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Landschaftsverband Rheinland – Dezernat Schulen und Jugend. Landesjugendamt. „Ganztag“ in der Sek. I in Bewegung Was heißt das für die Kooperation von Schule und Jugendhilfe?. Die aktuelle bildungspolitische Entwicklung in NRW eine Einschätzung.
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Landschaftsverband Rheinland – Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt „Ganztag“ in der Sek. I in Bewegung Was heißt das für die Kooperation vonSchule und Jugendhilfe?
Die aktuelle bildungspolitische Entwicklung in NRWeine Einschätzung Individuelle Förderung der Schüler/-innen (Schulgesetz, Erlasse) „Sorgenkinder“ werden in den Blick genommen: besonderes Augenmerk auf problembelastete Stadtteile/Zielgruppen „Sorgenkind“ Hauptschule: Qualitätsinitiative gestartet Jugendamtsleitertagung am 30. Mai 2006 im LVR in Köln In der Bildungspolitik: klare Positionierungen – aus schulischer Sicht Fortsetzung des Erfolgsmodells „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ als kooperatives Programm – Öffnung des „Ganztags“ in der Sek. I für außerschulische Partner
Ausbau von erweiterten Ganztagshauptschulen Aber: gebundenes Ganztagskonzept! Schule trägt die Verantwortung und entscheidet Schrittweise: alle Schüler/-innen nehmen am „Ganztag“ teil Fokus auf unterrichtsbezogene Förderung benachteiligter Zielgruppen – aber auch: • Stärkung überfachlicher Kompetenzen der Schüler/-innen und der Persönlichkeitsbildung • Frühzeitige Orientierung auf Aspekte der Berufs- und Ausbildungsreife • Förderung der Schülerinteressen durch u.a. fächerübergreifende Lernangebote Ausbau von 50.000 Plätzen an Ganztagshauptschulen bis 2012100 Hauptschulen bereits dabei Außerdem: Öffnung für 20 Förderschulen mit Modellcharakter Themen und Ziele, die z. B. Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gut kennen
Finanzierung durch 30prozentigen Lehrerzuschlag: • zwei Drittel sind durch Lehrkräfte zu besetzen, • davon: eine Stelle pro Schule (in Ausnahmen: zwei Stellen)für sozialpädagogische Fachkraft • ein Drittel: kapitalisierbar (51.000,- EUR pro Stelle/Jahr) „Tür“ für die Kooperation mit außerschulischen Partnern in den Sozialräumen Im Ganztagskonzept: Darstellung der Kooperation mit außerschulischen Partnern gemäß § 5 Schulgesetz NRW Aber: kein kooperatives Trägermodell wie die OGS – Trennung von inneren und äußeren Schulangelegenheiten! Jugendamtsleitertagung am 30. Mai 2006 im LVR in Köln • Gleichwohl: Chance für die Jugendhilfe – auch im Sinne der Empfehlungen des 12. Kinder- und Jugendberichtes • Bildung ist mehr als Schule • Keine Institution schafft Bildung allein
Empfehlung: Kontakt aufnehmen zur Schule/Schulleitung. Mitarbeit bei Konzeptentwicklung der Schule anbieten. Angebote für außerunterrichtlichen Bereich machen. Empfehlung: Verbindung von Schul-entwicklungs- und Jugendhilfeplanung Empfehlung: Unterstützung der Schulen bei der Suche nach Partnern – Einbindung in „Sozialraum“-Netze Empfehlung: Verankerung von Beratungsangeboten in den Ganztags-programmen, Verfahrenswege für frühzeitige Hilfen Jugendamtsleitertagung am 30. Mai 2006 im LVR in Köln Zum Beispiel – mögliche Zugänge für: Freie Träger/Teams: Mit welcher HS kooperiert man bereits? Gehören Schüler/-innen einer HS zur Zielgruppe der OT? – Wenn ja: Welche Bedarfe haben sie? Wird die HS im Stadtteil GHS? Jugendamt: Kontakt zu Schulverwaltungsamt & Schulamt Jugendamt: Kontakt zu Schulen und freien Trägern in den Sozialräumen Jugendamt: Prüfung der Angebotsstrukturen im Bereich der Hilfen zur Erziehung
AK Stadt/Kreis Sozialraum 2 Sozialraum 5 Sozialraum 4 Sozialraum 1 Sozialraum 3 Jugendamtsleitertagung am 30. Mai 2006 im LVR in Köln Zur Erinnerung: JFG/ § 7 fordert sozialräumlich ausgerichtete Vernetzung kooperativer Angebote und Aufbau kooperativer Strukturen – Steuerungsfunktion der Jugendämter gefragt Regionale Bildungslandschaften – eine Entwicklungsaufgabe!
Und was tut sich in der Förderung kooperativer Angebote durch den Landesjugendplan? Der Ausbau der Kooperation ist als Querschnittsaufgabe für alle Bereiche verankert. Darüber hinaus: besondere Förderung „Verlässlicher Betreuung für 10 bis 14jährige Jugendliche an Schulen“ (Ausbau der Position II.2 Anfang 2005) Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans für 2006 – 2010: • statt „Betreuung“: „besondere Angebote der Förderung“ für 10- bis 14jährige Jugendliche – in Abstimmung mit den Schulen! • mit Schule: neue Zielgruppen ansprechen – örtliche Bedarfe im Blick • Kooperation mit HS und Förderschulen: Angebote müssen sich neu ausrichten und qualifizieren Jugendamtsleitertagung am 30. Mai 2006 im LVR in Köln Aber: zurzeit noch ungewiss, was die konkrete inhaltliche Ausrichtung und die finanzielle Ausstattung angeht!
Aber: Wege entstehen, indem wir sie gehen (soll Kafka gesagt haben) Jugendamtsleitertagung am 30. Mai 2006 im LVR in Köln Mit anderen Worten: einige mögliche Wege hin zu kooperativen Angeboten und Strukturen sind heute bekannt, andere dagegen noch ungewiss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!