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LEADER 2007 - 2013. Fördergrundlagen für Kooperationsprojekte Best-Practice-Forum und Kooperationsbörse 29.04.2010 Barbara Bachner, TMLFUN, Ref. 54. Fördergrundlagen für Kooperationen. Grundlagen Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 Art. 63 b) i.V.m. Art. 65 und 64
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LEADER 2007 - 2013 Fördergrundlagen für Kooperationsprojekte Best-Practice-Forum und Kooperationsbörse 29.04.2010 Barbara Bachner, TMLFUN, Ref. 54
Fördergrundlagen für Kooperationen • Grundlagen • Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 • Art. 63 b) i.V.m. Art. 65 und 64 • FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007 -2013 • Pkt. 5.3.4.2 Gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit (Code 421) • Förderrichtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung • 2.2. Förderbereich LEADER • 2.2.1 Gegenstand der Förderung • Leitfaden der Europäischen Kommission zur Durchführung der Maßnahme „Zusammenarbeit“ im Rahmen des Schwerpunktes LEADER • Homepage der THVS Link: Materialien zur Kooperation„Informationen, Formulare, Kooperationsvereinbarung auf der Seite der Deutschen Vernetzungsstelle für Ländlicher Räume“
Fördergrundlagen für Kooperationen • Kooperationen • Durchführung gemeinsamer Projekte/ Vorhaben • Gebietsübergreifend (Aktionsgruppen innerhalb eines Mitgliedstaates arbeiten zusammen) • transnational (die Zusammenarbeit erstreckt sich auf Aktionsgruppen anderer Mitgliedstaaten) • mit anderen öffentlich-privaten Partnerschaften, sofern diese den Bedingungen des Art. 59 (e) der ELER-VO entsprechen • mit einer Partnerschaft lokaler Akteure, die zur Entwicklung des ländlichen Raumes in ihrer Region eine eigene Entwicklungsstrategie erarbeitet haben
Fördergrundlagen für Kooperationen • Anforderungen an die Kooperationen • darf sich nicht auf den Austausch von Erfahrungen beschränken • muss die Vorbereitung und Durchführung eines/mehrerer gemeinsamer oder gleichartiger Projekte beinhalten • muss in dem betreffenden Gebiet einen zusätzlichen Nutzen bewirken • entsprechen einem oder mehreren Zielen der ELER-VO • leisten einen Beitrag zur Umsetzung der RES • erfolgen unter Verantwortung und Koordinierung einer der beteiligten Aktionsgruppen • es wird erwartet, dass Aktionsgruppen in Thüringen vornehmlich mit solchen Aktionsgruppen zusammenarbeiten, die über vergleichbare Ausgangssituationen und Entwicklungsproblematiken verfügen
Fördergrundlagen für Kooperationen • Vorbereitung und Durchführung von Kooperationen • Vorbereitung • Anbahnung des Kooperationsvorhabens (Suche nach potentiellen Partnern, Treffen zur Ausarbeitung des Kooperationsvorhabens …) • zuwendungsfähige Ausgaben sind:Reisekosten, Übernachtungskosten, Übersetzungskosten, Seminarkosten (DVS, thematische Netzwerktreffen etc.) … • Anzahl der Personen bestimmt sich nach dem zur Anbahnung erforderlichen Umfang (fachlich kompetente Experten, Vertreter der RAG, LEADER-Manager …) • Ausarbeitung der gemeinsamen Aktion • zuwendungsfähige Ausgaben: Erstellung von Machbarkeitsstudien etc. • Ende der Vorbereitung: Abschluss der Kooperationsvereinbarung • die zuwendungsfähigen Ausgaben werden aus dem Ansatz zum Betreinben der Regionalen Aktionsgruppe (Ziffer 2.2.1.1 der FR ILE)
Fördergrundlagen für Kooperationen • Vorbereitung und Durchführung von Kooperationen • Durchführung • konkrete Projektumsetzung • Förderung der Projekte richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Förderrichtlinie bzw. Verwaltungsvorschrift des Freistaates Thüringen • Bsp. Wegebau die entsprechenden Richtlinien sind anzuwenden • auch innovative Vorhaben nach Ziffer 2.2.1.3 der FR ILE möglich • gefördert wird jeweils der Teil der auf die lokalen Aktionsgruppen in Thüringen entfällt • Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden aus dem dem LEADER-Grundbetrag gefördert • Betreuung der gemeinsamen Aktion bzw. Koordination (?)
Fördergrundlagen für Kooperationen • Kooperationsvereinbarung • Inhalte u.a.: • Ziele der Kooperation • Benennung der Partner (Kontaktdaten) • Festlegung der federführenden RAG • Aufgaben der federführenden RAG • Beschreibung der Projekte • Rolle und Pflichten der Kooperations- und Projektpartner • Finanzieller Rahmen (Gesamtbudget und finanzielle Beiträge der einzelnen Partner) • Leitfaden der EU KOM; Kap. VI
Fördergrundlagen für Kooperationen • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!