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Kapitel 0. Einführung in die öffentliche Betriebswirtschaftslehre. Modul 4.2. Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst Dozent: Dr. Lothar Barth. Vorstellung, Anforderungen, Ausrichtung. Literaturverzeichnis.
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Einführung in die öffentliche Betriebswirtschaftslehre Modul 4.2. Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst Dozent: Dr. Lothar Barth
Literaturverzeichnis • Hieber, Fritz; Öffentliche Betriebswirtschaftslehre; Verlag Wissenschaft und Praxis • Schmidt, Hans-Jürgen; Betriebswirtschaftslehre und Verwaltungsmanagement ; C.F. Müller Verlag • Odenthal, Franz Willy; Einführung in die öffentliche Betriebswirtschaftslehre; Verlag Bernhardt-Witten • Schierenbeck, Henner; Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre; Oldenbourg-Verlag • Woll, Artur; Wirtschaftslexikon; Oldenbourg Verlag • Alpmann, Josef; gesellschaftsrecht; Alpmann-Schmidt Verlag • Lektorat Kugler, Werner; Wirtschaftslehre der Unternehmung; Verlag Europa-Lehrmittel
Kapitel 1: Einführung in die Wirtschaftswissenschaften: Abgrenzung BWL zu VWL
Was will die Wirtschaftswissenschaft erforschen? • Erkenntnisinteresse: Lösung des Problems der Güterknappheit • Ziele und Handlungsmotivationen der Wirtschaftssubjekte
Wirtschaftswissenschaften: ein interdisziplinärer Ansatz • Zwei Ansätze bzw. Sichtweisen • Makroökonomisch • Mirkoökonomisch • Drei Hauptdisziplinen: • Volkswirtschaftslehre (Nationalökonomie) • Betriebswirtschaftslehre • Finanzwissenschaften
Teilung: Mirkoökonomie vs. Makroökonomie • Mikroökonomie: • Konsumtheorie • Unternehmens- und Produktionstheorie • Preistheorie • Verteilungstheorie • Makroökonomie: • Geldtheorie • Wirtschaftskreislauftheorie • Kojunktur- und Wachstumstheorie • Außenwirtschaftstheorien
Abgrenzung BWL zu VWL BWL VWL Beschäftigt sich mit der Untersuchung des Entscheidungsträgers „Betrieb“ in Bezug auf die anderen Wirtschaftssubjekte. Mit Betrieb bezeichnet man alle produzierenden Systeme, unabhängig von speziellen Zielorientierungen. Das Wort „Unternehmung“ wird verwendet, wenn man Betriebe mit erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung untersucht. Da die Betriebswirtschaftstlehre nur einen Entscheidungsträger analysiert, handelt es sich um eine einzelwirtschaftliche bzw. mikroökonomische Betrachtung widmet sich den gesamtwirtschaftlichen bzw. makroökonomischen Zusammenhängen und Beziehungen zwischen den Privathaushalten , den Unternehmungen, dem Staat, der Gesamtheit aller Konsumenten, den Banken, dem Staat und dem Ausland.
Abgrenzung BWL zu VWL • BWL • Beschäftigt sich mit der Untersuchung des Entscheidungsträgers „Betrieb“ in Bezug auf die anderen Wirtschaftssubjekte. Mit Betrieb bezeichnet man alle produzierenden Systeme, unabhängig von speziellen Zielorientierungen. Das Wort „Unternehmung“ wird verwendet, wenn man Betriebe mit erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung untersucht. Da die Betriebswirtschaftstlehre nur einen Entscheidungsträger analysiert, handelt es sich um eine einzelwirtschaftliche bzw. mikroökonomische Betrachtung • VWL • widmet sich den gesamtwirtschaftlichen bzw. makroökonomischen Zusammenhängen und Beziehungen zwischen den Privathaushalten , den Unternehmungen, dem Staat, der Gesamtheit aller Konsumenten,den Banken, dem Staat und dem Ausland.
Abgrenzung A-BWL zu ÖBWL • A-BWL: Erkenntnisinteresse sind wirtschaftliche Tatbestände , die für alle Wirtschaftsobjekte gelten. • Aufteilung der besonderen BWLen durch institutionellen Ansatz: • z.B. Bankbetriebswirtschaftslehre • Logistik etc. • ÖBWL: BWL mit öffentlichen Institutionen also Betrieben der öffentlichen Hand