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Prävention aus Sicht der AK: Arbeit darf nicht krank machen!

Prävention aus Sicht der AK: Arbeit darf nicht krank machen!. AK-Präsident Alfred Schreiner NeuZeit Jahrestagung: „Prävention – eine gesellschaftspolitische Verantwortung“ Mai 2014. ArbeitnehmerInnenschutz. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994 weniger Arbeitsunfälle:

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Prävention aus Sicht der AK: Arbeit darf nicht krank machen!

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  1. Prävention aus Sicht der AK:Arbeit darf nicht krank machen! AK-Präsident Alfred Schreiner NeuZeit Jahrestagung: „Prävention – eine gesellschaftspolitische Verantwortung“ Mai 2014

  2. ArbeitnehmerInnenschutz ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994 • weniger Arbeitsunfälle: • tödliche Arbeitsunfälle von 294 (1994) auf 211 (2010) • Arbeitsunfälle insgesamt: von 164.470 auf 110.950 • Senkung der Kosten: • Betriebswirtschaftlich von 542 auf 366 Mio € • Volkswirtschaftlich von 2 auf 1,3 Mrd €

  3. Veränderung der Arbeitswelt • Veränderung der krankmachenden Faktoren • Arbeitsbelastung & Druck • fehlende Anerkennung, Eigenkontrolle und soziale Unterstützung • Betroffene: vor allem ältere ArbeitnehmerInnen

  4. Im Interesse der ArbeitnehmerInnen • Beratung • Studien: • WIFO-Fehlzeitenreport; Studie zu Kosten durch psychische Belastungen (WIFO + DonauUni Krems) • Veranstaltungen: • Mobbing – Das Burgenland vernetzt sich • Gesetzesinitiativen: • zB Novelle zum ASchG • Bonus-Malus-System für Ältere • Beratung

  5. WIFO-Fehlzeitenreport 2013 Infektiöse Krankheiten …. 4,6 Tage Muskel-Skelett-System … 16,5 Tage psychische Erkrankungen … 39,1 Tage psychische Erkrankungen: • 2,3 % aller Krankenstandsfälle • 8,6 % aller Krankenstandstage

  6. WIFO-Fehlzeitenreport 2013 Seit Mitte der 1990er Zahl der Krankenstandstage verdreifacht!

  7. Studie 2012: WIFO + Donau Uni Krems 0,8 Tage Krankenstand ohne arbeitsbedingte Belastung  2,6 Tage bei körperlicher Belastung  3,3 Tage Krankenstand bei psychischer Belastung  6 Tage bei psychischer plus physischer Belastung => Krankenstände dauern länger

  8. Auswirkungen in Zahlen • 32 % psychische Gründe bei den Neuzugängen zur Invaliditätspension. • Anstieg der I-PensionistInnen aus psych. Gründen: von 59.600 (2002) auf 98.800 (2010). • 3,3 Mrd. gesamtwirtschaftliche Kosten (1,2 % des BIP) • europaweit: 50-60% aller Arbeitsunfälle stressbedingt

  9. Was wir brauchen: • Mitgestaltung & Mitbestimmung • faire Entlohnung • Aufstiegschancen • Eindämmung unfreiwilliger und übermäßiger Überstunden • 6. Urlaubswoche • 2013 Novelle ASchG: Gesetzliche Verankerung von Arbeits- und OrganisationspsychologInnen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz=>Evaluierung! • sichere Arbeitsplätze!

  10. Mitgestaltung & Mitbestimmung Handlungs- und Entscheidungsspielraum für… • Arbeitsabläufe • Zeiteinteilung Einbindung des Betriebsrates in … • regelmäßige Evaluierung der Arbeitszeitsituation • Informationen über Beginn und Ende der Überlassung bei Leiharbeitskräften

  11. Faire Entlohnung • jeder 2. kommt mit Verdienst nur knapp aus • jeder 3. überzieht regelmäßig Girokonto • unfreiwillige Teilzeit und prekäre Arbeitsverhältnisse • 23 % Einkommensunterschied zwischen Männer und Frauen im Burgenland => kollektivvertraglicher Mindestlohn von 1.500 € Anmerkung: LSt-Senkung!

  12. Aufstiegschancen • abhängig von Betriebsstrukturen • aber auch vom Ausbildungsstand: • HilfsarbeiterInnen • PflichtschulabsolventInnen sehen kaum Aufstiegschancen => in Bildung investieren => Leute im Betrieb entwickeln

  13. Weniger Überstunden • Wochenarbeitszeit EU-Schnitt: 40,4 Stunden • Wochenarbeitszeit Österreich: 41, 8 Stunden • jährlich 300 Millionen Überstunden • ¼ davon unbezahlt • das entspricht 40.000 Vollzeitstellen! => Arbeitsmarktabgabe von 1 € pro Überstunde

  14. 6. Urlaubswoche Durchschnittliche Verweildauer im Job: 10 Jahre Junge ArbeitnehmerInnen: wechseln alle 3,7 Jahre Anspruch auf 6. Urlaubswoche nach 25 DJ bei AG: • nur 21 % der ab 46-Jährigen • nur ein Drittel der ab 60-Jährigen • aktuell ca. 500.000 Menschen Mit Änderung: plus 1,2 Millionen ArbeitnehmerInnen!

  15. Novelle ASchG2013 § 2 Abs. 7 2. Satz: „Unter Gefahren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind arbeitsbedingte physische und psychischeBelastungen zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen.“ § 2 Abs. 7a: „Unter Gesundheit im Sinne dieses Bundesgesetzes ist physischeund psychischeGesundheit zu verstehen.“ In § 4 Abs. 6 … mit der Arbeitsplatzevaluierung können auch sonstige geeignete Fachleute … insbesondere jedoch ArbeitspsychologInnenbeauftragt werden. Arbeitsplatzevaluierung beinhaltet: „die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation"

  16. Sichere Arbeitsplätze • jeder 4. ist 1 x pro Jahr arbeitslos • österreichweit sind das 886.000 Menschen • im April waren 390.289 ohne Job • besonders betroffen: über 50-Jährige (+22,2 %) • bei Jugendlichen: +4,5 % (Ausbildungsgarantie!) => staatliche Maßnahmen: Bonus-Malus-System => gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen einfordern!

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