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Gemeinschaftsschule – Schule für die Zukunft

Gemeinschaftsschule – Schule für die Zukunft. Norbert Zeller Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Inklusion (GI). Themen. Was ist eine Gemeinschaftsschule (GMS)? Inklusion Organisation der GMS Bildungsstandards und Bildungsplan der GMS Lehr- Lernorganisation Leistungsbewertung

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Gemeinschaftsschule – Schule für die Zukunft

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  1. Gemeinschaftsschule – Schule für die Zukunft Norbert Zeller Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Inklusion (GI)

  2. Themen • Was ist eine Gemeinschaftsschule (GMS)? • Inklusion • Organisation der GMS • Bildungsstandards und Bildungsplan der GMS • Lehr- Lernorganisation • Leistungsbewertung • Die GMS als Ganztagsschule • Schulbau • Ressourcen • Elternarbeit • Profile • Unterstützende Maßnahmen • Vorteile einer GMS • Antragsverfahren

  3. 1. Was ist eine Gemeinschaftsschule? • Grundsätze der GMS • längeres gemeinsames Lernen • voneinander und miteinander lernen • menschliche Unterschiede sind Bereicherung • Menschen mit Behinderung gehören dazu

  4. 2. Inklusion • SchG § 8: Die GMS steht auch Schülerinnen und Schülern offen, die ein Recht auf den Besuch einer Sonderschule haben. • Das Staatliche Schulamt weist der Schule bedarfsgerecht ein Budget zu, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kinder und Jugendlichen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gerecht zu werden. • Bei zieldifferenter Beschulung i.d.R. gruppenbezogene Lösungen • Planung und Steuerung durch die Staatlichen Schulämter in Abstimmung mit den Schulen • Schüler/-innen mit Anspruch auf ein sonderpäd. Bildungsangebot zählen statistisch an der GMS.

  5. 3. Organisation 3.1 Abschlussmöglichkeiten Abitur nach Kl. 13 Sek. II RSA nach Kl. 10 HSA nach Kl. 10 Sekundarstufe I HSA nach Kl. 9 GS kann im Verbund mit der GMS sein GS

  6. 3.2 Anschlussmöglichkeiten und Übergänge Berufsausbildung, Hochschulen Abitur Sek. II Berufsausbildung, Berufskollegs, Berufliche Gymnasien, Allgemein bildende Gymnasien RSA Sekundarstufe I HSA Berufsausbildung, Berufseinstiegsjahr, Berufsfachschulen GS

  7. 4. Bildungsplan und Bildungsstandards • Jetzt: Unterschiedliche Bildungspläne, unterschiedliche Standards • Künftig: ein Bildungsplanfür alle Schularten Beschreibt Anforderungen für Mittleren Schulabschluss in Baden-Württemberg, unabhängig davon, ob Standards in Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien oder beruflichen Schulen erfüllt werden. • Erprobungsfassung neuer Bildungsplan 2013, Inkrafttreten 2015/16

  8. Bildungsplan − Kompetenzraster Wie gut kann ich …? Was kann ich …? Jedes Feld ist mit Checklisten und Lernaufgaben hinterlegt

  9. Beispiel für Kompetenzraster

  10. Kompetenzraster

  11. Kompetenzraster

  12. 5. Lehr- und Lernorganisation • Lerngruppen statt Klassen • Maximum an individuellem und Optimum an gemeinsamem Lernen • selbstverantwortliches Lernen mit Lerntagebüchern • zielorientierte Inputs • Lernbegleiter oder -coach • Teamarbeit von Schülern und Lehrern

  13. 6. Leistungsbewertung • Leistungsmessung erfolgt durch differenzierende Beurteilungen über den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand • regelmäßig schriftliche, mündliche oder praktische Leistungserhebungen • Noten jederzeit auf Wunsch der Elternund beim Wechsel auf andere Schulen sowie in den Abschlussklassen • Notenbildung auf der Grundlage der überwiegend zugrunde liegenden Bildungsstandards • Zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres schriftliche Information über die Leistungen. Dabei Kenntlichmachung auf welcher Anforderungsebene die Leistungen erbracht wurden. • Im Abschlussjahr gelten die dem angestrebten Abschluss entsprechenden Bildungsstandards

  14. 7. Die GMS als Ganztagsschule • Nach §8a SchG verbindlicher Ganztagsbetrieb in der Sekundarstufe 1 der GMS wahlweise an • 3 Tagen a 8 Zeitstunden oder • 4 Tagen a 8 Zeitstunden. • Zusätzliche Zuweisung von 2 LWS je Klasse bei 3 Tagen bzw. 5 LWS je Klasse bei 4 Tagen.

  15. Exemplarische Stundentafel 32 Lehrerwochenstunden: Vormittag: 5 Stunden an 5 Tagen = 25 Stunden Nachmittag: 7 Stunden an 3 Tagen = 7 Stunden Im Rahmen der gebunden Ganztagsschule: 3-tägige GTS: 2 = 2 LWS pro LernG bzw. 12 LWS pro Zug 4-tägige GTS: 2 + 3 = 5 LWS pro LernG bzw. 30 LWS pro Zug 32 Stunden

  16. Zusammen lernen und leben • Gemeinschaftsschule ist gebundene Ganztagsschule • rhythmisierter Tagesablauf • Netzwerk von Partnern • Sozialarbeit an Schulen • außerschulische Jugendarbeit • Sport, Vereine • usw. • berufliche Orientierung SteG-Studie (www.projekt-steg.de)

  17. Auszug aus SteG-Studie Anteil Klassenwiederholungen 8,4 % Keine Ganztagsteilnahme Ganztagsteilnahme mind. zweimal pro Woche 2,4 % 1,4 % teilgebundene GTS vollgebundene GTS

  18. 8. Schulbau • Expertenkommission erarbeitet derzeit Empfehlungen zur Überarbeitung der Schulbaurichtlinien Als Übergangsregelung: • Raumprogramm an HS/WRS orientiert • Naturwissenschaftliche Räume nach Maßgabe der Realschulen • Pauschaler Flächenzuschlag für Ganztagsbetrieb bzw. Inklusion

  19. Sonder-pädagogen nach Bedarf 9. Ressourcenzuweisung im SJ 2013/2014 • Quelle: VV „Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation im SJ 2013/2014“ • bzw. Stundentafeln der jeweiligen Schulart • * Poolstunden bei allg. bild. Gymnasien sind teil der Stundentafel

  20. 10. Profile • Umsetzung von speziellen Profilen wie Bläserklasse, Chor, MINT u.a. im Rahmen des Ganztagsangebotes • Umsetzung eines bilingualen Profils möglich (Modifikation des bilingualen Zugs – Beratung im Einzelfall)

  21. 11. Elternarbeit • Eltern vom Konzept überzeugen • verpflichtende Grundschulempfehlung abgeschafft • große Chancen für ihre Kinder • Eltern als Partner der Gemeinschaftsschule • intensiver Informationsaustausch über den Leistungs- und Entwicklungsstand ihrer Kinder

  22. 12. Unterstützungsangebote für GMS • Qualifizierungsangebot „Vom Lehren zum Begleiten – ein Rollenwechsel“ • Prozessbegleitungund Beratung durch Tandems von Fachberater/innen Schul- und Unterrichts-entwicklung • Spezifische Kurse der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen • Vernetzung der Gemeinschaftsschulen • Pädagogische Werkstatt zu Heterogenität/Individualisierung

  23. Was tun wir? • Regelmäßige Information der GMS-Schulräte (Jahrestagung GMS, Dienstbesprechungen) • Bereitstellung von Informationen für interessierte Realschulen • Qualifizierungsangebote für angehende Lehrkräfte in den Vorbereitungsdiensten, die von den Seminaren der allgemein bildenden Schularten gemeinsam durchgeführt werden. • Klärung noch offener rechtlicher Fragen speziell großer Schulen, die GMS werden wollen

  24. 13. Vorteile einer GMS • Eine GMS bietet alle Standards an (HS, RS, Gymn.). So können gegenüber einer WRS oder RS auch gymnasiale Standards angeboten werden. • Die Entscheidung über den angestrebten Schulabschluss fällt erst in Klasse 9 bzw. 10 • Bei ausreichend Schülerzahl kann eine Sekundarstufe II eingerichtet werden. • Inklusiv beschulte Kinder werden „mitgezählt“. • Klassenteiler 28

  25. 14. Antrag auf Gemeinschaftsschule Antrag des Schulträgers mit Zustimmung der Schulkonferenznach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Antrag basiert auf 3 Komponenten: pädagogisches Konzept bauliche Voraussetzungen, Mindestschülerzahl Antragsvorbereitung in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Antragsdatum: 1. Oktober für das darauf folgende Schuljahr Handreichung zum Antragsverfahren unter www.gemeinschaftsschule-bw.de Verfahren zu einer regionalen Schulentwicklungsplanung wird erarbeitet

  26. Informationen unterwww.gemeinschaftsschule-bw.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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