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Was ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ?. Im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung (§ 50 Abs. 3 Nr. 1 des Schulgesetzes) werden Unterricht und Erziehung auf sprachheilpädagogischer Grundlage so gestaltet, dass
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Was ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ? Im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung (§ 50 Abs. 3 Nr. 1 des Schulgesetzes) werden Unterricht und Erziehung auf sprachheilpädagogischer Grundlage so gestaltet, dass schweren Sprachbeeinträchtigungen und ihren Auswirkungen, die durch vorbeugende Maßnahmen in der allgemeinen Schule nicht zu beheben sind, begegnet werden kann
Merkmale: • Angebotsschule • Durchgangsschule • Frühzeitige Förderung mit dem Ziel Rückschulung • Rehabilitative Maßnahme auf Zeit
Welche Kinder besuchen diese Schule? Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderbereich Sprachheilförderung: • Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen • Kinder mit Kommunikationsbeeinträchtigungen • Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich der gesprochenen und geschriebenen Sprache • Kinder mit zusätzlichen Beeinträchtigungen im Bereich Motorik, Arbeits-und Sozialverhalten
Zusätzliche Förderschwerpunkte: • Motorik (Grob-und Feinmotorik) • Auditive Wahrnehmung • Visuelle Wahrnehmung • Sozio-emotionale Faktoren
Welche Fördermöglichkeiten bietet die Schule meinem Kind? • Sprachheilpädagogisch orientierter Unterricht • Sprachförderung als Grundelement des Unterrichts • Förderstunden, Einzel-, Kleingruppen-, klassenübergreifende Förderung • kleinere Klassen (VK 8 SuS, 1.Kl.12 SuS) • Individueller Förderplan • Blockunterricht mit ritualisierten Abläufen • psychomotorische Förderung • Kooperation mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen • Intensive Elternarbeit • Nachbetreuung bei Rückschulung
Vorklasse oder 1. Klasse Vorklasse: • Im Sinne eines förderdiagnostischen Jahres erhalten in den Vorklassen der Helmut-von-Bracken-Schule Kinder ab dem 5. Lebensjahr die Möglichkeit einer intensiven individuellen Förderung der Sprache, der Persönlichkeit sowie der Basiskompetenzen in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sozialverhalten. • Die Schülerinnen und Schüler sind in der Regel schulpflichtig, aber noch nicht schulfähig • Vorzeitige Aufnahme möglich • Schullaufbahnberatung am Ende der Vorklasse
1. Klasse • Nur schulpflichtige Kinder • Grundvoraussetzungen für den Schriftspracherwerb und den mathematischen Bereich vorhanden • Gruppenfähigkeit • Arbeitsverhalten/ Konzentration
Besondere Angebote • Musikalische Grundschule • Tiergestützte Pädagogik - Heilpädagogisches Reiten - Schulhund - Schulhase • Psychomotorik • Trommel-AG • Karate-AG • DAZ
Unterrichtszeiten • Päd. Frühaufsicht ab 8.05 Uhr • Montag :8.15 Uhr-13.20 Uhr • Dienstag bis Freitag: 8.15 Uhr-11.35 Uhr
Ganztagsangebot:Dienstag, Mittwoch, Donnerstag • 3 Möglichkeiten: • Ende um 13.20 Uhr (Unterricht und inhaltliches Angebot) • Ende um 15.00 Uhr (inhaltl. Angebot, Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung) • Ende 16.30 Uhr (nur Kl. 5-7, AG)
Wie kommt mein Kind zur Schule? Bustransport: ja Kosten: nein
Schulorganisatorischer Ablauf: • Die Eltern stellen den Antrag auf unmittelbare Aufnahme in eine Förderschule (Formular findet man auf der Homepage der HvB), • die Schulleiterin oder der Schulleiter der Grundschule leitet den Antrag und die den Antrag begründenden Unterlagen an die gewünschte Förderschule weiter. • Der Antrag ist bis zum 15. Dezember des Vorjahres zu stellen. • Die Schulleiterin der Sprachheilschule entscheidet über die Aufnahme sowie über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung.
Konkret: • Sie nehmen Kontakt mit der Grundschulleitung auf. • Sie stellen in schriftlicher Form den Antrag auf Beschulung in der Helmut-von-Bracken-Schule. • Sie geben Berichte von Logopädie, SPZ, Frühförderung u.ä. dazu.
Sobald der Antrag in der HvB angekommen ist, erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs. • Danach wird eine Lehrkraft der Schule mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die Unterlagen sichten, die Entwicklung Ihres Kindes erfragen und evtl. notwendige Informationen einholen. • Eine Hospitation in der Kita ist verbindlicher Bestandteil des Verfahrens.
Die erstellte Förderdiagnostische Stellungnahme mit Fördervorschlägen wird mit Ihnen besprochen und dient als Grundlage für die Aufnahme. • Sie werden zu dieser Stellungnahme angehört und erhalten dann eine schriftliche Aufnahmebestätigung.