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Übersicht zum geplanten Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung 04.Januar 2011. Die geplanten Leistungsarten im Überblick. Schulausflug § 28 Absatz 1 Nr. 1 mehrtägige Klassenfahrt § 28 Absatz 1 Nr. 2 Persönlicher Schulbedarf § 28 Absatz 3 Schülerbeförderung § 28 Absatz 3a
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Übersicht zum geplantenBildungs- und Teilhabepaketder Bundesregierung04.Januar 2011
Die geplanten Leistungsarten im Überblick • Schulausflug § 28 Absatz 1 Nr. 1 • mehrtägige Klassenfahrt § 28 Absatz 1 Nr. 2 • Persönlicher Schulbedarf § 28 Absatz 3 • Schülerbeförderung § 28 Absatz 3a • Lernförderung § 28 Absatz 4 • Mittagsverpflegung § 28 Absatz 5 • Sozio-kulturelle Teilhabe (Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten u.ä.) § 28 Absatz 6
Die geplanten Erbringungswege im Überblick • Geldleistung § 29 Absatz 1 Satz 3 • Gutschein (individuelle Abrechnung) §§ 29, 30 • Gutschein (pauschale Abrechnung) §§ 29, 30 • Direktzahlung §§ 29, 30a
Der aktuelle Gesetzgebungsstand • Verabschiedung am 03.12.2010 im Bundestag, Ablehnung am 17.12.2010 im Bundesrat. • Das Gesetz wird zur Zeit im Vermittlungsausschuss beraten. • Es gibt keine neue Rechtslage, das BVerfG hat jedoch ausdrücklich bestimmt, dass ein – pflichtwidrig – später erlassenes Gesetz rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft zu treten hat • Der grundrechtliche Anspruch auf Lernförderung besteht nach dem Urteil des BVerfG schon jetzt, und ist nach § 21 Absatz 6 SGB II ab dem 01.01.2011 zu bescheiden.
Schülerbeförderung und Mittagsverpflegung • Die Schülerbeförderung hat wegen des Schokotickets derzeit im Ennepe-Ruhr-Kreis wenig praktische Bedeutung. • Die Mittagsverpflegung ist wegen des Landesprogramms „Kein Kind ohne Mahlzeit“ derzeit im Ennepe-Ruhr-Kreis nachrangig. Aufgrund der Antragsfrist des Landesprogramms wird hier allerdings mit einigen unversorgten Fällen gerechnet, die dann über die Mittagsverpflegung des Bildungspaketes aufgefangen werden könnten.