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Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen 2009

Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen 2009. Informationen für das Schuljahr 2009/2010. Informationen für das Schuljahr 2009/2010. Überblick Neues aus der Schulberatungsstelle Wichtiges zur Schulberatung Neuerungen in den Schularten Schulartübergreifendes

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Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen 2009

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  1. Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen 2009

  2. Informationen für das Schuljahr 2009/2010

  3. Informationen für das Schuljahr 2009/2010 Überblick • Neues aus der Schulberatungsstelle • Wichtiges zur Schulberatung • Neuerungen in den Schularten • Schulartübergreifendes • Aktuelles zur Schulentwicklung

  4. Neues aus der Schulberatungsstelle • Neuer Mitarbeiter:Dr. Helmut Volk, BR, zentrale(r) Schulpsychologe für die Volkschulen • Neue E-Mailadressen der Schulberatungsstelle: info@sbwest.de(statt sbwest@t-online.de)nachname@sbwest.de(statt der gmx-Adressen) • Einfacher Zugang zur Homepage überwww.sbwest.de wieder möglich • Sprechzeiten für das laufende Schuljahr auf „sbwest“

  5. Neue Beratungsfachkräfte Welche neuen Kolleginnen und Kollegen dürfen wir im Kreis der Beratungsfachkräfte begrüßen?

  6. Neuer Tätigkeitsbericht für BFK

  7. Tätigkeitsbericht für BFK (2) KMBek „Schulberatung in Bayern“ - 23. November 2001 • Tätigkeitsbericht Berichte sind wichtige Grundlagen für die Bewertung der Beratungstätigkeit der Beratungslehrkräfte und der Schulpsychologen im Hinblick auf die dienstliche Beurteilung der Beamten. Der Tätigkeitsbericht ist Gegenstand eines Gesprächs des Dienstvorgesetzten mit der jeweiligen Beratungslehrkraft bzw. dem Schulpsychologen. Sofern Einverständnis besteht, kann der mit der fachlichen Betreuung Beauftragte zugezogen werden. • Weitere Erhebungen (z.B. von Mehrfachberatungen, Diagnostik und Interventionen) sind nicht vorgesehen und aus Datenschutzgründen nicht zulässig.

  8. KMBek – 23. November 2001Schulberatung in Bayern Verschwiegenheit von Beratungslehrkräften • Die bei der Beratung anfallenden Daten unterliegen strenger Vertraulichkeit; der Wunsch der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler auf absolute Vertraulichkeit ist zu berücksichtigen. • Da wegen der gebotenen Verschwiegenheit eine Einsichtnahme in die Beratungsunterlagen durch Dritte nicht erlaubt ist, berichtet die Beratungslehrkraft bei zwingend erforderlichem Bedarf den Vorgesetzten, ggf. in anonymisierter Form.

  9. KMBek – 23. November 2001Schulberatung in Bayern Schweigepflicht von Schulpsychologen • Für Schulpsychologen gilt bei der Einzelberatung die Verschwiegenheitspflicht, die in § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB verankert ist. • Der Schulpsychologe ist alleiniger Adressat der ihm in dieser Eigenschaft mitgeteilten Informationen persönlicher Art. Er ist daher zum Schweigen hierüber gegenüber jedem Dritten … verpflichtet. • Die beamtenrechtlichen Vorschriften über dienstliche Gehorsamspflichten durchbrechen das Schweigegebot des Strafgesetzbuchs nicht. • Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber Personen, die ihrerseits der Schweigepflicht nach dem StGB unterliegen.

  10. Übertritt – Erweiterte Elternberatung Ab März 2010 werden auf Schulamtsebene drei Module der Lehrerfortbildung angeboten: • Modul 1: Differenzierte Einschätzung von Stärken und Schwächen eines Kindes und fundierte Eignungsfeststellung • Modul 2: Stärken-Schwächen Profile mit Eltern konstruktiv kommunizieren • Modul 3: Trainingseinheiten zur kompetenten Gesprächsführung →Modul 1 und 2 verbindlich für Klassenlehrer 3/4; Modul 3 freiwillig (bis Ende Schuljahr 2011/12)

  11. Neue Schulaufbaugrafik

  12. Übertritt – Erhöhung der Transparenz (VSO § 43) Alle Jahrgangsstufen: • Festlegung zur Erhebung von Leistungsnachweisen durch die Lehrerkonferenz und Bekanntgabe an die Schüler/Eltern Jahrgangsstufe 4: • Definition von prüfungsfreien Lernphasen – vier Wochen bis zum Übertrittszeugnis je Fach (M; D; HSU). Bekanntgabe an alle Eltern. • Ankündigung von Probearbeiten (mindestens 1 Woche vor Termin) • Richtzahl für Probearbeiten vor dem Übertrittszeugnis: (Deutsch: 12 / Mathematik und HSU: je 5)

  13. Einschulung zum Schuljahr 2010/11 Es ist geplant, die Regelung so anzupassen, dass alle Kinder, die bis 30.September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Ab 1.August 2010 soll die Neuregelung in Kraft treten; sie beträfe somit die Einschulung zum Schuljahr 2010/11 (d.h. zum Schuljahr 2010/11 sollen Kinder schulpflichtig werden, die bis zum 30.09.2004 geboren wurden). Die Möglichkeiten, Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen (geb. bis 31.12.) oder um ein Jahr zurückzustellen, werden weiterhin bestehen. Für Kinder, die nach dem 1.1.2005 geboren sind, ist voraussichtlich weiterhin ein schulpsychologisches Gutachten notwendig.

  14. Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 • Übertrittszeugnis für alle am 1. Unterrichtstag im Mai • Realschule • Ø 2,66 (D, Ma, HSU): geeignet • Ø > 2,66 -> Probeunterricht • Probeunterricht bestanden bei D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 Elternentscheidung (Nachholtermin bei nicht bestandenem Probeunterricht am Gymnasium) • Gymnasium • Ø 2,33 (D, Ma, HSU): geeignet • Ø > 2,33 -> Probeunterricht • Probeunterricht bestanden bei D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 Elternentscheidung

  15. Übertritt aus Jahrgangsstufe 5 (nur 2009/10) Gilt nur für jetzige 5. Klassen! • Übertrittszeugnis auf Antrag (Mai) und Probeunterricht • Realschule: Übertrittszeugnis: Ø 2,5 (D, Ma) • Gymnasium: Übertrittszeugnis: Ø 2,0 (D, Ma) • Nichtdeutsche Muttersprache: bis 3,33 (Schwäche Dt) Probeunterricht: • RS und Gym: • 3/4 bzw. 4/3 (D, Ma) bestanden • 4/4 = nicht bestanden, aber Aufnahme auf Antrag der Erziehungsberechtigen • Nur RS: (Nachholtermin bei nicht bestandenem Probeunterricht am Gymnasium)

  16. Übertritt aus Jahrgangsstufe 5 (ab 2010/11) Gilt im nächsten Schuljahr für jetzige vierte Klassen! • Kein Übertrittszeugnis und kein Probeunterricht • Realschule: Jahreszeugnis: Ø 2,5 (D, Ma) • Gymnasium: Jahreszeugnis: Ø 2,0 (D, Ma) Härtefallregelung: Feststellung der Eignung durch Lehrerkonferenz bei erheblicher persönlicher Beeinträchtigung ohne eigenes Verschulden Nichtdeutsche Muttersprache:Nicht ab Jahrgangsstufe 1 in deutscher GS, bis 3,33 geeignet (behebbare Schwäche in deutscher Sprache)

  17. Übertritt in die Wirtschaftsschule(4- bzw.3-stufiger Zug) • Möglichkeit für Schüler nach Beendigung der 6., 7., 8., und 9 Jahrgangsstufe HS den mittleren Schulabschluss zu erwerben • Eignung: • HS: Übertrittszeugnis auf Antrag der Eltern; Gesamtdurchschnittsnote 2,33 (D, Ma, E) • HS (M-Zweig), RS und GYM: Vorrückungserlaubnis für die der Eingangsstufe entsprechende Jahrgangsstufe oder • GYM: Im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe in D, E und Ma mindestens Note 4 • Höchstalter im Aufnahmejahr am 30. Juni • 4-stufiger Zug : 15 Jahre • 3-stufiger Zug: 16 Jahre

  18. Übertritt an die Wirtschaftsschule(2-stufiger Zug) Eignung: • Quali plus in E mindestens Note 3 im Quali oder im HS-Zeugnis • Erfolgreiches Bestehen der 9. Jahrgangsstufe (HS: M-Zweig; RS oder GYM) • Wenn 9. Jahrgangsstufe nicht mit Erfolg abgeschlossen, dann im Jahreszeugnis der 9. Jgst. in D und E mind. Note 4 • Endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit • Unmittelbare Aufnahme in 11. Jahrgangsstufe der zweistufigen Wirtschaftsschule ist nicht möglich • Aufnahme nur im Umfang der vorhandenen Schulplätze • Keine Aufnahmeprüfung, kein Probeunterricht!

  19. Entscheidungen der Lehrerkonferenz Anlässe: Freiwilliges Wiederholen, Überspringen einer Jahrgangsstufe „Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz unter Würdigung der schulischen Leistungen der Schülerin oder des Schülers (§48 VSO) Kommentar zur VSO (Link Loseblattsammlung): „Die Entscheidung ist … in pädagogischer Verantwortung der entscheidendén Lehrer und des Schulleiters zu treffen.“ (Nicht im Ermessen!)

  20. Entscheidungen der Lehrerkonferenz (2) „Es handelt sich dabei um einen Akt wertender Erkenntnis, der unter Würdigung der Gesamt-persönlichkeit des Schülers, seiner bisherigen und voraussichtlichen Entwicklung, seines Leistungsstandes und seiner Fähigkeiten erfolgen muss. Es ist eine pädagogische Prognose zu erstellen, die • die gesamte Persönlichkeit des Schülers, • seine Anlagen, • seine Leistungsbereitschaft und –fähigkeit sowie • sein soziales Umfeld einschließt

  21. Schulversuch: Latein/Französisch + Englisch ab Jgst. 5 des Gymnasiums In Oberbayern am Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching (L+E) Latein/Französisch erste Fremdsprache + Englisch (mind. 3 Stunden – 1 plus 2 Intensivierungsst.) Elternziel: schulischen Laufbahnschwierigkeiten zuvorkommen Synergieeffekte, vernetzendes Denken im Spracherwerb fördern

  22. Schülerstipendien für begabte Zuwanderer – Talent in Bayern - Robert Bosch Stiftung mit Stiftung Bildungspakt in München Bewerbungen bis 15. Oktober an KM Max. 50 Jugendliche mit Migrationshintergrund Klassenstufen 8 bis 12 Begabung, Bildungsinteresse, Zielstrebigkeit und gesellschaftliches Engagement Monatl. Stipendium, persönl. Beratung, umfassendes Bildungsangebot

  23. Übergang RS-WS-HS(M)  Gymnasium Übergang an das Gymnasium: • § 31 der Gymnasialschulordnung (GSO) regelt die Aufnahme von Schülern mit Mittlerem Schulabschluss in das Gymnasium. Daraus ergeben sich für Schüler mit Mittlerem Schulabschluss folgende zwei Möglichkeiten des Eintritts: • 10. Jahrgangsstufe (regulär) • 11. Jahrgangsstufe (bereits Qualifikationsphase der Oberstufe!)  Einführungsklassen

  24. Die Weiterentwicklung der HS Drei Säulen 1. Berufsorientierung Praxis - berufl. Zweige - Zusammenarbeit 2. Allgemeinbildung Sicherung - Förderung - Anschlussangebote - Kooperation 3. Soziale Kompetenz Selbstkompetenz - Integration - Jugendsozialarbeit - Patenschaften

  25. Die Weiterentwicklung der HS Weitergeführtes und Neues 1. Berufsorientierende Zweige (früher Profilbildung) • Ab der 7. Kl. die Zweige: Technik, Wirtschaft und Soziales • Vorbereitung auf die Wahl in der 8.Kl. 2. EDV Grundlagen (10-Finger-Tastschreiben schon ab der 5.Kl. möglich) 3. Starke Vernetzung HS und BS 4. SchuleWirtschaft-Experte pro Schulamtsbezirk 5. Berufswahlpass für jeden Schüler ab 2010/11

  26. Weiterentwicklung der HS 6. Individuelle Förderung ab 5. Kl. – Modulare Förderung • Ziel: Steigerung der Kernkompetenzen in D, M, E • stufenweise Einführung, zuerst in 2 Fächern • konzentriert in 5.Kl. • dann alle 3 Fächer in 5 Kl., 2 Fächer in 6. Kl., ... • die 30. Unterrichtsstunde zur äußeren Differenzierung • eine zusätzl. Lehrerstunde in 6. Kl. (angestrebt) • z.B. „Starterkit“

  27. Weiterentwicklung der HS 7. Integration • Bei einem Anteil von mehr als 50% an Schülern mit Migrationshintergrund soll keine Klasse über 25 Schü-ler haben 8. Patenschaften • Aufstellungsliste von Organisationen 9. Ausbau der Ganztagsschule • 2009/10: 400 gebundene, über 800 offene Angebote

  28. Weiterentwicklung der HS 10. Abschlussprüfungen • für die Projektprüfungen in Arbeit-Wirtschaft-Technik ab 2010/11 • Abschlusszertifikat in den Praxisklassen ab 2010/11, theorieentlasteter erfolgreicher HS-Abschluss

  29. Von der HS zur Mittelschule Voraussetzungen, um zur Mittelschule zu werden: 1. Angebot aller drei berufsorientierenden Zweige 2. Ein mittl. Schulabschluss auf dem Niveau der WS/RS 3. Modulare/individuelle Förderung im Klassenverband in 5. u. 6. Kl.; in 7. u. 8. Kl.: zusätzliche Differen-zierungsstunden; in 9. u. 10. Kl.: eigene Klassen 4. Kooperationen mit BS, Wirtschaft und Arbeitsagentur 5. Ein (offenes oder gebundenes) Ganztagsangebot 6. Angebote der Jugendsozialarbeit bzw. von Förder-lehrern

  30. Die bayerische Mittelschule

  31. Konsequenzen für die Beratung 1. Umfassendere Informationen bei den Übertritts-abenden über die Mittelschullösungen im Landkreis bzw. mit einbezogene Landkreise 2. Feststellung der Lernausgangsleistungen in der 5. Kl. 3. Übertrittsberatungen innerhalb der Mittelschule 4. Zusammenarbeit mit Beratungsfachkräften: RS, WS, Arbeitsagentur, SchuleWirtschaft Experte 5. Eignungstests im Rahmen der Erstellung des individu-ellen Berufswahlpasses

  32. Eigenverantwortliche Schulverbünde • Ziel: Im Verbund haben auch kleinere HS Zukunft (ab 300 Schüler) • Def.: Eigenverantwortliche Schulverbünde sind feste Kooperationsformen von zwei oder mehr selbständig bleibenden Schulen, die zwischen den beteiligten Schulen und Schulaufwandsträgern freiwillig verein-bart werden. • Voraussetzungen: 1. Alle 3 Zweige 2. Ein Ganztagsangebot (offen o. gebunden) 3. Kooperation mit WS, regionaler Wirtschaft, Arbeits-agentur 4. Ein Angebot, das zum mittl. Schulabschluss führt

  33. Weiterentwicklung in Dialogforen A. Regionaler Zuschnitt: • Landkreisebene, bei Bedarf auch übergreifend B. Fünf Phasen: 1.Klärung, Datenerhebung und Prognose (Schulamt u. Regierung) 2. Erarbeitung mögl. Strukturszenarien (Schulamt u. Regierung, Schulleiter, Bürger- meister) 3. Dialogforum: Betroffene örtliche Vertreter

  34. Weiterentwicklung in Dialogforen 4. Planungsmodell: • Schulamt erarbeitet ein Planungsmodell • mit Bürgermeister und Schulleiter 5. Ergebnis: • Schulamt informiert alle Beteiligten • bittet die Regierung, die erforderlichen Organisations-änderungen (insb. Sprengeländerungen) vorzuneh-men

  35. Demokratie

  36. Demokratie2

  37. Neues von den Beruflichen Schulen • Schulpsychologie an BS: Im Zuge des systematischen Ausbaus der schulpsychologischen Tätigkeit in den beruflichen Schulen wurde an der BS Starnberg Frau Studienrätin Rebekka Ruf mit 12 h Anrechnung eingesetzt. Als Schulpsychologin übernimmt sie ab dem Schuljahr 2009/10 die Schulen BS Starnberg, BS Bad Tölz-Wolfratshausen, BS Miesbach. Änderungen FOBOSO Der erfolgreiche Schulversuch zur Erprobung der Jahrgangsstufe 13 an Fachoberschulen wurde in die Regelform überführt und Fachoberschule und Berufsoberschule wurden als eigenständige Schularten unter dem Dach der Beruflichen Oberschule zusammengefasst. Der zunächst als Schulversuch erprobte doppelqualifizierende Bildungsgang „Duale Berufsausbildung und Fachhochschulreife“ (DBFH) wurde aufgrund der positiven Erfahrungen als Regelangebot in die neue Schulordnung aufgenommen.

  38. Hochschulzugang (1) • Die Qualifikation für ein Studium an Universitäten wird durch • 􀂾 die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife bzw. • 􀂾 die allgemeine (gemäß § 31 QualV) bzw. fachgebundene (gemäß § 31a QualV) Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen (§ 1 QualV). Es handelt sich dabei nicht um eine (allgemeine) Hochschulreife, sondern um eine Hochschulzugangs-berechtigung!

  39. Hochschulzugang (2) Der allgemeine Zugang zur Hochschule (gemäß Art.45 BayHSchG) wird nachgewiesen durch • 􀃖 das Zeugnis über die bestandene und nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegten Meisterprüfung oder • 􀃖 das Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte Fortbildungsprüfung (z.B. Techniker) oder • 􀃖 das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlich oder staatlich anerkannten Fachschule bzw. Fachakademie

  40. Aktuelles aus dem ISB • Internetportal zur Hauptschulinitiative • Broschüre zur Berufs- und Studienorientierung in der neuen gymnasialen Oberstufe • Neu: Gedruckte Ausgabe von "Pädagogisch diagnostizieren im Schulalltag" • Elternbroschüre mit rechtlichen Grundlagen zur Elternarbeit erscheint demnächst

  41. Internetportal zur Bayerischen Hauptschulinitiative Die Internetplattform bietet Informationen und Materialien zu drei Säulen der bayerischen Haupt-/ Mittelschule: • Berufsorientierung mit den Lehrplanergänzungen ab dem Schuljahr 2009/10 • Modulare Förderung mit Starterkits für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch • Soziales Lernen mit dem Leitfaden zum Sozialen Lernen

  42. BuS im P-Seminar Auf der Grundlage des bereits 2005 veröffentlichten Ordners "Beruf und Studium - BuS" werden im Leitfaden zum P-Seminar die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Selbsterkundung und Übernahme von Verantwortung angeregt, für die Lehrkräfte erwächst daraus ein neues Rollenverständnis.Folgende Themen werden angesprochen: • Grundlagen der Berufs- und Studienwahlforschung • Planung und Vorbereitung des P-Seminars • Verzahnung der Studien- und Berufsorientierung mit dem Projekt im P-Seminar • Programm zur Selbsterkundung • Konzept zur Studien- und Berufserkundung • Neue Lehrerrolle im P-Seminar • Hinweise zu den Unterrichtsbausteinen • Portfolio Qualitätssicherung und Evaluation

  43. "Pädagogisch diagnostizieren im Schulalltag" Die Handreichung "Pädagogisch diagnostizieren im Schulalltag" (Thema der letzten Dienstbesprechung) ist nun in gedruckter Form erhältlich: Bildungsverlag EINS: 30400 Preis von € 18,00 Weiterhin werden die Dateien auch zum Download angeboten.

  44. Elternbroschüre Recht In Ergänzung zur vorliegenden Broschüre ‚Schule und Familie‘ (mit Beispielen zur Verbesserung der Elternarbeit) wird demnächst eine Zusammenstellung rechtlicher Grundlagen für Elternbeiräte an allen Schularten in Druckform erscheinen. Vorliegende Broschüre mit Vorschlägen zur Elternarbeit

  45. Ende

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