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Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 2

Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 2. C) Rechtliche Situation C1) Allgemeine rechtliche Situation im Bauwesen C2) Rechtliche Lage hinsichtlich der Verwendung von Glas im Bauwesen C3) Zusammenfassung Recht C4) Grundlagen der TRLV

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Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 2

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  1. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 2 C) Rechtliche Situation C1) Allgemeine rechtliche Situation im Bauwesen C2) Rechtliche Lage hinsichtlich der Verwendung von Glas im Bauwesen C3) Zusammenfassung Recht C4) Grundlagen der TRLV C5) Grundlagen der TRAV C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV C7) Betretbare bzw. begehbare Verglasungen C8) Literatur

  2. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 3 C) Rechtliche Situation C2) Rechtliche Lage hinsichtlich der Verwendung von Glas im Bauwesen 1) Bauprodukt a) geregelte Bauprodukte DIN 1249-3 Spiegelglas DIN 1249-4 Gußglas DIN 1249-12 Einscheiben Sicherheitsglas (ESG) DIN 1286 Mehrscheiben Isolierglas DIN EN ISO 12543-1 Verbund-Sicherheitsglas (VSG) mit PVB-Folie b) nicht geregelte Bauprodukte Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Zustimmung im Einzelfall

  3. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 4 C) Rechtliche Situation C2) Rechtliche Lage hinsichtlich der Verwendung von Glas im Bauwesen 2) Bauarten a) geregelte Bauarten ETB-Richtline Absturzsichernde Bauteile (Juni 1985) DIN 18516 Teil4 Außenwandverkleidungen aus ESG, hinterlüftet TRLV Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (September 1998) TRAV Technische Regeln für die Verwendung von absturz- sichernden Verglasungen (Entwurfsfassung März 2001)

  4. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 5 C) Rechtliche Situation C2) Rechtliche Lage hinsichtlich der Verwendung von Glas im Bauwesen 2) Bauarten b) nicht geregelte Bauarten - geklebte Glasfassaden - punktförmig gelagerte Überkopfverglasungen - punktförmig gelagerte Vertikalverglasungen - betretbare und begehbare Verglasungen - Verglasungen mit TVG - tragende Glasschwerter, Glasbalken Glasstützen - usw. - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - Zustimmung im Einzelfall

  5. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 6 C) Rechtliche Situation C2) Rechtliche Lage hinsichtlich der Verwendung von Glas im Bauwesen 2) Bauarten b) nicht geregelte Bauarten Beispiel: punktförmig gelagerte Überkopfverglasung

  6. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 7 C) Rechtliche Situation C4) Grundlagen der TRLV - Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen, aktuelle Fassung vom September 1998 - Gültig für: an mindestens zwei gegenüber liegenden Seiten durchgehend linienförmiggelagerte Verglasungen - Einteilung nach ihrer Neigung zur Vertikalen: - Überkopfverglasungen: Neigung > 10° - Vertikalverglasungen: Neigung < 10° In der TRLV sind folgende Punkte geregelt: - Baustoffe (Glas, PVB-Folie) - Anwendungsbedingungen - Zusätzliche Regelungen für Überkopfverglasungen - Zusätzliche Regelungen für Vertikalverglasungen - Einwirkungen - Angaben zu den Standsicherheits- und Durchbiegungsnachweisen

  7. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 8 C) Rechtliche Situation C4) Grundlagen der TRLV Die TRLV muß bei folgenden Anwendungen nicht beachtet werden: - Dachflächenfenster in Wohnungen und Räumen ähnlicher Nutzung mit einer Lichtfläche bis zu 1,6 m² - Sonstige liniengelagerte Überkopfverglasungen von Wohnungen (z.B. Wintergärten, Balkon- überdachungen) mit einer Scheibenspannweite bis zu 80 cm und einer Einbauhöhe bis zu 3,5 m. Hier dürfen aber nur bestimmte Glaserzeugnisse verwendet werden.

  8. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 9 C) Rechtliche Situation C5) Grundlagen der TRAV - Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen, Entwurfsassung vom März 2001 - folgende Anwendungsfälle / Kategorien Kategorie A: Vertikalverglasungen im Sinne der TRLV, die zur unmittelbaren Aufnahme von Holmlasten dienen. Kategorie B: An ihrem Fusspunkt mittels einer Klemmkonstruktion linienförmig gelagerte, tragende Verglasungselemente, welche mittels eines aufgesteckten, durchgehenden, tragenden Handlaufs verbunden sind. Kategorie C: Absturzsichernde Verglasungen, die nicht der Abtragung von Holmlasten dienen und einer der folgenden Gruppen C1, C2 oder C3 entsprechen

  9. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 10 C) Rechtliche Situation C5) Grundlagen der TRAV Kategorie C: Absturzsichernde Verglasungen, die nicht der Abtragung von Holmlasten dienen und einer der folgenden Gruppen C1, C2 oder C3 entsprechen - Kategorie C1: An mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten linienförmig und/oder punktförmig gelagerte Geländerausfachungen - Kategorie C2: Unterhalb eines in Holmhöhe angeordneten, lastabtragenden Querriegels befindlichen und an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten linienförmig gelagerte Vertikalverglasung. - Kategorie C3: Verglasungen der Kategorie A mit vorgesetztem Holm

  10. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 11 C) Rechtliche Situation C5) Grundlagen der TRAV Grundsätzlich sind für absturzsichernde Verglasungen Bauteilversuche (Pendelschlagversuch) erforderlich. Bei Einhaltung folgender Regelungen kann auf einen kostenintensiven Versuch verzichtet werden: A) Glasaufbau und Abmessungen entsprechen den Regelausführungen der TRAV B) Rechnerischer Nachweis mit den in der TRAV festgelegten Einwirkungen (stoßartige Lasten) Eine Zustimmung im Einzelfall ist bei Bauteil- versuchen nicht erforderlich, wenn die Versuchs- bedingungen der TRAV eingehalten werden.

  11. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 12 C) Rechtliche Situation C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV 1 Überkopfverglasungen Definition

  12. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 13 C) Rechtliche Situation C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV 1 Überkopfverglasungen Scheibenaufbau a) Einfachverglasung: b) Isolierverglasung:

  13. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 14 C) Rechtliche Situation C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV 1) Überkopfverglasungen Lagerung a) zweiseitig linienförmige Lagerung Bei Spannweiten A>1,20m ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Resttragfähigkeit sind durch Bauteilversuche nachzuweisen

  14. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 15 C) Rechtliche Situation C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV 1) Überkopfverglasungen Lagerung b) allseitig linienförmige Lagerung Seitenverhältnis: B < 3 x A

  15. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 16 C) Rechtliche Situation C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV 2) Vertikalverglasungen nach TRLV ohne ZIE Definition Scheibenaufbau - Floatglas (Siegelglas SPG) - Einscheiben-Sicherheisglas (ESG) - VSG mit PVB Folie

  16. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 17 C) Rechtliche Situation C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV 2) Vertikalverglasungen nach TRLV ohne ZIE Anwendungsfall - zweiseitig oder allseitig linienförmig gelagert - Bemessung für äußere Lasten (Wind) und innere Lasten (Klimalasten) - Verglasung darf nicht der Absturzsicherung dienen, unabhängige Konstruktion (Holm+Kniestab) erforderlich Unabhängiges Geländer mit Knieholm Windlast

  17. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 18 C) Rechtliche Situation C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV 2) Vertikalverglasungen nach TRLV ohne ZIE Beispiel: allseitig liniengelagerteVertikalverglasung

  18. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 19 C) Rechtliche Situation C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV 3) Vertikalverglasungen nach TRAV ohne ZIE - Absturzsichernde Verglasungen ohne Zustimmung im Einzelfall - Bei Einhaltung der beschriebenen Randbedingungen sind keine kostenintensiven Bauteilversuche oder Nachweise gemäß der TRAV erforderlich. - Einteilungen in Kategorien A, B, C1, C2, C3

  19. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 20 C) Rechtliche Situation C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV 3) Vertikalverglasungen nach TRAV ohne ZIE 3.1) Kategorie A Vertikalverglasung gemäß TRAV mit mittelbaren Holmlasten Scheibenaufbau entsprechend Tabelle 2 der TRAV Allseitige Lagerung Innen

  20. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 21 C) Rechtliche Situation C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV 3) Vertikalverglasungen nach TRAV ohne ZIE 3.2) Kategorie B Am Fußpunkt linienförmig gelagerte (=eingespannte) Glasbrüstung mit durchgehendem tragendem, Handlauf - Ausbildung von Opferscheiben oder Randpfosten - Handlauf muß bei vollständigem Ausfall eines Brüstungs- elementes in der Lage sein, die Holmlasten auf die Nachbarscheibe zu übertragen h > 900mm h > 1100mm Schnitt Auflagerdetail

  21. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 22 C) Rechtliche Situation C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV 3) Vertikalverglasungen nach TRAV ohne ZIE 3.2) Kategorie B Beispiel: Am Fußpunkt linienförmig eingespannte Glas- brüstung mit durchgehendem tragendem, Handlauf

  22. Wie leicht bricht Glas ? Kurzseminar im IBB am 15.11.01 Seite 23 C) Rechtliche Situation C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV 3) Vertikalverglasungen nach TRAV ohne ZIE 3.2) Kategorie B Beispiel: Am Fußpunkt linienförmig eingespannte Glas- brüstung mit durchgehendem tragendem, Handlauf

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