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Flächentarifvertrag und Mindeststandards zwischen Erfolg und Erosion - 5 Thesen und einige Argumente - Dr. Reinhard Bispinck WSI in der Hans-Böckler-Stiftung. These 1 Flächentarifverträge prägen nach wie vor die Arbeits- und Einkommensbedingun-gen. Das Tarifsystem ist (noch) relativ stabil.
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Flächentarifvertrag und Mindeststandards zwischen Erfolg und Erosion- 5 Thesen und einige Argumente -Dr. Reinhard BispinckWSI in der Hans-Böckler-Stiftung
These 1 Flächentarifverträge prägen nach wie vor die Arbeits- und Einkommensbedingun-gen. Das Tarifsystem ist (noch) relativ stabil.
Tarifbindung 1998 – 2002(in %) 76 73 70 76 71 70 63 57 56 55 56 IAB-Panel
Das Tarifsystem ... Im Westen: • 63 % der AN in Flächen-TV • 7,6 % AN in FirmenTV • 15 % der AN mit Orientierung am TV ... differenziert nach Branchen und Regionen • 300 Tarifbranchen • 1.100 sektoral und regional unterschiedliche Tarifbereiche
These 2: Im deutschen Sozialstaatsmodell sind gesetzliche und tarifliche Mindeststan-dards eng miteinander verknüpft.
I. UnmittelbareEinkommensbedingungen Lohn, Gehalt, Zuschläge, Sonderzahlungen • Überwiegend tarifvertraglich geregelt • Gesetzliche Ergänzungen: AVE, Entsendegesetz, Heimarbeitsgesetz
II. Arbeitsverhältnis/Arbeitsbedingungen Kündigungsfristen, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeits- und Gesundheitsschutzu.a. • Gesetzliche Mindeststandards • Tarifliche Ergänzungen/Verbesserungen
III. Soziale Sicherung Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Altersteilzeit, Altersversorgung • Überwiegend gesetzlich geregelt • Tarifliche Verbesserungen und Umsetzung
These These 3: Dieses gemischte System von gesetzlicher und tariflicher Festsetzung von Mindeststandards hat sich bis heute bewährt. Es gewährleistet Stabilität und bietet die Möglichkeit zu flexibler Anpas-sung.
Aus Arbeitnehmersicht Schutzfunktion Verteilungsfunktion Partizipationsfunktion Solidaritätsfunktion Aus Arbeitgebersicht Ordnungs- und Befriedungsfunktion Kartellfunktion Produktivitätsfunktion Funktionen der Festsetzung von Mindest-standards durch Flächentarifverträge
Der Weg zu flexiblen Flächentarifverträgen: • Seit 1984: Flexibilisierung der Arbeitszeit • Seit 1993: Härtefall- und Öffnungsklauseln • Seit 2002: Ertragsabhängige Entgeltge- staltung Heute: In80 Tarifbereichen mit15 Mio.ANmehrere hundertÖffnungsklauseln.
Tarifliche Öffnungs- und Härtefallklauseln Allgemeine Härtefallklauseln Arbeitszeit-Verlängerung, Korridor, Verkürzung (ohne Lohnausgleich) Lohn, Gehalt - Tariferhöhung (Aussetzung, Verschiebung) - Tarifabsenkung (Einkommenskorridor) - neue (niedrigere) Lohngruppen - Einstiegstarife Weitere Vergütungsbestandteile - Sonderzahlung - Urlaubsgeld - Zulagen/Zuschläge
These 4: Es gibt systematischeDefizite bei der Festsetzung und Durchsetzung von Mindeststandards.
Probleme: • Weiße Flecken auf der Tariflandkarte • Tarifliche Niedriglöhne • Effektiv gezahlte Armutslöhne • Erosion bewährter Instrumente wie z.B. AVE • Mangelnde Kontrolle gesetzter Standards, z.B. Mindestlöhne (nach AEntG)
These 5: Die Beseitigung dieser Defizite ist Aufgabe der Tarifparteien und des Gesetzgebers. Vonnöten ist eine Stabilisierung des Flächentarifvertrags „am unteren Ende“.
Reformmaßnahmen zur Sicherung von Mindeststandards: • Weiterentwicklung der Tarifverträge bei Einhaltung der Regelungsstandards • Reform des Instruments der AVE • Ausweitung von Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen • Prüfung gesetzlicher Mindestlöhne
Lohnstückkosten 1 D D 1 Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit in Relation zum realen BIP; saisonbereinigt.