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Umsetzung des Projektes

Umsetzung des Projektes. Gemeinsames Technisches Sekretariat. Die Rolle des Lead Partner s Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung Änderungsantrag und -vertrag Publizität 5. Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Sachsen in Tschechien. Inhalt. 1 . Die Rolle des Lead Partner s.

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Umsetzung des Projektes

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Presentation Transcript


  1. Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

  2. Die Rolle des LeadPartners ZuwendungsvertragundAuszahlungsplanung Änderungsantrag und -vertrag Publizität 5. Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Sachsen in Tschechien Inhalt

  3. 1. Die Rolle des LeadPartners Der Lead-Partner • erhält die Finanzierungszusage • schließt den Zuwendungsvertragmit der SAB ab • koordiniert die Umsetzung des Projektes beiderseits der Grenze • meldet sämtlicheÄnderungen im Projektdem GTS

  4. 1. Die Rolle des LeadPartners • rechnet ab und erstattet Bericht gegenüber der Zwischengeschalteten Stelle der Bescheinigungsbehörde unter Einbindung der Art. 16-Prüfer (Auszahlungsantrag) • leitet die Fördermittel weiter an Projektpartner • stellt die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Fördermittel sicher • stellt die Publizitätfür das Projekt beiderseits der Grenze sicher

  5. 2. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung Positive Entscheidung im Begleitausschuss Angebot über den Abschluss eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrages (Annahmefrist: 4 Wochen) Privatrechtlicher Zuwendungsvertrag (nach verbindlicher Mitteilung des Ministeriums für Regionalentwicklung über die Bewilligung der Förderung aus dem Staatshaushalt der Tschechischen Republik und bei Verfügbarkeit der EU-Mittel und der sächsischen Landesmittel)

  6. Jährliche Auszahlungsplanung = Terminplan zur Beantragung der Auszahlung durch den Lead Partner spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des ZWV verbindlichhinsichtlich der Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr bei Nichtabnahme der zugesagten Fördermittel in den zugeteilten Jahren muss mit einer Kürzung der EU-Förderung gerechnet werden Vordruck für Auszahlungsplanung unter:http://www.ziel3-cil3.eu/de/formulare/projektumsetzung/index.html 2. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung

  7. 3. Änderungen im Projekt 3. Änderungen im Projekt Änderungsantrag erforderlich Zustimmung BA Zustimmung GTS Vertragsanpassung erforderlich

  8. 3. Änderungen im Projekt 3. Änderungen im Projekt Wesentliche Änderungen – Änderungsantrag und Zustimmung des Begleitausschusses bei … • Ausgaben- und Finanzierungsplan, der eine Mittelerhöhung für das Gesamtprojekt bewirkt • Projektaktivitäten, die die Erreichung der Projektziele wesentlich beeinträchtigen • Mittelverschiebung zwischen tschechischen und deutschen Kooperationspartnern, wenn dadurch das Kriterium der gemeinsamen Finanzierung nicht mehr gegeben ist

  9. 3. Änderungen im Projekt 3. Änderungen im Projekt 3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung Wesentliche Änderungen – Änderungsantrag und Zustimmung des Begleitausschusses bei … • Wechsel des Kooperationspartners bei wesentlichen Auswirkungen auf den grenzübergreifenden Effekt • Wechsel des Projektdurchführungsortes Vertragsänderung

  10. 3. Änderungen im Projekt 3. Änderungen im Projekt 3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung Änderungen – ohne Zustimmung desBegleitausschusses, jedoch mit Zustimmung des GTS bei … • Überschreitung einer Hauptausgabenposition um mehrals 20 % • Verlängerung der Laufzeit • Mittelverschiebung in die Folgejahre bzw. Änderung der Jahresauszahlungsplanung • Änderungen von Projektaktivitäten, die die Projektziele nicht beeinträchtigen

  11. 3. Änderungen im Projekt 3. Änderungen im Projekt 3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung Änderungen – ohne Zustimmung desBegleitausschusses, jedoch mit Zustimmung des GTS bei … • Änderung der vertretungsberechtigten Personen, Anschrift • zusätzliche Aktivitäten (z.B. Veranstaltungen, Publikationen) • Änderung des Zuschusses, Ersparnisse • Partnerwechsel • Vertragsänderung, wenn zutreffend

  12. 3. Änderungen im Projekt 3. Änderungen im Projekt 3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung Änderungen – ohne Anzeige, ohne Zustimmung desBegleitausschusses und GTS bei … • Verschiebungen der Ausgaben, die die Hauptausgabenposition nicht 20 %überschreiten (tschechische PP müssen das CRR in einem Vordruck informieren) • die Verschiebungen der Ausgaben bis zu 20 % müssen jedoch immer einen Bezug zu den Projektzielen haben • wird bei der Art.-16-Prüfung geprüft

  13. 3. Änderungen im Projekt Änderungsantrag: • zweisprachiger Vordruck unter www.ziel3-cil3.eu • Beschreibung der Änderung durch Gegenüberstellung alt und neu laut entsprechendem Punkt im Projektantrag • bei Änderung von Ausgaben- und Finanzierungsplan: tabellarische Darstellung • Änderungen sind durch den Lead Partner nach Abstimmung mit den Kooperationspartnern dem GTS anzuzeigen

  14. 3. Änderungen im Projekt Wann und wie oft soll die "Anzeige einer Projektänderung" beim GTS eingereicht werden? • in einer gesammelten Form für alle Partner und wenn • möglich für einen längeren Zeitraum • in dringenden Fällen jederzeit • Verlängerung der Laufzeit spätestens 1 Monat vor dem geplanten Projektende

  15. Vorschriften und Mindestanforderung an Verwaltungsbehörden und an Nutzer der Fördermittel in Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006 – Abschnitt 1 „Information und Publizität“ *** Kommunikationsplan (KP) – legt die Informationsmaßnahmen auf Programmebene für die Jahre 2007 – 2015 fest die Umsetzung des KP übernimmt das Gemeinsame Technische Sekretariat (GTS) 4. Publizität - allgemein

  16. 4. Publizität - Projektebene • Der Lead Partnerstellt die Publizität für das Projekt beiderseits der Grenze sicher. • Die Kooperationspartner unterrichten die Öffentlichkeit durch geeignete Informationsmaßnahmen über die Förderung. • Publizitätsmaßnahmen sind zuschussfähige Ausgaben • weitere Informationen im Leitfadenunter: http://www.ziel3-cil3.eu/de/oeffentlichkeit/projektebene/index.html

  17. 4. Publizität - Projektebene Publizitätsmaßnahmen auf Projektebene • Hinweistafeln (bei der Durchführung des Projektes) und Erläuterungstafeln(bleibende Tafeln nach Abschluss) bei investiven Maßnahmen • Embleme auf geförderten Gegenständen (z. B. Webseite), Werbematerial, Dokumente und Unterlagen (z. B. Einladungen, Präsentationen, Broschüren etc.) • in Veranstaltungen Hinweis auf die EU-Kofinanzierung im Grußwort, Flagge, Fotodokumentation etc.

  18. 4. Publizität - Projektebene Elemente auf Tafeln, Webseiten, Dokumenten • Emblem der EU entsprechend grafischer Norm laut VO 1868/2006 und Verweis auf die „Europäische Union“ • Verweis auf den EFRE mit folgendem Slogan: „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“ • Verweis auf den Mehrwert: „Investition in Ihre Zukunft“ • Für kleines Werbematerial nur Punkt 1 • Ziel 3-Programm-Logo wird empfohlen

  19. 4. Publizität - Projektebene Emblem EUmit Verweis auf EU, EFRE und Mehrwert Emblem EU mit Verweis auf EU

  20. 4. Publizität - Projektebene Hinweistafeln (während der Durchführung des Vorhabens) Erläuterungstafeln(spätestens 6 Monate nach Abschluss) • Infrastruktur- oder Baumaßnahmen und materielle Gegenstände mit öffentlichem Gesamtbeitrag von mehr als 500.000 € (Art. 8, Abs. 3 der VO 1828/2006) • gut sichtbar, entsprechende Größe, zweisprachig • Art und Bezeichnung des Vorhabens • Emblem EUmit Verweis auf EU, EFRE und Mehrwert • Emblem mindestens 25 %der Gesamtfläche der Tafel

  21. 4. Publizität - Projektebene BeispieleinerHinweistafel

  22. zweisprachiger Webauftritt mit aktuellen Informationen, Liste der Begünstigten etc. Veranstaltungen und zielgruppenorientierte Seminare Beratungen zweisprachige Wanderausstellung zur Ausleihe Infobroschüre, Ergebnisbroschüre Pressearbeit (z. B. Präsentation von Projektbeispielen) Berichte gegenüber der EU 4. Publizität – Programmebene

  23. 5. Vergabe von Aufträgen Sicherstellung eines wirtschaftlichen Einkaufs im Markt Vergabeziel: Wettbewerbsgrundsatz:Leistungen sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben Grundsätze: Gleichbehandlungsgrundsatz:Alle Bieter sind grundsätzlich gleich zu behandeln Transparenzgebot: Sicherstellung eines transparenten Verfahrens

  24. 5. Vergabe von Aufträgen Wichtig sind die jeweils geltenden Fassungen! • Europäische Richtlinien und Verordnungen • nationale Gesetze über das Vergaberecht • Regeln im Gemeinsamen Umsetzungsdokument • Regeln im Zuwendungsvertrag

  25. 5. Vergabe von Aufträgen • EU – Richtlinie 2004/18/EGüber die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge • VO (EG) Nr. 1251/2011zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren • CZ – Gesetz Nr. 137/2006 über öffentliche Aufträge sowie Novellierungen 76/2008,55/2012 u. VO der RegierungNr. 447/2011 • DE – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A jeweils geltende Fassung) • DE – Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A jeweils geltende Fassung) • DE – Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOFjeweils geltende Fassung)

  26. 5. Vergabe von Aufträgenin EU EU-Schwellenwerte nach Verordnung 1251/2011 • für Bauaufträge: 5.000.000 EUR • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: • klassische Auftraggeber 200.000 EUR • Sektorenauftraggeber (Trinkwasser / Energieversorgung / Verkehr): 400.000 EUR

  27. 5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen Freistaat Sachsen • Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sowie alle Informationen zum Thema Vergabe können Sie bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. erfragen • (Kontakt: http://www.abstsachsen.de) • Vergabeportalhttp://www.vergabe24.de/wissen/vergaberecht/gesetze-und-verordnungen.html

  28. 5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen Schwellenwerte in Sachsen laut Umsetzungsdokument bei Gesamtzuwendungssumme • unterhalb 50.000 € und jeweiliger Auftragshöchstwert mehr als 500 € (netto): - das wirtschaftlichste Angebot von 3 Vergleichsangeboten • oberhalb 50.000 € und jeweiliger Auftragshöchstwert mehr als 500 € und weniger als 13.000 € (netto): - das wirtschaftlichste Angebot von 3 Vergleichsangeboten

  29. 5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen Schwellenwerte in Sachsen laut Umsetzungsdokument bei Gesamtzuwendungssumme: • oberhalb 50.000 € und jeweilige Auftragshöchstwert mehr als 13.000 € (netto): - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB / A jeweilig geltende Fassung)- Verdingungsordnung für Leistungen und Lieferungen (VOL / A jeweilig geltende Fassung)

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