30 likes | 171 Views
Tarifvertrag Beschäftigungssicherung § 1 Geltungsbereich § 2 Absenkung der Arbeitszeit Möglichkeit der Absenkung der Arbeitszeit unbezahlt auf bis zu 30 Stunden / Woche § 3 Übernahme Auszubildende Verweis auf § 8 des TV Beschäftigungsbrücke. Bezirk NRW.
E N D
Tarifvertrag Beschäftigungssicherung • § 1 Geltungsbereich • § 2 Absenkung der Arbeitszeit • Möglichkeit der Absenkung der Arbeitszeit unbezahlt auf bis zu 30 Stunden / Woche • § 3 Übernahme Auszubildende Verweis auf § 8 des TV Beschäftigungsbrücke Bezirk NRW
Tarifvertrag Beschäftigungssicherung • §4 Ausgleichszeitraum Wegfall der Worte „statt bisher 6 Monate“ - weil veraltet • § 5 Mehrarbeit und Freizeitausgleich • § 6 Sonderfallregelung bei drohender Insolvenz abweichende betriebliche Regelungen Bezirk NRW
Tarifvertrag Beschäftigungssicherung • § 7 Schlussbestimmungen Inkrafttreten am 01.01.2003 Laufzeit 1 Jahr Oktober 2003 über Weiterführung in Gespräche eintreten Vorschlag BZL: Annahme des Verhandlungsergebnisses Bezirk NRW