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Weshalb wir in der EU mehr transnationale Direkte Demokratie wagen sollten Ein Plädoyer in 15 Abschnitten für einen neuen echten europäischen Verfassungsprozess. Kolloquium Zukunft Europa vor globalen Herausforderungen Trier 21. Juli 2005 Andreas Gross www.andigross.ch.
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Weshalb wir in der EU mehr transnationale Direkte Demokratie wagen solltenEin Plädoyer in 15 Abschnitten für einen neuen echten europäischen Verfassungsprozess Kolloquium Zukunft Europa vor globalen Herausforderungen Trier 21. Juli 2005 Andreas Gross www.andigross.ch
DD: Eine Errungenschaft der 2. Hälfte des 19.Jh. - EU: Eine Errungenschaft der 2.Hälfte des 20.Jh.Damit die DD und die EU im 21.Jh eine Zukunft haben, müssen sie zusammenkommen Die Transnationalisierung der Demokratie und die Demokratisierung der EU: Der Beitrag Europas zu einer demokratischen, mitwelt-, sozial- und ökologieverträglichen Globalisierung
Die DD ist keine plebiszitäre Demokratie:Sie ist eine gesellschaftliche Verständigung im Rahmen einer Verfassung auf eine Demokratie, die sich nicht auf die Wahl des Parlamentes beschänkt - obligat. Verfassungsreferendum - Verfassungs- u.Gesetzesinitiativrecht - fakultatives u.Umst. konstruktives Gesetzesreferendum - Volksantragsrecht im Parlament
Die Seele der DD ist die Kommunikation. Die Güte der DD hängt vom kommunikativen Design der DD ab. - Minderheitsfreundlich - Niedrige Einstiegshürden - Keine Beteiligungsquoren - Feine Schnittstellen ID/DD - Finanz. Transparenz und Beteiligung
1941 - 1950 dachten die Pioniere der europäischen Integration sie demokratisch und föderalistisch verfasst Der Kalte Krieg verhinderte 1948-52 die Europäische Verfassung: Es fehlte die europ. Souveränität, der KK retablierte das nationalstaatliche Denken, das nationalist. Denken überlebte den 2.WK mehr als sich die Pioniere bewusst waren.
Die Montanunion (1951) und die EWG (1957) bedeuteten die Rettung des Projektes europäische Integration durch den „Notausgang“ - staatsvertraglich statt verfasst - ökonomiezentriert statt politisch - gouvernemental statt bürgernah - staatlich statt gesellschaftlich
Der Fall der Mauer und die Wiedervereinigung Europas wurde 1990/91- wie in D - nicht zu einer Erneuerung der Verfassung der europäischen Integration genutzt - Mastricht statt Rom II - Euro statt europ.Verfass‘referendum - Entfremdung statt höhere Identifikation - War der Globalisierung ausgeliefert statt sie zu antizipieren
Jh‘wende: Die Integrationskraft der staatsvertraglichen Logik u. der Methode Monnet hatte sich erschöpft: Der Mut zur echten Verfassungsgebung fehlte Das zentrale deutsche Missverständnis: Eine Verfassung schafft keinen (Super-)Staat, sondern legitimiert Macht - Das zentrale französische Missverst.: Einsicht in die transnationale Notwendigkeit fehlt
DK, F (92) , Irland und Nizza führten in Laeken 2001 zur selbstkritischsten Erklärung eines EU-Gipfels. Doch die Konsequenz (Konvent) war immer noch nicht (selbst)kritisch und demokratisch genug: - Gouvernementale Hoheit - Präsidiale Hegemonie
Der „Verfass‘vertrag“ war ein („Rahmen“) Vertrag - zur Verfassung fehlten Mut und die Einsicht in die Notwendigkeit - Unverständlich und vieldetailliert - policy zentriert statt Rahmenordnung - Eine deokratische Verfassungsgebung erfordert mehr prozeduale Partizipation
Im Spiegel der „plebiszitären“ Nons und Nejs lassen sich erkennen: - Binnendebatte statt eurointegrativ - spaltend statt einigend - widersprüchlich statt kompromissorient. - Ohnmacht,Entfremdung,Wut - Mehrheitlich nicht antieurop.,sondern altereuropäisch - Reproduktion der nationalen Egos und Hegemonie(n) statt Konstitution einer neuen europ.Identität(en)
Nach dem Scheitern des „Verfassungsvertrages“ benötigt die EU einen echten europäischen Verfassungsgebungsprozess In der EU muss wieder aufgehoben werden, was im Nationalstaat angesichts der Globalisierung verloren gegangen ist: Demokratie, soziale Grundsichrung, Um- und mitweltl. Rücksichtnahme. Ebenso muss die Macht der EU neu legitimiert werden.
Nach dem Ende der „Denkpause“ bieten sich 2006 zwei radikal-demokratische Auswege aus der Verfassungskrise der EU an: • Ein „realistischer“: Neuer EU-Vertrag mit einem BürgerInnenrecht (10% aller EU-BürgerInnen) zur Auslösung eines echten Verfassungsgebungsprozesses; • Ein „unrealistischer“: Neuer EU-Vertrag mit neuem Verfass‘prozess: Direktwahl eines neuen Konvents, europ.Verf‘referendum mit Doppelmehr
Was „realistisch“ und was „unrealistisch“ ist, entscheiden in einer Demokratie die Bürgerinnen und Bürger, nicht die Regierungen. Das muss auch in Europa so werden.