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1 Eröffnung. 2 Abrechnung der Vereins- mitarbeiter optimal gestalten. Abrechnungspraxis aus erster Hand. MMag. Andreas Görgl, Geschäftsführer Kontrollkommission. Gliederung:. A) Richtlinienänderungen. B) Vorkommnisse. C) Neuerungen. A) Richtlinienänderung 1/2.
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2 Abrechnung der Vereins- mitarbeiter optimal gestalten
Abrechnungspraxis • aus erster Hand MMag. Andreas Görgl, Geschäftsführer Kontrollkommission
Gliederung: A) Richtlinienänderungen B) Vorkommnisse C) Neuerungen
A) Richtlinienänderung 1/2 • wesentliche Bausteine sind unverändert • Gliederung wurde verändert • Aufnahme Vermerk Bau-, Liefer- und Dienstleistungen • Verwendung des Logos des BKA • Aufbewahrungsfrist für Unterlagen 10 Jahre • Rollierende Anrechnung für Stukturfördermittel • Abrechnungsfristen: • BASIS vs. STRUKTUR • plus letztes Quartal streng jahresgebunden • Ausnützung von Skonti
A) Richtlinienänderung 2/2 • Mitteilung über geplante Verwendung von Salden • Erweiterter Bericht über die Verwendung der Fördermittel • Neues Formularwesen
B) Vorkommnisse 1/4 • kein eigenes Konto • Saldenstand stimmt nicht mit Abrechnung überein • Entwertungen fehlen • Belege, Rechnungen, Formulare nicht richtig erstellt • Übernahmebestätigungen fehlen • Skonti nicht ausgenützt • Teilnehmerlisten, Ausschreibungen, Verträge fehlen • Honorarnoten für Angestellte
B) Vorkommnisse 2/4 • Rechnungen müssen auf den Verband/Verein lauten • Belege leserlich Verfassen, Fremdwährung beachten • Keine Pauschalrechnungen • Formblätter erhältlich unter www.bso.or.at • Letztempfängerliste • Honorarnote
B) Vorkommnisse 3/4 • Letztempfängerliste Spesenvergütung, Kampfrichtergebühr keine Blankolisten - Urkundenfälschung 2007 gerichtliche Erhebungen gegen Verbände Funktionärshaftung: Präsidium, Rechnungsprüfer
C) Neuerungen 1/5 2007/1:Bezahlung von Rechnungen in Bar: Bar bezahlte Firmenrechnungen gelten als saldiert, wenn eine Automatenkassa verwendet oder ein Kasseneingangsbeleg der Firmenrechnung beigefügt wird. Bar bezahlte Rechnungen von Privatpersonen gelten durch den Vermerk „in bar erhalten“ oder „dankend erhalten“ mit Unterschrift des Übernehmers als saldiert.
C) Neuerungen 2/5 2007/2:Durchführungsbestätigungen: Scheint auf einem Überweisungs- oder Zahlungsbeleg keine Übernahme- oder Durchführungsbestätigung der Bank auf, gilt diese als nachgewiesen, wenn der originale Kontoauszug vorgelegt wird, auf dem die Abbuchung ersichtlich ist. In begründeten Einzelfällen kann die Zahlung mit einer Durchführungsbestätigung der Bank als nachgewiesen anerkannt werden.
C) Neuerungen 3/5 2007/3:Elektronische Flugtickets: Sollten Flugtickets bzw. Buchungsbestätigungen nur in elektronischer Form vorliegen, kann die Abrechnung in Verbindung mit einem originalen Kontoauszug erfolgen, auf dem die Abbuchung ersichtlich ist. Sollte kein originaler Kontoauszug beigebracht werden können, ist eine Abrechnung nicht möglich.
C) Neuerungen 4/5 2007/4:Verdienstentgangsversicherung: Verdienstentgangsversicherungen für Sportler und Funktionäre sind unter folgenden Vorraussetzungen abrechenbar: • Nationalteamzugehörigkeit • Einberufung zu nationalen/ internationalen Veranstaltungen • Eintritt einer Sportverletzung
C) Neuerungen 5/5 • 2007/5:Abrechnung von Mitarbeitern/Kosten auf mehreren Konten: • Werden Mitarbeiter/Kosten in die Abrechnung der Besonderen Bundes-Sportförderung einbezogen, die nicht eindeutig einem Konto (2a bis 4) zuordenbar sind, kann folgende vorgehensweise gewählt werden: • alle betreffenden Originalbelege werden gesammelt vorgelegt • die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Konten wird gesondert dargestellt • in den betreffenden Kontenzusammenstellungen scheint ein Verweis auf die Höhe des abgerechneten Betrages auf