. Haben Sie Fragen ?

  20. Viel Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

  21. Rechtsvorschriften GHS EU REACH CLP Berufsgenossen-schaft Chemie Gesetzliche Unfall-versicherung Deutschland Gefahrstoff-verordnung Chemikalien-gesetz Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Unfallverhütungs-vorschriften Umgang Registrierung & Ein-stufungsverpflichtung Kennzeichnung Laborordnung/ Betriebsanweisungen Quellen: http://www.adpic.de/data/picture/detail/globus___planet_erde_268176.jpg http://www.liberalismus-portal.de/images/europaflagge.jpg http://www.holiday-home.org/de/Portaldata/1/Resources/images/de/flagge-deutschland.gif

  22. Inhalte der Gefahrstoffverordnung • Regelungen zur Einstufung von Gefahrstoffen • Regelungen zur Kennzeichnung und Verpackung • Herstellungs-/Verwendungsverbote • Beschäftigungsbeschränkungen • Abgabe des Sicherheitsdatenblatts • Umgangsvorschriften

  23. Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen, • die eine oder mehrere gefährliche • Eigenschaften aufweisen, • aus denen bei Herstellung oder Verwendung Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können, • die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen (CMR, Allergien, Langzeitvergiftung mit Organschaden) oder • die explosionsfähig sind.

  24. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS GHS =Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien(Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.

  25. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS • Mindestanforderungen an ein Kennzeichnungsschild nach GHS: • Produktidentifikatoren (chemischer Stoffname) • Gefahrenpiktogramme: GHS • Signalwort (GEFAHR, ACHTUNG) • Gefahrenhinweise, H-Sätze (Hazard Statements) z.B. verursacht schwere Augenschäden • Sicherheitshinweise, P-Sätze (Precautionary Statements)z.B. Augenschutz tragen • Nennmenge/-volumen • Angaben zum Lieferanten • Ergänzende Informationen, z.B. Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen

  26. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

  27. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Produktidentifikatoren

  28. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Signalwort

  29. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Gefahren-hinweise H-Sätze

  30. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Sicherheits-hinweise P-Sätze

  31. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Nennmenge

  32. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Lieferant

  33. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Gefahrenpiktogramme

  34. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Physikalisch-chemische Gefahren Explosiv Entzündlich Oxidierend Korrosiv Komprimierte Gase Gesundheits-gefahren Sehr Giftig CMR CMR Ätzend Giftig Sensibilisierend Sensibilisierend Reizend Zielorgantoxizität Zielorgantoxizität ‚Obere‘ Kategorie ‚Untere‘ Kategorie Umwelt-gefahren umweltgefährlich Quelle: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html

  35. CMR-Stoffe • C = karzinogen  Krebserzeugend • M = mutagen  erbgutverändernd • R = reproduktionstoxisch  fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1: nachgewiesenermaßen krebserzeugend beim Menschen Kategorie 2: erwiesenes Tierkanzerogen mit möglicher Übertragbarkeit auf den Menschen Kategorie 3: ernstzunehmende Verdachtsmomente eine krebserzeugende Wirkung am Versuchstier

  36. CMR-Stoffe Kategorie 3Kategorie 2 Kategorie 1 krebserzeugend erbgutverändernd reproduktionstoxisch H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beein-trächtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen. H350: Kann Krebs erzeugen. H340: Kann genetische Defekte verursachen. H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen.

  37. Wo erhält man Informationen über Gefahrstoffe??? • Sicherheitsdatenblätter • (werden vom Hersteller mitgeliefert bzw. Internet) • Gefahrstoffkennzeichnung (also direkt auf der Chemikalienverpackung) • Betriebsanweisungen • Versuchsdurchführungen • Gestis-Stoffdatenbank (www.dguv.de) • Merck- und IGS-Datenbank • Fachliteratur (z. B. Römpp)

  38. Hygienemaßnahmen • Zutrittsverbote beachten • Nicht Rauchen, Essen und Trinken • KeineLebensmitteln/Getränke lagern • Keine Kleidung und Taschen lagern (Spinde im Flurbereich!) • Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung • Nach Beendigung der Laborarbeit sind die Hände stets gründlich mit Wasser und Haut schonenden Handreinigungsmittel zu waschen • Vor und nach dem Praktikum Hautschutzmittel benutzen

  39. Persönliche Schutzausrüstung • Persönliche Schutzausrüstung ist VOR • Betreten des Laboratoriums anzuziehen. • Schutzbrille tragen, wenn erforderlich! • Keine Kontaktlinsen! • Grundsätzlich Kittel tragen! • Baumwolle, auf keinen Fall Kunstfasern!(schwerste Brandwunden möglich!) • Beim Arbeiten stets geschlossen halten! • Waschen nicht vergessen! • Trittsichere und geschlosseneSchuhe tragen!

  40. Persönliche Schutzausrüstung • Keine teure und keine Bekleidung ausKunstfasern tragen (elektrost. Aufladung)! • Gilt auch für Unterwäsche! • Keine kurzen Röcke oder kurze Hosen tragen! • Mit Chemikalien Verschmutze Kleidung ist sofort zu wechseln  Für Notfall eine komplette Garnitur Ersatzkleidung bereithalten! • Tragen von Ringen, Ketten usw. vermeiden! • Lange Haare nicht offen tragen!

  41. Persönliche Schutzausrüstung • Schutzhandschuhe gegen Kälte und • Hitze • chemikalienbeständige Schutzhandschuhe: • bei Arbeiten mit ätzenden, giftigen, sehr giftigen, kanzerogenen, reproduktionstoxischen, mutagenen Stoffen • In Zweifelsfällen Schutzhandschuhe benutzen! • Je nach Gefahrstoff, geeignete und intakte Schutzhandschuhe tragen! • Schutzhandschuhe dienen nur als Spritzschutz!

  42. Arbeiten mit Gefahrstoffen • Keine Sorglosigkeit • Vor dem Umgang über die Gefahren Informieren • Sämtliche Gefäße sind mit Inhalt zu beschriften • Entnommene Chemikalien niemals zurück in den Vorratsbehälter geben!

  43. Arbeiten mit Gefahrstoffen • Verminderung der Abfälle in dem nur die benötigten Mengen für den Versuch entnommen werden • Abfälle Deaktivieren und gemäß der Entsorgungseinrichtungen im Labor entsorgen

  44. Aufbewahrung von Gefahrstoffen • In Behältern aus geeignetem Material Behälter dürfen nicht zur Verwechselung mit Lebensmittel führen • Nur in täglicher erforderlicher Menge für Handgebrauch am Arbeitsplatz • Brennbare Flüssigkeiten (Lösemittel) für Handgebrauch nur in Behältern von 1 Liter Nennvolumen • Anzahl der Behälter auf unbedingt notwendiges Maß beschränken

  45. Lagerung von Gefahrstoffen • Säuren/Laugen-Schränke • Sicherheitschemikalien- oder-gasschränke • Keine Lagerung in Digestorien • Giftige, sehr giftige, mutagene, kanzerogene, reproduktionstoxische Stoffe nur unter Verschluss lagern

  46. Abfüllen und Transport • Feste Stoffe mit einem sauberen Spatel entnehmen. • Bei enghalsigen Gefäßen Trichter benutzen, auf Entweichung achten. • Stopfen einer Flasche immer umgedreht auf den Tisch legen. • Beim Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten auf Werkstoffkombination achten • Gefahrstoffe nur im Abzug um- und abfüllen • Glasbehälter nur mit geeigneten Hilfsmitteln transportieren (z. B. Eimer)

  47. Umgang mit Geräten und Maschinen • Vor Benutzung Geräte und Anlagen auf einwandfreien Zustand prüfen • Defekte Geräte/Maschinen nicht ver-wenden, der weiteren Nutzung entziehen • Notwendige Reparaturen veranlassen • Keine Reparaturen und „Bastelarbeiten” durchführen

  48. Umgang mit Geräten und Maschinen • Geräte/Anlagen bestimmungsgemäß gebrauchen • Nur die dafür bestimmten Schalter und Stelleinrichtungen bedienen • Niemals nasse elektrische Geräte und Anlagen benutzen • Niemals Schutzabdeckungen/Zugänge an elekt. Betriebsstätten/Schaltanlagen öffnen

  49. Umgang mit Geräten und Maschinen • Niemals Einstellungen von Sicherheits-einrichtungen verändern • Vor Benutzung über besondere Sicherheits-maßnahmen (Betriebsanweisung/ Personal) informieren • Bei Störungen: Stromkreis sofort unterbrechen (Not-Aus-Taste/Stecker ziehen) und auf Gefahren hinweisen • Auf mechanische und thermische Gefahren achten

  50. Sicherheitseinrichtungen • Digestorium • Not- und Augendusche • ABC- und CO2-Feuerlöscher • Löschsand, Löschdecke • Erste-Hilfe-Kasten • Not-Aus • Aufsaugmaterialien

More Related