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Stellt Dir vor, es ist Einkommen und alle haben es…. Das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem. Vortrag von Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zum BIEN-Kongress, München September 2012. Einkommensteuerliche Freibeträge z .B. Hilfeleistung nach SGB II (sog. Hartz IV).
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Stellt Dir vor, es ist Einkommen und alle haben es… Das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem Vortrag von Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zum BIEN-Kongress, München September 2012
Einkommensteuerliche Freibeträge • z.B. Hilfeleistung nach SGB II (sog. Hartz IV) Heutige Grundsicherung
EinkommensteuerMonatJahr Erwachsene Grundfreibetrag 667,- € 8.004,- € Kinder Kinderfreibetrag 2.184,- € Freibetrag Betreug./Erz./Ausb. 1.320,- € Pro Elternteil: 3.504,- € Gesamt pro Kind: 584,- € 7.008,- € Einkommensteuerliche Freibeträge
Erwachsene: Grundsicherung 374,- € Wohnkosten durchschnittlich 290,- € Durchschn. Grundsicherung Erw. 664,- € Kinder: Grundsicherung 5 Jahre x 219,- € monatlich = 1.095,- € 8 Jahre x 251,- € monatlich = 2.008,- € 4 Jahre x 287,- € monatlich = 1,148,- € 8 Jahre x 299,- € monatlich = 2.392,- € 25 Jahre Monatssumme 6.643,- € 6.643,- € / 25 Jahre = monatlich 265,72 € Wohnkosten durchschnittlich 290,00 € Durchschn. Grundsicherung Kinder 555,72 € Höchstsatz 589,- € (einschließlich 5,- € Mehrbedarf) Staatlich gewährte Grundsicherung
ESt SGB Erwachsene667,- € 664,- € Kinder584,- € 584,- € * *gestaffelt, Höchstbeitrag 589,- € abzüglich 5,- € Mehrbedarf Gegenüberstellung Est/SGB
Natürliche Personen: • Einkommensteuer/Lohnsteuer • Sozialversicherungsabgaben • Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer • Solidaritätszuschlag Kapitalgesellschaften: • Körperschaftsteuer • Solidaritätszuschlag • Gewerbesteuer Heutige allgemeine Erwerbsbelastung
Gesamtbelastung eines Anteilseigners: Körperschaftsteuer: 15,000% Solidaritätszuschlag: 15% x 5,5% = 0,825% Kapitalertragsteuer: 25,000% Solidaritätszuschlag: 25% x 5,5% = 1,375% Gewerbesteuer (Hebesatz 200): 7,000% Arbeitgeberbelastungen U1, U2, BG: 0,800% Steuerliche Gesamtbelastung: 50,000% Kapitaleinkünfte
Bruttolohn niedrigØhoch ./. Lohnsteuer progressiv progressiv progressiv ./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% davon 5,5% davon 5,5% ./. Sozialversicherungsabgaben 19,825% 19,825% 993,31 € Nettolohn niedrig 3.838,- € hoch ./. Werb.kost. (Pausch, KFZ) 83,33 € 403,- € 1.000,- € ./. Grundfreibetrag 667,- € Kaufkraft (über Existenzmin. z.B.) 300,- € 3.435,- € hoch LohnSt, SolZ, SV-Beiträge = 300,- € = 3.435,- € = Kaufkraft Erwerbsbelastung 50% 50% 50% Arbeitnehmer/-innen
Gesamtaufwand Arbeitsplatz ./. Eigeninteressen AG (Insolvenzgeld + ersparte Steuern, 1/2 BG, 1/2 Umlagen 1 + 2) = AN-bezogener Gesamtaufwand 100% ./. SV-Beiträge AG 23,715% des Bruttolohns bis 1.153,- € ./. Lohnsteuer AN progressiv ./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% ./. SV-Beiträge AN 19,825% des Bruttolohns bis 993,- € Nettoaufwand Arbeitsplatz 50% Arbeitgeber/-Innen
Bruttoeinkünfte niedrig Øhoch ./. Einkommensteuer progressiv progressiv progressiv ./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% davon 5,5% davon 5,5% ./. Sozialversicherungsabg. 336,65 € 39,650% 993,31 € ./. Grundfreibetrag 667,- € . Erwerbsbelastung 50% 50% 50% Selbständige, Vermieter/-innen
Bruttoeinkünfte niedrig Øhoch ./. Einkommensteuer progressiv progressiv progressiv ./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% davon 5,5% davon 5,5% ./. Sozialversicherungsabgaben 336,65 € 39,65% 993,31 € ./. Gewerbesteuer (24.500,- frei) 0,- € 7,0% 7,0% ./. Grundfreibetrag 667,- € . Erwerbsbelastung 50% 50% 50% Gewerbetreibende
Allgemeine Erwerbsbelastung 50% • Grundfreibeträge 667,- €/584,- € • Allg. Hilfe an Bedürftige 664,- €/max. 584,- € • Notwendige Krankenversorgung • Rentenversorgung • 19%/7% Umsatzsteuer Derzeitiges Steuer- und Abgabensystem
Kunde Unternehmer Arbeitgeber Arbeitnehmer Staat Bedürftige Effekt: Der Arbeitgeber muss derzeit das Grundeinkommen des Arbeitnehmers vorfinanzieren und trägt das Insolvenzrisiko hierfür. Hohe Lohnnebenkosten. Zahlung des Grundeinkommens
Derzeit: Erwerbsteuersystem Zukünftig: Konsumsteuersystem systemumstellung
100% Konsumsteuer • Bedingungsloses Grundeinkommen • Medizinische Grundversorgung Konsumsteuersystem
EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (EU-MwSt-SystRiLi) erzwingt Steuerfreiheit von: • Mieten • Sozialen Leistungen • Exportprodukten Höherrangiges Recht
Kontinuierliche Kostensteigerung durch Bruttoaufwand für: • Praxisbedarf* • Gebäude* • Erhaltungsaufwand* • Steuerberatungskosten* • Bürobedarf* • Nebenkostenabrechnungen* • etc.* (*enthalten 19% Umsatzsteuer) Die Staatseinnahmen von 19% USt werden derzeit nicht wieder z.B. an die gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Sozialsysteme bluten aus. Bei Vermietung wird der Mehraufwand in die Mieten eingerechnet. Die Mieten steigen. Mieten und soziale Leistungen
Heute: Bestimmungslandprinzip Die Ware gelangt netto in das Ausland. Die Wertschöpfung aus dem inländischen Produktumsatz wird teilweise in dem Land vorgenommen, für das die Ware bestimmt ist. Der Konsumkreislauf ist gestört. Exportprodukt netto Ausland (EU) Importprodukt netto Inland (D) + Umsatzsteuer 19% ./. Vorsteuerabzug 19% Nettobelastung Unternehmer + Wert eigener Produktion Nettoproduktpreis + Umsatzsteuer 19% Bruttoproduktpreis heute Exportproblematik
Bestimmungslandprinzip bei Konsumbesteuerung Import aus EU Herstellung in D + 100% Konsumsteuer ./. 100% Konsumsteuer anschließender Export anschließender Export 0% Staatseinnahme 0% Staatseinnahme Folge: Staatsbankrott Staatseinnahmen
Umsatzkonsumsteuer nach EU-MwSt-SysRiLi (Bestimmungslandprinzip) + Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung (Herkunftslandprinzip) 100% Konsumsteuer ProblemLösung
Die Wertschöpfung bleibt in dem Land, in dem das Produkt hergestellt oder weiterverarbeitet wurde. Sie kann als Grundeinkommen bedingungslos an die Bevölkerung ausgezahlt werden. Exportprodukt brutto Ausland (EU) Importprodukt brutto Inland (D) ./. Vorsteuerabzug (staatlicher Kredit) Nettobelastung Unternehmer + Wert eigener Produktion Nettoproduktpreis + Konsumsteuer Bruttoproduktpreis Herkunftslandprinzip
Abweichende Regelungen: • Herkunftslandprinzip statt Bestimmungslandprinzip • Vorsteuerabzug ohne Erstattungsmöglichkeit (wie derzeit der Verlustvortrag in der Einkommensteuer) • Vorsteuerabzug für Anlagegüter über die Nutzungsdauer verteilt (entspricht der derzeitigen Absetzung für Abnutzung, AfA) Sozialkonsumsteuer
19% Umsatzsteuer ≘ 31,93% Umsatzkonsumsteuer 7% Umsatzsteuer ≘ 11,77% Umsatzkonsumsteuer bisherige Erwerbsbelastung ≘ 68,07% Sozialkonsumsteuer Steuersätze im Konsumsteuersystem
Kaufkraft derzeitbei Konsumbesteuerung Bruttoeinkünfte = Bruttoeinkünfte ./. Erwerbsbelastung ./. 0,- € Erwerbsbelastung (ggf. einschl. Grundfreibetrag) Nettoeinkünfte = Nettoeinkünfte Kaufkraft im Konsumsteuersystem
Produktpreise derzeitbei Konsumbesteuerung Netto-ProduktpreisNetto-Produktpreis einschl. Erwerbsbelastung = + 68% Sozialkonsumsteuer + 19% Umsatzsteuer= + 32% Umsatzkonsumsteuer Brutto-Produktpreis = Brutto-Produktpreis Produktpreise im Konsumsteuersystem
50,00 € neues Netto zuzüglich • 34,03 € Sozialkonsumsteuer 68,07% • (84,03 €) altes Netto • 15,97 € Umsatzkonsumsteuer 31,93% • 100,- € neues ≘ altem Bruttoproduktpreis regelmäßige Konsumsteuer
50,00 € neues Netto zuzüglich • 34,03 € Sozialkonsumsteuer 68,07% • (84,03 €) altes Netto • 5,89 € Umsatzkonsumsteuer 11,77% • 89,92 € neuer ≘ altem Bruttoproduktpreis ermäßigte Konsumsteuer
Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung • Beseitigung von Steuerschlupflöchern • Stabilisierung des Staatshaushaltes • Erhöhung der Staatseinnahmen • Auszahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Höhe der heutigen Durchschnittssätze des SGB Konsumsteuersystem in Deutschland
EU-MwSt-SystRiLi: EU-weite Abschaffung der Mehrwert(=Umsatz-)steuerbefreiungen Schließen der staatlichen Konsumkreisläufe Unterbrechung der Kostenspiralen im sozialen Bereich und im Mietwesen Stabilisierung der Sozialsysteme und Mietpreise Minimierung der Ausbeute in Niedriglohnländern Stabilisierung der einzelnen Staatshaushalte EU-weit gemeinschaftlich finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen EU-weite Perspektive
Stabilisierung der Staatshaushalte durch Konsumbesteuerung • Ermöglichung eines bedingungslosen Grundeinkommens für die Bevölkerung • Angleichung der Lebensstandards • Ggf. Aufnahme in ein bestehendes Konsumsteuersystem Weltweite Perspektive
Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung • Herkunftslandprinzip statt Bestimmungslandprinzip • Abschaffung von Mehrwertsteuerbefreiungen = Wertschöpfung aus der inländischen Produktionskraft verbleibt zu 100% im produzierenden Land Verhinderung von Ausbeute in Niedriglohnländern Geschlossener Konsumkreislauf Konsumsteuer – Das Prinzip