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Die Allianz als Vorsorge - Partner: Bestnoten von allen führenden Rating Agenturen. Bestnote für die Allianz Berufsunfähigkeitsvorsorge. Bestnote für „stark überdurch- schnittliche Bilanzkennzahlen“. A+ „Gesellschaft mit höchster Finanzkraft“.
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Die Allianz als Vorsorge - Partner:Bestnoten von allen führenden Rating Agenturen. Bestnote für die AllianzBerufsunfähigkeitsvorsorge Bestnote für „stark überdurch- schnittliche Bilanzkennzahlen“ A+ „Gesellschaft mit höchster Finanzkraft“ Bestnote „mmm“ für hervorragende Leistungen im langjährigen Vergleich Auch in 2008 Bestnoten von allen führenden Rating Agenturen Moody´sInvestors Services Standard & Poor´s Aa2 „Excellente finanzielle Sicherheit“ AA- „ausgezeichnete finanzielle Stabilität“
Agenda 1 Gesetzliche Rentenversicherung 2 Vermögenswirksame Leistung in der BAV 3 Entgeltumwandlung Beratungsgutschein 4
Gesetzliche Altersvorsorge im Umbruch. • Rentendilemma • Die Zahl der Beitragszahler sinkt • Die Beitragszeiten werden kürzer • Der Eintritt in den Ruhestand setzt immer früher ein • Die Zahl der Rentenempfänger steigt • Die Rentenbezugszeiten verlängern sich Steigende Rentenlücke ! • Die gesetzliche Rente stellt kaum noch eine Grundversorgung dar • Betriebliche und private Vorsorge ist wichtiger denn je!
Jedes Jahr früher kostet 3,6 % der Rente… • Die meisten Menschen, die von der Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters betroffen sind, möchten nicht bis 67 arbeiten. Rund 74% aller Deutschen würden gerne so früh wie möglich aussteigen – am liebsten schon mit 60. • Wer früher in den Ruhestand gehen will, muss aber mit weniger Rente und damit sinkendem Lebensstandard im Alter rechnen. Eine frühere Rente vor 63 Jahre ist nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 63 64 65 66 Rentenein-trittsalter –14,4 % –10,8 % –7,2 % –3,6 % Kürzungen1 Oben genannte Werte gelten für langjährige Versicherte in der DRV. 1 Weitere Kürzungen ergeben sich aufgrund fehlender Beitragsjahre.
…das bedeutet: • Mann, ledig, Alter 35, mtl. Bruttoeinkommen von 2.500 €, Netto ca: 1535 € 1.000 € / Monat Renten-anspruch* 63 64 65 66 Rentenein-trittsalter –144 € –108 € –72 € –36 € Kürzungen** - 14 € - 28 € = 950 €*** - 42 € Zusätzliche Kürzung durch fehlende Beitragsjahre (63-67) und gesetzlich vorgesehene Abschläge = 900 €*** - 56 € = 850 €*** = 800 €*** Oben genannte Werte gelten für langjährige Versicherte in der DRV. Es handelt sich um pauschal ermittelte Faustzahlen. *Voraussichtlicher Rentenanspruch mit 67 brutto; **Weitere Kürzungen ergeben sich aufgrund fehlender Beitragsjahre ***Nettorenten (ohne Berücksichtigung von Steuer)
Zwei gute Gründe, nicht länger zu warten (1). Grund 1: Inflationsverluste ausgleichen. Die gesetzliche Rente, die Sie später zu erwarten haben, ist tatsächlich noch weniger wert, als auf dem Papier steht. Abgaben, Steuern und vor allem Inflation senken die künftige Kaufkraft zusätzlich. 1.000 € 541 € Beispiel: Mann, geb.1973, Bruttoeinkommen 2.500 €; Netto ca. 1.500 €, Nettorente mit 67: ca. 1.000 € gesetzliche Nettorente nach Inflation Annahmen: Rentner, ledig, Rentenbeginn 2040, Berechnung Nettorente nach Faustzahlen, 2% Inflation
Zwei gute Gründe, nicht länger zu warten (2). Grund 2: Zinseszinseffekt nutzen. Wer frühzeitig fürs Alter vorsorgt, für den „spart“ der Zinseszinseffekt mit! Mit jedem Jahr, das später begonnen wird, sind immer höhere Beiträge nötig, um die Versorgungslücke zuschließen, wie das Beispiel unten zeigt: Wer früher beginnt, zahlt oft nur die Hälfte. Mann, kaufmännischer Angestellter Gewünschte lebenslange monatliche Gesamtrente ca. 500,00 € Beginn der Rentenauszahlung mit 63 Daraus ergibt sich folgende Beitragsberechnung: Vorsorgebeginn im Alter von Monatlicher Bruttobeitrag ca. 45 398,-- € 35 203,-- € 25 116,-- € Tarif mit Zusatzrente
Agenda 1 Gesetzliche Rentenversicherung 2 Vermögenswirksame Leistung in der BAV 3 Entgeltumwandlung 4 Beratungsgutschein
Bei einem Arbeitnehmer (Stkl. 1, ledig mtl. 2500 € ) kommen nach Abzug von Steuer- und Sozialabgaben vom VL-Zuschuss z.B. von 26,59 €nur 11,99 € als wirksamer Anlagebetragan. Künftig fließt der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 26,59 € zu 100% (ohne Abzüge) in die Altersversorgung. AVWL
Agenda 1 GesetzlicheRentenversicherung 2 Vermögenswirksame Leistung in der BAV 3 Entgeltumwandlung 4 Beratungsgutschein
Die Schließung der Rentenlücke allein durch den Einsatz der VL ist meistens nicht möglich. Entgeltumwandlung - die geförderte Rentenergänzung für jeden Arbeitnehmer. Wandeln Sie Teile Ihres Bruttoentgeltes zusätzlich zur VL steuer- und sozialversicherungsbegünstigt in Altersversorgung um und erzielen Sie die gleichen Vorteile wie bei der VL !
VL plus Entgeltumwandlung - ohne Veränderung des Nettolohns Beispiel: 35 jähriger Mann, Steuerklasse I, VL Betrag 26,59 € mtl. mtl. Rente mit 67 Jahren: ca.301 € incl. Gewinn-beteiligung Vorteil: Statt 40,00 € in eine VL, fließen bei gleicher Nettoauszahlung 86,56 € in eine bAV und Sie erhalten eine höhere Rente
VL plus Entgeltumwandlung - Gesamtsparbetrag 216 € mtl. Beispiel: 35 jähriger Mann, Steuerklasse I, VL Betrag 26,59 € mtl. mtl. Rente mit 67 Jahren: ca. 757 € incl. Gewinn-beteiligung Vorteil: Statt 40,00 € in eine VL, fließen bei nur 60,66 € geringerer Nettoauszahlung 216,00 € in eine bAV und Sie erhalten eine noch höhere Rente
Höhe der Entgeltumwandlung Beitrag max. 4% der aktuellen BBG**. Max. 216 € mtl. in 2009 Für Neuzusagen Bestehende pauschalbesteuerte Direktversicherung § 40 b bzw. Erhöhung auf* Gesamt max: 366 € / Monat Beitrag max. 4% der aktuellen BBG**. Max. 216 € mtl. in 2009 Beitrag max. 4% der aktuellen BBG. Max. 210 EUR in 2002 bzw. 2.148 € p.a plus 150 € mtl. für Neuzusagen Beitrag max. 1.752 € p.a und/oder Direktversicherung pauschal besteuert Pensionskasse/ Direktversicherung nachgelagert besteuert Pensionskasse/ Direktversicherung nachgelagert besteuert * für den Erhöhungsteil gelten die neuen Steuerregeln ab 2005 ** Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Bezugsrecht im Todesfall in der betrieblichen Altersversorgung • Für alle Durchführungswege • In gültiger Ehe lebender Ehegatte • Eingetragene Lebenspartnerschaften • Kindergeldberechtigte Kinder (i.S.d. § 32 Abs. 3 und 4 Satz 1 Nr. 1-3 EStG)und auf Antrag, wenn in häuslicher Gemeinschaft: • Lebensgefährten • Nicht eingetragene LebenspartnerNur für Direktversicherung und Pensionskasse • Sterbegeld in Höhe von 8.000 Euro an Dritte / Erben
Besteuerung der Leistungen aus einer Direktversicherung/Pensionskasse Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG - „sonstige Einkünfte“:Besteuerung der vollen Rente oder der Kapitalzahlung als sonstige Einkünfte Frei- / Pauschbeträge: • allgemeine:Werbungskosten-Pauschbetrag: 102 EURGrundfreibetrag: led. 7.664 EUR verh.15.328 EUR
Steuerliche Auswirkungen im Rentenalter Annahme:Rentner 65 Jahre, verheiratet, zusammen veranlagt - Rentenbeginn 2025 monatlich jährlichGesetzliche Rente/n (steuerpflichtig 85%) 1.800 EUR 21.600 EURRente aus Direktversicherung/Pensionskasse 500 EUR 6.000 EURGesamteinkünfte Brutto 2.300 EUR 27.600 EUR Versteuerung der Jahresrente Netto: 2.157 EUR Gesetzliche Rente (steuerpflichtig 85 %) 18.360 EURRente aus Direktversicherung/Pensionskasse 6.000 EUR Gesamteinkünfte 24.360 EURFrei- und Pauschbeträge in 2025 (Stand 2009) 15.430 EUR zu versteuern 8.930 EUR zu entrichtende jährliche Steuer:143 EURx 12 = 1.712EUR
Was geschieht beim Arbeitgeberwechsel? • Es gibt 3 Möglichkeiten: • 1. Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber (Portabilität) • 2. Private Fortführung • 3. Beitragsfreistellung • In jedem Fall bleibt der Vertrag Ihr „Eigentum“!
Wie kommen Sie an diese Vorteile? Ganz einfach: Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Wir veranlassen alles Notwendige für Sie! (Arbeitgeberzuschuss, Umwandlungsvereinbarung, Anmeldung zur Versorgung)
Agenda 1 GesetzlicheRentenversicherung 2 Vermögenswirksame Leistung in der BAV 3 Entgeltumwandlung Beratungsgutschein 4
Online - Beratungsgutschein hier klicken Clever über den Betrieb vorsorgen - Ihr individuelles Beispiel Ich bitte um Information über: Vermögenswirksame Leistungen in der BAV den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über Entgeltumwandlung (steuer-und sozialversicherungsfrei). die „Riester-Rente“ die Berufsunfähigkeitsabsicherung