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„Daheim statt Heim“

„Daheim statt Heim“. Selbstbestimmung und Eigenständigkeit als Ziel – 11 Forderungen um die Zukunft zu gestalten REHACARE-Kongress Düsseldorf, 10.10.2012. Gliederung:. Die Bundesinitiative Arbeitsweise Gründe Positionen – 11 Thesen 3 Grundbedingungen. Eckdaten zur Bundesinitiative.

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„Daheim statt Heim“

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Presentation Transcript


  1. „Daheim statt Heim“ Selbstbestimmung und Eigenständigkeit als Ziel – 11 Forderungen um die Zukunft zu gestalten REHACARE-Kongress Düsseldorf, 10.10.2012

  2. Gliederung: • Die Bundesinitiative • Arbeitsweise • Gründe • Positionen – 11 Thesen • 3 Grundbedingungen

  3. Eckdaten zur Bundesinitiative Gegründet: Dezember 2006 Initiatorin: Silvia Schmidt, MdB (Behindertenbeauftragte der SPD - Bundestagsfraktion). Aufruf für ein selbstbestimmtes Leben älterer und behinderter Menschen in der Gemeinde: 2006 Erstunterzeichner : Silvia Schmidt, MdB; Otmar Miles Paul, Karl Finke, Prof. Klaus Dörner, Elke Bartz, Wolfram Scharenberg, Henning Scherf, Claus Fussek und zahlreiche weitere Abgeordnete, Verbandsvertreter und Einzelpersonen Ziel:politische Initiative (Betroffene, Wissenschaft, Politik, Verbände) überparteilich, unabhängig, Vordenker Status. Bis jetzt mehrere Tausend Unterzeichner mit mehr als 3 Mio. Vertretenen; z.B.:- Richard von Weizsäcker, Ilja Seifert, Alfred Biolek, Nina Ruge, Dieter Hallervorden und viele andere Förderverein der Bundesinitiative zur Unterstützung von Projekten

  4. Die Arbeit der Bundesinitiative • Aufbau einer schlagkräftigen flächendeckenden Unterstützerstruktur • Gewinnung weiterer Unterstützer in Politik, Verwaltung und Verbänden • Aufbau eines Kompetenzzentrums, Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen • Beeinflussung der Gesetzgebung (Bund, Länder) z.B. im Bereich Pflege, • Hilfen für Menschen mit Behinderungen, Wohnen, Barrierefreiheit, • Nachfolgegesetze des Heimgesetzes • Einwirken auf kommunale und regionale Planungen zur Daseinsvorsorge • Europäische Vernetzung (ECCL/ENIL/BI Österreich)

  5. Ausgangssituation in Deutschland • Auch nach • - dem Paradigmenwechsel des SGB IX (Fürsorge-> Teilhabe), • - dem Rechtsanspruch auf ein persönliches trägerübergreifendes Budget (2008), • der Ratifizierung UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit • Behinderungen in Deutschland (2009) • Wahrnehmung des Rechts von Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf zum selbst bestimmten Leben außerhalb von Institutionen in der sozialen Wirklichkeit kaum gewährleistet • Wohlfahrtspflege/Sozialwirtschaft versus Selbsthilfe/-vertretung • Burgenbau in der Eingliederungshilfe/Pflege zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern ohne Berücksichtigung der Interessen Betroffener

  6. Wohnheim/Wohnstätten/Pflegeheime/Betreutes Wohnen • ca. 1.000.000 Plätze in Deutschland • davon ca. 750.000 Pflege und ca. 250.000 Menschen mit Behinderungen • ermöglichen wenig bis keine Selbstbestimmung, sind nicht in der Gesellschaft • Institutionelle Einrichtungen Fürsorge/Betreuung - Teilhabe/Unterstützung • wirken deformierend auf die Persönlichkeit jedes Menschen

  7. 11 Thesen zur De-Institutionalisierung 1. Alternative, umfassende und bedarfsgerechte ambulante Unterstützungsangebote für behinderte Menschen müssen flächendeckend auf- und ausgebaut werden. Die vermeintliche „Systemsicherheit“ von „Heimen“ muss durch entsprechende alternative und vernetzte Angebote in der Gemeinde gewährleistet werden.

  8. 11 Thesen zur De-Institutionalisierung • Die Reform der Eingliederungshilfe und anderer Leistungsgesetze darf nicht dazu führen, dass der Begriff „ambulant“ missbraucht wird, nur um Kosten zu senken. Dieser Initiative geht es nicht darum, so genannte ambulante Angebote zu fördern weil diese billiger sind, sondern weil diese personenzentriert und am tatsächliche Bedarf und Wunsch des Empfängers orientiert, das Leben in Teilhabe und Selbstbestimmung besser unterstützen und ermöglichen können.

  9. 11 Thesen zur De-Institutionalisierung 3. Das Gegenüber von ambulant und stationär muss langfristig aufgehoben werden – es führt zur technokratischen Interpretation alternativer Hilfesysteme. Ein so genanntes ambulantes Hilfeangebot garantiert noch nicht die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung. Der alleinige Ausbau „ambulanter“ Strukturen birgt die Gefahr, dass nur die kostengünstigsten und nicht die individuell-geeigneten Hilfen von den Kostenträgern finanziert werden.

  10. 11 Thesen zur De-Institutionalisierung 4. Die Wahlmöglichkeiten der Betroffenen u.a. durch Persönliche Budgets und die Unterstützung für ein Leben in der Gemeinde muss gerade auch für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf gewährleistet sein. Es darf nicht sein, dass Menschen mit leichteren Einschränkungen aus „Heimen“ ausziehen dürfen und diejenigen zurück bleiben, die einen höheren Unterstützungsbedarf haben. Wir müssen vielmehr bei denjenigen, die mehr Unterstützung brauchen, anfangen.

  11. 11 Thesen zur De-Institutionalisierung 5. Die Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderungen muss gleich von Anfang an, also im Kindergarten und in der Schule, beginnen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen dürfen nicht der Chance beraubt werden, gleichwertig mit nicht behinderten Menschen zusammen aufzuwachsen, zu lernen, zu arbeiten und ihre Freizeit zu verbringen.

  12. 11 Thesen zur De-Institutionalisierung 6. Der frühe Verzicht auf Aussonderung vermeidet eine spätere kostspielige sogenannte Integration

  13. 11 Thesen zur De-Institutionalisierung • „Selbst“ bestimmtes und –gewähltes Wohnen in der Gruppe darf nicht zu neuer Institutionalisierung führen. Ein familiärer Charakter und leicht überschaubare Strukturen der Angebote sind wichtig und eine zentrale Voraussetzung, um sich wohl zu fühlen. Daher sollten „organisierte“ Wohngruppen nicht zu groß geraten. Aber die Zahl der Mitglieder einer Wohngruppe sagt noch nichts über die Selbstbestimmung aus.

  14. 11 Thesen zur De-Institutionalisierung • Gesetze und Verwaltungsvorschriften auf europäischer, bundes-, landes- und kommunaler Ebene müssen gezielt so umgestaltet werden, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen leichter Daheimstatt im Heim leben können. Der Selbstbestimmung ist Vorrang vor sogenannten Schutzvorschriften einzuräumen. Die nötigen Reformen müssen durch gesellschaftliche Akzeptanz unterstützt werden.

  15. 11 Thesen zur De-Institutionalisierung 9. Menschen mit Behinderungen müssen an den Reformprozessen nach der Devise „Nichts über uns ohne uns“ entscheidend beteiligt werden. Ihre Erfahrungen als Experten in eigener Sache, als Vorbilder, aber auch als Menschen, die ihre Menschenwürde und Bürgerrechte einfordern, sind im Prozess der Umstrukturierung der Behindertenarbeit entscheidend.

  16. 11 Thesen zur De-Institutionalisierung 10.Es muss sichergestellt werden, dass keine neuen Heime für behinderte und ältere Menschen gebaut werden. Denn mit dem Bau neuer Heime werden meist Fakten für mehrere Jahrzehnte und institutionelle Strukturen geschaffen, die Ausgrenzung und Abhängigkeit verursachen. Bestehende Heimplätze und Heime müssen gezielt und mit konkreten Zeitplänen abgebaut und durch ambulante Alternativen ersetzt werden.

  17. 11 Thesen zur De-Institutionalisierung 11.Die Beschäftigten in Einrichtungen und die Verantwortlichen brauchen hier konkrete Hilfestellungen und Qualifizierungen für den Prozess der De-Institutionalisierung Sie müssen auf dem Weg mitgenommen werden, Ängste sind abzubauen. Die Bürgerrechte und der Bedarf von Menschen mit Behinderungen sind aber höher einzuschätzen als Geschäftsmodelle der Sozialwirtschaft, die Abschreibungszeiträume von Investitionen oder der Verlust an fehlgeleiteten Fördermitteln.

  18. 3 Grundbedingungen Die Träger von Einrichtungen müssen verbindlich in den Betriebserlaubnissen bzw. Leistungsvereinbarungen verpflichtet werden, die Bewohner/Nutzer aktiv bei der Wahrnehmung ihres Wahlrechts zwischen Institution, Daheim und Budget zu unterstützen. Bewohner und Nutzer von institutionellen Leistungen müssen ein echtes Entscheidungs-/Mitspracherecht bei der Leitung der Einrichtung erhalten.

  19. 3 Grundbedingungen Die Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. Hilfen zur Pflege sind einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren (Teilhabegeld). Leistungsempfänger können sich prozentual an den Kosten bis zu einer gewissen Obergrenze beteiligen (analog Schweden oder Belgien).

  20. 3 Grundbedingungen Die barrierefreie Umgestaltung des öffentlichen und privaten Raumes, der öffentlichen und privaten Dienstleistungen (Sicherung der allgemeinen Zugänglichkeit) sowie die Förderung der Änderung der Träger- und Angebotslandschaft (Abbau von Institutionen) sind Grundvoraussetzungen der Inklusion und damit wesentliche Aufgaben der Strukturförderung und der sozialen Reformpolitik.

  21. Machen Sie mit Unterstützen Sie uns Bundesinitiative Daheim statt Heim c/o Silvia Schmidt MdB Platz der Republik 1, 11011 Berlin Tel.: 030 227-73109; Fax: 030 227-76627 E-Mail: info@bi-daheim.de Aufruf und Informationen: www.bi-daheim.de

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