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Herzlich willkommen !

Herzlich willkommen !. Was kommt bei der Existenzgründung alles auf mich zu...?. Anmeldungspflichten Steuerliche Pflichten Fördermöglichkeiten Gestaltungen. Ein erster Überblick von Dipl.-Kfm. Roland Wilm. Ihr Referent. r.wilm@germania-stb.de info@easyscript.de. Roland Wilm

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Presentation Transcript


  1. Herzlich willkommen !

  2. Was kommt bei der Existenzgründung alles auf mich zu...? • Anmeldungspflichten • Steuerliche Pflichten • Fördermöglichkeiten • Gestaltungen Ein erster Überblick von Dipl.-Kfm. Roland Wilm

  3. Ihr Referent r.wilm@germania-stb.deinfo@easyscript.de • Roland Wilm • Diplom-Kaufmann • BWL-Studium Uni Erlangen-Nürnberg, Studienbereich „Steuern und Prüfung“(1997 – 2002) • eigenes Unternehmen „EasyScript“ (Verlag, Fachvorträge im öffentl. Recht, www.easyscript.de), seit 1998 • Tätigkeit bei DATEV während Studium • seit 10/2001: GERMANIA, ZN Hohenroth • seit 6/2002: Fachdozent im Steuerrecht • Oktober 2004: Steuerberaterprüfung...

  4. Fragen zur Rechtsform Beispiel: Der Maschinenbau-Student Werner Schmiedehammer (S) arbeitet nach erfolgreich absolviertem Studium seit 3 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen derMetallverarbeitung. Wegen der dauerhaft sehr schwachen Auftragslage muss dasUnternehmen den S betriebsbedingt kündigen. S meldet sich daraufhin sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend und erhält Arbeitslosengeld. Schon länger spielt S mit dem Gedanken, sein eigenes Unter-nehmen zu gründen. Sein Hauptbetätigungsfeld wäre im Montagebau (Metall). Für die buchhalterische Abwicklung, Rechnungserstellung und betriebswirtschaftliche Planung des Betriebes möchte S seine Frau (F) im eigenen Unternehmen einsetzen.S ist sich nicht sicher, welche Rechtsform er – v.a. unter steuerlichen Aspekten – für sein Unternehmen wählen soll.

  5. Fragen zur Rechtsform • Einzelunternehmen • Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) • Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)

  6. Fragen zur Rechtsform Gründung einer GbR • Beteiligungsquoten S : F, z.B. 50 : 50 • Gewinnermittlung: Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz • Steuern: ESt, GewSt, (USt) • Höhe der Steuerbelastung? Gründung eines Einzelunternehmens • Anstellung der Frau (Lohnsteuerkarte oder MiniJob) • Gewinnermittlung: Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz • Steuern: ESt, GewSt, (USt) • Höhe der Steuerbelastung?

  7. GbR Einzelunternehmen • Gewinn 30.000 € • Gewerbesteuer: 212 €(GewE 5.500 €, StMZ 1%, HS 400%) • Einkommensteuer (50:50): zvE von S + F (Zusammenveranl.): 15.000 € (50 % Gewinnquote S) 15.000 € (50 % Gewinnquote F) ./. 212 € (GewSt) ./. 990 € (1,8fache GewStMB) = 28.798 € (Zusammenveranl.) • Anstellung der F bei der GbR würde zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen • Bilanzierungspflicht (bis 31.12.03)!(Gewinn > 25.000 €, ab 1.1.04: > 30.000 €) • Gewinn 30.000 € • Anstellung der F = Betriebsausgabe • Anstellung als MiniJob (400 €): • Lohnaufw. 400 € + 100 € = 500 € • jährl. Lohnaufwand: 6.000 € • Gewinn: 24.000 € (keine Bilanz nötig!) • keine Gewerbesteuer (FB 24.500 €) • Einkommensteuer • 24.000 € zvE (S) • 400 € x 12 = 4.800 € steuerfrei (F) • 24.000 € zvE (Zusammenveranl.) • Steuervorteile: • keine GewSt (212 €) • 4.800 € steuerfrei (F) • 4.798 € weniger zvE (ESt)

  8. Gewerbeanmeldung und Finanzamt-Fragebogen • bei Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft • Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO (Formular GewA 1) • Fragebogen für Gewerbeanmeldung – Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit (Finanzamt) Finanzamt: u.a. Fragen zu • Unternehmensform (Rechtsform) • Gewinnermittlungsart (Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz) • Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? • Ausweis der USt in Rechnungen? • Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (auch MiniJobs) Fördermöglichkeiten • „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss) • Problematik: Handwerksordnung („Meisterzwang“)

  9. Gewinnermittlung – Belegführung, Aufbewahrung • Aufbewahrungspflicht aller betrieblichen Belege: 10 Jahre • Aufzeichnungen über: • Wareneingang (RHB, hergestellte Waren zum Wiederverkauf) • Warenausgang (Verkauf von End-/Zwischenprodukten, RHB) • außerdem: • Betriebsausgaben aller Art (Bürobedarf, Betriebsbedarf, Porto, Telefon, Anmeldegebühren, Beiträge IHK / HK, Berufsverbänden etc.) • angeschafftes Anlagevermögen (Abschreibungen, Anlagenspiegel) • Liste zukünftig geplanter Investitionen (evtl. Ansparabschreibung) • Kasse (Barverkehr): Kassenbuch • Bank: Geschäftskonto • Einzelbelege („keine Buchung ohne Beleg“) • Organisationshilfe: Pendelordner

  10. Gewinnermittlung – EÜ oder Bilanz? • Freiberufler (nicht Gewerbetreibende): Einnahmen-Überschussrechnung • Gewerbetreibende: • Buchführungspflicht nach HGB • Buchführungspflicht nach AO: Gewinn > 30.000 € oder Umsatz > 350.000 € (ab 1.1.2004) Einnahmen-Überschussrechnung: • wesentlich einfacher als Bilanz (aber: amtlicher Vordruck ab 2004!) • Einnahmen / Ausgaben (Zufluss / Abfluss) – Kasse, Bank ausreichend • keine Periodisierung / Abgrenzung • Abschreibungen (AfA), GWG Bilanz: • aufwendiger als Einnahmen-Überschussrechnung • ausgeglichenere Abbildung des Unternehmens (Vermögen, Kapital) • zunehmend wichtiger (Rating, Bonität, Basel II bei Kreditvergabe)

  11. Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? Systematik der Umsatzsteuer Bei Verkauf von Waren, Dienstleistungen, die der Unternehmer erbringt („Leistungen des Unternehmers“): • Schulden von 16 % USt auf den Netto-Rechnungsbetrag • Steuerschuld an Finanzamt Bei Einkauf von Waren, Dienstleistungen, die der Unternehmer für sein Unternehmen verwendet (Erwerb von einem anderen Unternehmer): • Abzug der gezahlten 16 % USt als „Vorsteuer“ • Forderung an das Finanzamt Entrichten der USt-Zahllast als Saldo aus USt ./. VoSt im Rahmen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich, vierteljährlich) bzw. im Rahmeneiner USt-Jahreserklärung

  12. Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? einfaches Beispiel 1: S kauft für die Montage einer Maschine einen Elektromotor von einem Zulieferer (Preis: 5.000 € zzgl. 800 € USt). Er montiert danach die Ma-schine beim Kunden und stellt diesem hierfür 10.000 € zzgl. 1.600 € USt in Rechnung. Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast: Steuerpflichtige Leistungen 1.600 € USt ./. 800 € VoSt (Motor) ./. 800 € USt = Ust-Zahllast 800 € USt Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und Überweisung des Betrags 800 € ans Finanzamt

  13. Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? einfaches Beispiel 2: S kauft für die Montage einer Maschine einen Elektromotor von einem Zulieferer (Preis: 5.000 € zzgl. 800 € USt). Er montiert danach die Ma-schine beim Kunden und stellt diesem hierfür 10.000 € zzgl. 1.600 € USt in Rechnung. Im selben Monat kauft er eine Maschine für 15.000 € zzgl.2.400 € USt für betriebliche Zwecke. Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast: Steuerpflichtige Leistungen 1.600 € USt ./. 800 € VoSt (Motor) ./. 2.400 € VoSt (Maschine) ./. 3.200 € USt = Erstattung vom FA ./. 1.600 € USt Abgabe einer UStVA; Betrag 1.600 € wird vom Finanzamt erstattet

  14. Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG: • Jahres-Umsätze < 17.500 € (Vorjahr) und < 50.000 € (laufendes Jahr) (ab 1.1.2004) • „Umsätze“ = Netto-Umsatz + USt ! • Folge: Unternehmer ist nicht umsatzsteuerpflichtig • Praxis der Rechnungsstellung: in sämtlichen Rechnungen darf keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden! • sobald unberechtigterweise in Rechnungen auch die USt ausgewiesen wird, schuldet der Unternehmer die USt • aus Einkaufsrechnungen darf auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden

  15. Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG: • sinnvoll bei: • Unternehmern, die überwiegend von Nicht-Unternehmern (Private) Leistungen beziehen • Unternehmer, deren Leistungen (Umsätze) höher sind als ihre Betriebsausgaben (immer USt-Zahllast) Kleinunternehmer kann zur Umsatzsteuer-Pflicht optieren! • sinnvoll bei: • Unternehmern, deren Kunden überwiegend Unternehmer sind • Unternehmern, die fast ausschließlich von Unternehmern Leistungen beziehen • Existenzgründern, die in den ersten Jahren hohe Anfangsverluste erzielen, tendenziell Vorsteuer-Überhang (Erstattung der Vorsteuer!) • Achtung! 5 Jahre Bindung an die USt-Pflicht-Option!

  16. Umsatzsteuerpflicht: Anforderungen an Rechnungen • Bezeichnung des leistenden Unternehmers als Abrechnenden (tatsäch- liche Identität, keine Scheinfirma) • Angabe des Leistungsempfängers • Gegenstand der Leistung (keine unrichtige, keine ungenaue!) • Steuernummer (StÄndG 2003: USt-Id genügt) • Entgelt (netto) • Steuerbetrag auf Netto-Entgelt (16 % oder 7 %) • Brutto-Entgelt Elektromotor 5.000 € zzgl. 16 % MwSt 800 € Rechnungsbetrag 5.800 € • Kleinbetragsrechnungen (bis 100 € brutto): Angabe eines Rechnungsbetrags - zusammengefasst mit USt - genügt

  17. Umsatzsteuerpflicht: Abgabe von UStVA • Abgabezeitraum: vierteljährlich (Normalfall) • Sonderfall: monatlich • weil USt des Vorjahrs > 6.136 € (Gesamtumsatz > 44.486 € bei 16 %) • weil Existenzgründer (ab 1.1.2002; § 18 II 4 UStG), für die Dauer von insgesamt 2 Jahren (= 24 Monate lang monatliche UStVA) • Abgabezeitraum: jährlich (wenn USt Vorjahr < 512 €, d.h. Umsatz < 3.712 €) • Abgabefrist: bis zum 10. des Folge-Monats • Antrag auf Dauerfristverlängerung (1 Monat Fristverlängerung) • UStVA II/2003 (Quartal): Abgabe bis zum 10.7.2003 (10.8.2003) • UStVA 10/2003 (monatl.): Abgabe bis zum 10.11.2003 (10.12.2003)

  18. Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung) • Existenzgründer als Arbeitgeber • Anforderung einer Betriebsnummer beim Arbeitsamt • Anmeldung des Beschäftigten bei Bundesknappschaft (SV-Nummer!) • Mini-Job neben Vollzeitbeschäftigung (Steuerkarte) möglich • Arbeitgeberbelastung (monatlich): • 400 € Lohn/Gehalt • 100 € Pauschalabgabe an Bundesknappschaft (25%) • keine Steuerkarte • Arbeitnehmer (monatlich): • 400 € steuerfrei • auch nicht nachträglich über Einkommensteuererklärung nachzuerklären! • wesentlicher Vorteil zu Beschäftigung auf Steuerkarte

  19. Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung) Gestaltungen: • Beschäftigung von studentischen Aushilfen auf geringfügiger Basis (400 €) oder kurzfristige Beschäftigung (50 Tage bzw. 2 Monate, steuer- und sozialversicherungsfrei) • ideal für saisonabhängigen Arbeitsaufwand; auch geeignet für Teilzeit • Möglichkeit zur steuerlichen Gestaltung: statt Gewinnbeteiligung bei GbR; Einzelunternehmen beschäftigt Arbeitnehmer auf 400 € Basis; doppelter Vorteil: - Lohn + Pauschalabgabe = Aufwand (Betriebsausgaben! weniger Gewinn!) - Arbeitnehmer hat 400 € mtl. steuerfrei (außerdem Vorteil ggü. St.-Karte!)

  20. Fördermöglichkeiten: Ich-AG Voraussetzungen: • Bezug von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, -hilfe) oder ABM, in Strukturanpassungsmaßnahme-Beschäftigung • Aufnahme einer selbständigen (freiberuflichen, gewerblichen) Tätigkeit(z.B. Gewerbeanmeldung, Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit) • Gewinn nicht höher als 25.000 € • Beschäftigung von Arbeitnehmern ist möglich (gilt rückwirkend zum 1.1.03) Förderbeträge: • 600 € monatlich (1. Förderjahr) • 360 € monatlich (2. Förderjahr) • 240 € monatlich (3. Förderjahr) • insgesamt: 14.400 € (wenn Förderung über insgesamt 3 Jahre)

  21. Fördermöglichkeiten: Ich-AG Antrag, Bewilligung, Dauer: • beim Arbeitsamt • formlos, Nachweis (Gewerbeanmeldung, Anmeldung freiberufliche Tätigkeit) • Bewilligung jeweils für 1 Jahr • für Neu-Bewilligung muss neuer Antrag gestellt werden • erneute Prüfung der Kriterien (Gewinnhöhe 25.000 €? Aufgabe der selbstän- digen Arbeit?) • bei Überschreitung der Gewinnhöhe 25.000 € muss Fördergeld nicht zurück- gezahlt werden; die Förderung wird lediglich für folgendes Jahr nicht mehr bewilligt

  22. Fördermöglichkeiten: Ich-AG Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung • Bewilligung des Existenzgründungszuschusses beendet die Arbeitslosigkeit • d.h. bei Arbeitslosigkeit nach Ich-AG-Förderung kein Anspruch auf Arbeits- losengeld! („Arbeit fördern – nicht Arbeitslosigkeit fördern“) Pflichtversicherung in Rentenversicherung • mit Beginn der Ich-AG-Förderung besteht Versicherungspflicht in RV • allerdings: bei Geringfügigkeit („Arbeitseinkommen“ bis 400 € mtl., d.h. Jahres-Gewinn max. 4.800 €) besteht Versicherungsfreiheit • Existenzgründungszuschuss gehört nicht zum „Arbeitseinkommen“ • Praxis: zumindest im Gründungsjahr ist bei Kleingewerbetreibenden ein Gewinn i.H.v. 4.800 € unrealistisch, daher i.d.R. versicherungsfrei • LVA-Fragebogen zur Feststellung von Versicherungspflicht /-freiheit

  23. Fördermöglichkeiten: KfW-Mittelstandsbank Vielzahl von Darlehen und Eigenkapitalhilfen • Mikro-Darlehen • StartGeld • ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EHK) • Beantragung u.a. abhängig von • Kapitalbedarf (max. 25.000 € bei Mikro-Darlehen, 50.000 € bei StartGeld) • Kumulierung mit anderen KfW-Krediten zumeist ausgeschlossen • teilweise branchenabhängig und regional begrenzt • Beantragung i.d.R. über die Hausbank, nicht direkt bei KfW-Mittelstandsbank • www.kfw-mittelstandsbank.de

  24. Handwerksordnung: Meisterzwang? Sonderregelungen bei Handwerksbetrieben • Gewerbebetriebe, die handwerksmäßig betrieben werden • entweder Gewerbe der Anlage A zur HwO („Vollhandwerk“) • oder Tätigkeiten, die für solches Gewerbe wesentlich sind („wesentliche Tätigkeiten“) • Meisterzwang und Inhaberprinzip (Einzelunternehmer, Personenges.) • Anstellung eines Meisters bei Kapitalgesellschaft • gilt für 94 Handwerke • unbefristete Ausnahmegenehmigung („Berufserfahrung“) • befristete Ausnahmegenehmigung (innerhalb 3 Jahre Meister) • Reform der HwO

  25. Handwerksordnung: Meisterzwang? Reform der Handwerksordnung (Ergebnis Vermittlungsausschuss) • obligatorischer Meister nur noch für „Gefahrenhandwerke“ = Handwerke, bei deren Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter entstehen können (41 Handwerke, entspricht ca. 90 % aller Betriebe des deutschen Handwerks) • zulassungsfreie Gewerbe (kein Meisterzwang): Anlage B Abschn. 1; ehemals die „nicht gefahrengeneigten Gewerbe“ der Anlage A (53 Handwerke) • Anlage B Abschnitt 2: kein Meisterzwang (wie bisher, 57 Handwerke) • Gesellen mit 6 J. Berufserfahrung, davon 4 J. verantwortliche oder leitende Stellung dürfen sich auch in Meisterberufen selbständig machen

  26. Steuerliche Gestaltungen Geschäfts-Pkw • ausschließlich betriebliche Nutzung • gemischte Nutzung (auch privat) • 1 % Methode • Fahrtenbuch • Privatvermögen, aber Reisekosten (0,30 € pro gefahrenen km, VMA) Existenzgründungs-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStG • Gewinnminderung und Steuer-Ersparnis in den ersten Jahren • Bildung einer gewinnmindernden Rücklage bis zu 5 Jahren vor tatsäch- licher Anschaffung

  27. Steuerliche Gestaltungen • Beispiel zur Existenzgründer-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStg: • Ein Existenzgründer plant, innerhalb von 5 Jahren einen Geschäftswagen im Wert von30.000 € anzuschaffen. • Planen der Anschaffung im Jahr 2003: • Bildung einer Rücklage bis zur Höhe von 40 % der geplanten Anschaffungskosten: • 40 % von 30.000 € = 12.000 €. • Im Jahr 2003 muss der Existenzgründer aus 12.000 € weniger ESt bezahlen (bei einem Durchschnittssteuersatz von 30 %: 3.600 € Steuerersparnis!) • Im Jahr 2008 schafft sich der Existenzgründer den Pkw an (AK: 30.000 €). • Auflösung der Rücklage: + 12.000 € (Gewinnerhöhung) • Sonder-AfA 20 % = ./. 6.000 € (Gewinnminderung) • degressive AfA 20 % = ./. 6.000 € (Gewinnminderung) • = Gewinnauswirkung im Jahr der Anschaffung: 0 €

  28. Steuerliche Gestaltungen Beispiel zur Existenzgründer-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStG: Durch Rücklagen-Bildung entsteht ein Liquiditätsvorteil von 5 Jahren! Abwandlung des Beispiels: Der Existenzgründer verwirft im Jahr 2008 den Gedanken und möchte sich – entgegen seiner ursprünglichen Absicht – nun doch keinen Geschäftswagen anschaffen. Auflösung der Existenzgründer-Rücklage im Jahr 2008 = 12.000 € (Gewinnerhöhung) Wäre der Gewerbetreibende kein Existenzgründer, müsste er den Liquiditätsvorteil, dener nachträglich zu Unrecht erhalten hatte (Steuerstundung), jährlich mit 6 % zusätzlichgewinnerhöhend verzinsen: 6 % x 12.000 € x 5 Jahre = 3.600 € (Gewinnerhöhung) Auflösung der Existenzgründer-Rücklage im Jahr 2008 = 12.000 € (Gewinnerhöhung)

  29. Zeitlicher Fahrplan zur Existenzgründung Vorberatungen, Planungen, Wahlder Rechtsform Handwerkskammer, IHKbehilflich: GERMANIA Gewerbeanmeldung Gewerbeamt, Ordnungsamt(Stadt, Gemeinde, Verwaltungsgem.) Anmeldung einer freiberuflichenTätigkeit Finanzamt behilflich: GERMANIA Beantragung Förderung als Ich-AG Arbeitsamt behilflich: GERMANIA Fragebogen des Finanzamts Finanzamt behilflich: GERMANIA Einstellen von Personal Arbeitsamt (Betriebsnummer) Sozialversicherung (Anmeldung) behilflich: GERMANIA

  30. Zeitlicher Fahrplan zur Existenzgründung Belegsammlung, Organisation der Finanzbuchhaltung Existenzgründerbehilflich / Durchführung: GERMANIA (Orga-Hilfe: Pendelordner) Umsatzsteuervoranmeldungen(monatlich) Finanzamt behilflich / Durchführung: GERMANIA LohnsteueranmeldungenBeitragsnachweise (SV) oder Meldung Bundesknappschaft Finanzamt (Lohnsteuer)Sozialversicherung, KV (Beitragsnw.)Bundesknappschaft (MiniJobs)behilflich / Durchführung: GERMANIA Einkommensteuererklärung (Jahr)Umsatzsteuererklärung (Jahr)evtl. Gewerbesteuererklärung (Jahr) bis 31.5. Folgejahr, aber Fristverlängerung möglich Durchführung: GERMANIA Lohnabschluss (Lohnkonten) Januar des Folgejahrs Durchführung: GERMANIA

  31. Dipl. Kfm. Roland Wilm Nürnberg: Hirschelgasse 30, 90403 Nürnberg Tel. 0911 / 5307666 info@easyscript.de Hohenroth: Neulandstr. 8, 97618 Hohenroth Tel. 09771 / 68116 Fax 09771 / 68117 r.wilm@germania-stb.de

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