290 likes | 383 Views
BWL für Juristen WS 08/09. Ak. OR. Dr. Ursula Müller FB IV – BWL. Büro: C 520 Sprechstunden im WS: Mo 11-14 h Mi 11.30 – 12.30 h Email: muelleru@uni-trier.de Unterlagen/Folien für die Vorlesung im
E N D
BWL für JuristenWS 08/09 Ak. OR. Dr. Ursula Müller FB IV – BWL
Büro: C 520 Sprechstunden im WS: Mo 11-14 h Mi 11.30 – 12.30 h Email: muelleru@uni-trier.de Unterlagen/Folien für die Vorlesung im Download-Bereich auf der HP der Fachstudienberatung BWL BWLjura,WS0809
BWL für Juristen Vorlesung: „Wie finanzieren sich Unternehmen“ 17.12.2008
anto6a01@uni-trier.de • Das Grundmodell der Finanzierung: zwei Basismerkmale • Einzahlung: ein Rechtsträger überträgt einem anderen Geld zu dessen Verfügung • Stundung: • Ein Rechtsträger überträgt das Eigentum an finanziellen • Mitteln auf einen anderen gegen die rechtlich fixierte • Aussicht, den Betrag später zurück zu bekommen. • Einzahlung Stundung • (Vorgang) + (Zustand)
Das Grundmodell der Kapitalfinanzierung Das „äußere Kapitalverhältnis“ der passivische Kapitalzustand = die Kapitalverpflichtung als Eigen- oder Fremdkapital
Beurteilung der Möglichkeiten zur Eigen- und Beteiligungsfinanzierung bei EU und PG EU OHG KG EK
Die Eigen- bzw. Beteiligungsfinanzierung bei Kapitalgesellschaften
Probleme bei einer Kapitalerhöhung (Personengesellschaften/KapG) stille Reserven … stille Reserven entstehen aus der Differenz zwischen dem Buchwert eines Vermögensgegenstandes und seinem möglichen Veräußerungserlös Anschaffungskosten = Höchstansatzbetrag in der Bilanz Bsp: Wertsteigerungen bei Betriebsgrundstücken … und aus der Differenz einer bilanzierten Schuldposition und der Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme Vorsichtsprinzip im HGB Bsp: gebildete Rückstellungen (unsichere Schulden)
Beispiel: Das Eigenkapital einer OHG mit zwei Gesellschaftern vor der Kapitalerhöhung durch die beiden vorhandenen Gesellschafter Kapitalerhöhung: 50.000€ a) beide Gesellschafter im bisherigen Verhältnis (75/25) b) 50.000 zu je ½ (jeder 25.000€)
Zu b) Unsachgerechte Lösung, daher sind hier Regelungen im Gesellschaftsvertrag erforderlich! Analoges Problem, wenn ein weiterer Gesellschafter C in die AB-OHG aufgenommen werden soll.
Probleme bei der Kapitalerhöhung: hier die GmbH und die AG • GmbH: wenn stille/offene RL in erheblichem Umfang vorhanden sind, verlangen die Altgesellschafter von den Neugesellschaftern zusätzlich zu den Stammeinlagen ein Aufgeld (Agio) • AG: bei der ordentlichen Kapitalerhöhung steht den Altaktionären ein grundsätzlich nicht entziehbares Bezugsrecht auf die jungen Aktien zu. • Aufgabe des Bezugsrechts: • Wahrung der bestehenden Stimmrechtsverhältnisse • Ausgleich des Vermögensnachteiles • Sofern sich die Altaktionäre nicht oder nicht im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung an der Kapitalerhöhung beteiligen.
Neuer Kurs = 9 € je Aktie (Kurswert der alten Aktien + Kurswert der jungen Aktien/ alte Aktien + junge Aktien) Gewinn je junge Aktie = 2 €, Verlust je alte Aktie 1€ Keine Probleme bei personaler Indentität der Besitzer beider Aktientypen
Der neue Aktionär: Der alte Aktionär
Kreditfinanzierung Langfristig Kurzfristig • Bankkredite • Schuldverschreibung (Obligation/Anleihe) • Schuldscheindarlehen • Gesellschafterdarlehen • Kontokorrentkredit • Diskontkredit • Handelskredit