250 likes | 408 Views
Bundesgymnasium und Marianum Tanzenberg. Rettungs - hubschrauber. EU Projekt „SOKRATES“ Bildung und Kultur. Projekt „Freiwillige Sozialarbeit“ Wollen wir nicht alle helfen – kompetent helfen? Können Organisationen wie Rotes Kreuz, Caritas.. OHNE freiwillige Helfer auskommen?
E N D
EU Projekt „SOKRATES“Bildung und Kultur Projekt „Freiwillige Sozialarbeit“ Wollen wir nicht alle helfen – kompetent helfen? Können Organisationen wie Rotes Kreuz, Caritas..OHNEfreiwillige Helfer auskommen? Versicherungsbereich: Arbeitsunfälle Freizeitunfälle Unfälle im Schulbereich Unser Beitrag: Ausbildung zum Ersthelfer durch Dr. KÜHNL Die Ersthelfer Stellen wir unsere soziale Kompetenz unter Beweis !
Ausbildung zum Ersthelfer • Was wird von mir erwartet? • Bereitschaft • Aufgeschlossenheit • Positive Grundeinstellung • Interesse • Was wird mir beigebracht? • Gewisse Ängste und Unsicherheiten überwinden lernen • Fachgerechte Erklärungen und Erläuterungen (Wissenserweiterung) • „Trockentraining“ (Beatmung etc.) • Ein Gefühl für situationsgerechtes Handeln bekommen Ich lerne dabei etwas, das ich jederzeit brauchen kann
RETTUNGSKETTE www.erstehilfe.cc
Erste Hilfe Kurs für Professoren Regelmäßiger ERSTE HILFE-Kurs für Professoren
GESETZES TEXTE • Auszugsweise aus • „ DAS ÖSTERREICHISCHE SCHULRECHT“ • 2.7 Verordnung des Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, BGBl. Nr. 498/1995, über Schulveranstaltungen Schulveranstaltungenverordnung 1995 – SchVV • § 7 (2) Auf die Gewährleistung der Sicherheit der Schüler ist besonders zu achten. Ein sicherheitsorientiertes Verhalten der Schüler ist anzustreben. • SCHUG 10. ABSCHNITT FUNKTIONEN DES LEHRERS; LEHRERKONFERENZEN • § 51. (3) Der Lehrer hat nach der jeweiligen Diensteinteilung die Schüler in der Schule auch 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts, in den Unterrichtspausen – ausgenommen die zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht liegende Zeit – und unmittelbar nach Beendigung des Unterrichtes beim Verlassen der Schule sowie bei allen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulhauses zu beaufsichtigen, soweit dies nach dem Alter und der geistigen Reife der Schüler erforderlich ist. Hiebei hat er insbesondere auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren. Dies gilt sinngemäß für den Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, wobei an die Stelle des Unterrichtes der Betreuungsteil tritt.
SCHULRECHTLICHE BESTIMMUNGEN §2 Abs. 1.6 Bei Unfällen oder schweren Erkrankungen von Schülern während des Unterrichtes, einer Schulveranstaltung oder schulbezogenen Veranstaltung sind alle erforderlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Zuziehung eines Arztes, Transport in ein Krankenhaus, unverzüglich zu treffen.Ebenso sind der Schulleiter und die Erziehungsberechtigten der verunglückten bzw. erkrankten Schüler umgehend zu verständigen. Bei leichteren Verletzungen oderSchulveranstaltung oder schulbezogenen Veranstaltung richten sich die zu ergreifenden Maßnahmen nach dem für den Lehrer erkennbaren Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung.Schülerunfälle sind der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gemäß §363 Abs. 4 ASVG anzuzeigen.
Inhalt der Aufsichtspflicht • 5 Aus §51 Abs. 3 SchUG: der Lehrer hat bei der Beaufsichtigung insbesondere auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren. • 5.1 Aus dem Wort „insbesondere“ ergibt sich, dass sich eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nicht nur auf die ausdrücklich erwähnte körperliche Sicherheit bzw. Gesundheit der Schüler bezieht, sondern darüber hinaus auch die Verpflichtung beinhaltet, körperlichen bzw. wirtschaftlichen Schaden von dritten Personen bzw. deren Eigentum, ebenso wie etwa von Bundeseigentum, hintanzuhalten. • Besondere Bestimmungen für Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen • 7 §2 Abs. 1 SchVV: Bei der Planung von Schulveranstaltungen ist ....auf die Sicherheit der Schüler... Bedacht zu nehmen. • §10 Abs. 3 SchVV: Auf die Gewährleistung der Sicherheit der Schüler ist besonders zu achten • 9 Bei Unfällen oder Erkrankungen von Schülern sind alle erforderlichen Maßnahmen (zum Beispiel Zuziehung eines Arztes, Transport in ein Krankenhaus) unverzüglich zu treffen. Der Schulleiter und die Erziehungsberechtigten der verunglückten oder erkrankten Schüler sind umgehend zu verständigen.
BERGEN AUS GEFAHRENBEREICH www.erstehilfe.cc
SCHOCK Was tun? www.erstehilfe.cc
BEWUSSTLOSIGKEIT erkennen, Kreislaufkontrolle www.erstehilfe.cc
BEWUSSTLOSIGKEITErste Hilfe www.erstehilfe.cc
KREISLAUFSTILLSTAND Videoclip aus: CD- Rom“ Erste Hilfe“ e.learning Info unter: www.erstehilfe.cc
KREISLAUFSTILLSTAND Videoclip aus: CD- Rom „ Erste Hilfe“ e.learning Info unter: www.erstehilfe.cc
Reaktionen der Schüler • Erste Hilfe Kurs • Ich habe mich als Ersthelferin gemeldet, weil ich es toll finde, wenn ich Menschen helfen kann. Es ist für mich sehr wichtig, bei einem Unfall genau zu wissen, was zu tun ist, um helfen zu können. Denn es ist besser, etwas zu tun als gar nichts. • Durch diesen erste Hilfe Kurs wurde mir bewusst, wie viel man durch gezielte Erstehilfemaßnahmen, bewirken kann. Es ist sogar möglich, mit diesen Kenntnissen ein Menschenleben zu retten. Das beeindruckt mich immer wieder. Besonders die Übungen am Phantom finde ich besonders lehrreich. Unser Dummy kommt einem echten Menschen sehr nahe. Jede Ausbildungsstunde werden einzelne lebensrettende Maßnahmen gründlich geübt, sodass ich sie im Ernstfall, (hoffentlich richtig) ausführen kann. • Ich finde es sehr gut, dass aus allen Klassen, zwei Ersthelfer bis hin zur (. Klasse ausgebildet werden. Trotzdem bin ich der Meinung, es sollten noch viele mehr meiner Mitschüler an diesem Kurs teilnehmen. Denn im Ernstfall können wirklich alle ein Lebensretter sein. Jeder sollte einmal gelernt haben, welche Hilfe im Notfall geleistet werden muss. • Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Ausbildung, mir und allen anderen Ersthelfer im Leben zu Gute kommen wird. • Nike Kacianka 3B • Der „Erste-Hilfe“-Kurs • Als ich die erste Klasse des BG-Tanzenberg besuchte, wurden wir gefragt, wer einen „Erste-Hilfe-Kurs“ besuchen möche; es konnten leider nur 2 Schüler pro Klasse ausgewählt werden. • Doch ich hatte das Glück, den Kurs besuchen zu dürfen, der von Herrn Dr. Kühnl geleitet wurde. Da ich gerne Medizin studieren möchte, hat mich das immer schon interessiert. • Es begann damit, dass wir in die Ordination unseres Schularztes gehen durften. Dort wurde uns gezeigt, wie man einem Verunglücken Erste Hilfe leistet, ab diesem Tag waren wir die Ersthelfer. Dieser Kurs wird bis zur 8. Klasse geführt. Ich bin wirklich froh, daß ich diesen Kurs besuchen darf und bedanke mich bei jenen, die uns dies ermöglicht haben. Daniela Zwick 2A
Über Wirkungen dieses Projektes informieren die Schüler, die Lehrer und ich. Beipacktext gibt es keinen. Unerwünschte Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Hauptwirkung dieses Projektes: Es kann Leben retten Vielleicht Ihres Vielleicht schon morgen
Andere AKTIVITÄTEN INTEGRATIONSTAG 2001 Weitere Informationen: www.tanzenberg.at
Weitere Projekte: 4 Klassen „Soziales Lernen“ 4 Klassen „Christliche Lebensdimensionen“ Informationen unter: www.tanzenberg.at GRUNDSATZERLASSGESUNDHEITSERZIEHUNG
Bundesgymnasium Tanzenberg„Ein Gymnasium im Grünen“ Erarbeitet von Jabornig Bernhard