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Externe Bildungsanbieter im Justizvollzug Rahmenbedingungen für eine gelingende Zusammenarbeit. Elisabeth Theine Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg. Externe Bildungsanbieter im Justizvollzug. Finanzierung externer Bildungsanbieter. Landesjustiz an externe Maßnahmeträger
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Externe Bildungsanbieter im JustizvollzugRahmenbedingungen für eine gelingende Zusammenarbeit Elisabeth Theine Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
Finanzierung externer Bildungsanbieter • Landesjustiz an externe Maßnahmeträger • Landesjustiz an Schulamt oder VHS • Landes ESF über Justiz an Maßnahmeträger • Landes ESF an Maßnahmeträger • ESF Bundsprogramme an Maßnahmeträger • Bundesagentur für Arbeit an Maßnahmeträger • Bundesagentur für Arbeit an Justiz • Finanzierung durch die Justiz im Rahmen von Privatisierungsmodellen
Gesetzliche Grundlagen für die Bildung im Justizvollzug • Für geeignete Gefangene ….. soll ein entsprechender Unterricht vorgesehen werden. ( § 38 StVollzG) • Geeigneten Gefangene soll die Gelegenheit zur Berufsausbildung gegeben werden. (§ 38 StVollzG) • Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, berufliche Vorbereitung, arbeitstherapeutische Beschäftigung und Arbeit dienen insbesondere dem Ziel, die Fähigkeit der Gefangene zur Aufnahme einer Erwerbsfähigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. (§ 37 BbgJStVollzG
Organisation der Brandenburger Bildungsarbeit im Vollzug Ministerium für Bildung Jugend und Sport Sekundarstufe I Sekundarstufe II Berufsschulunterricht Staatliche Schulämter Sekundarstufe II 2. Bildungsweg Arbeitsagenturen ESF Justiz / Vollzugspädagogen Maßnahmeträger der beruflichen Bildung Unterricht für Lernsondergruppen Ausbildung BVJ
Nutzung externer Ressourcen (AA, ESF, Bildungsressorts) Größere Flexibilität durch Auftragsverhältnis Angebotsart Ausstattung Personal Aktualität bei Inhalt, Ausstattung und Methode Abhängigkeit von vollzugsfremden Regelungen oder Förderbedingungen Vollzugsunerfahrenes Personal Zusätzliche Verwaltungskosten beim Träger Qualitätseinbußen durch „Dumpingpreise“ Externe Bildungsanbieter im JustizvollzugVorteile - Nachteile
Wie funktioniert eine gelingende Zusammenarbeit? • Beratung und Kontrolle durch vollzugliches Fachpersonal • Fachliche Standards zu Inhalten und Methoden • Berücksichtigung vollzugsspezifischer Organisationsformen • Gemeinsame Besprechungen und Konferenzen • Mitwirkung des Vollzuges bei der Auswahl des Maßnahmeträgers und seines Personals • Geregelte Ausschreibungsverfahren • Austausch von Personal
Wie sieht eine gelungene Zusammenarbeit aus? • Externe Bildungsanbieter ergänzen und bereichern die Bildungsarbeit des Vollzuges in dessen Auftrag. Sie berücksichtigen dabei vollzugliche Besonderheiten und – abläufe und stellen sich auf die besonderen Lernbedarfe und – probleme der Inhaftierten ein. • Externen Bildungsanbietern stehen Fachkräfte des Vollzuges zur Seite, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen und beraten.
Pädagogische Vollzugsarbeit Oberlehrer im Vollzug Leiter einer pädagogischen Abteilung Vollzugspädagoge Fachlehrer Bildungsmanager Leiter Bildung/Freizeit Diplom-Pädagoge
Vollzugspädagogen und –pädagoginnen im Land Brandenburg JVA Brandenburg JVA Cottbus 600 413 2 +1 3 JVA Wriezen 206 JVA Neuruppin 3+1 300 JVA Luckau 449 1 2
Vom Lehrer zum Bildungsmanager Bildungsberatung Bildungsangebote in der Freizeit • intern • extern Honorarkräfte Schulische Bildung • intern • extern Externe Lehrer Schulleitungen Bildung im Vollzug Schulamt Interdisziplinäre Behandlungs- und Bildungsangebote Berufliche Bildung • intern Externe Mitarbeiter • intern • extern Geschäftsführungen • extern Vollzugsplanerstellung Behandlungsplanung Arbeitsagenturen Externe Maßnahmeträger Bildungskonzeption Mitarbeit bei der Erstellung und Weiterentwicklung einer Anstaltskonzeption • inhaltlich • organisatorisch Verwaltung von Haushaltstiteln
Qualitätssicherung von Bildungsarbeit im Brandenburger Justizvollzug • Richtlinien für die hauptamtlichen Pädagogen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg • Bildungskonzept für den Brandenburger Vollzug • Rahmenpläne für die Arbeit mit Lernsondergruppen • Didaktisch methodische Standards für die Bildungsarbeit im Brandenburger Vollzug • Landeseinheitliche Kriterien für die Gewährung von Leistungszulagen gem. § 2 der StVollzVergO Landesspezifische Lösungen