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ÖÄK-Workshop „Leitlinien im Spannungsfeld“ Die Grundsatzpapiere zu den Leitlinien

ÖÄK-Workshop „Leitlinien im Spannungsfeld“ Die Grundsatzpapiere zu den Leitlinien. Prim. Dr. Walter Dorner Präsident der Wiener Ärztekammer Vizepräsident der ÖÄK. Einleitung. Qualitätssicherung : untrennbar mit ärztlichem Handeln verbunden

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ÖÄK-Workshop „Leitlinien im Spannungsfeld“ Die Grundsatzpapiere zu den Leitlinien

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Presentation Transcript


  1. ÖÄK-Workshop„Leitlinien im Spannungsfeld“Die Grundsatzpapiere zu den Leitlinien Prim. Dr. Walter Dorner Präsident der Wiener Ärztekammer Vizepräsident der ÖÄK

  2. Einleitung • Qualitätssicherung: untrennbar mit ärztlichem Handeln verbunden • Leitlinien: große Entwicklungen und zahlreiche Aktivitäten in den vergangenen 1-11/2 Jahren

  3. Aktivitäten der Wiener Ärztekammer • Feb. 2005: Start einer Initiative unter der Leitung von Dr. Brigitte Ettl Ziel: Strukturierung der Leitlinienarbeit • 2005: Grundsatzbeschluss von WÄK und ÖÄK

  4. Grundsatzposition der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer • Leitlinien: Instrumente zur Wissensvermittlung und Wissenserschließung von medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen • Verwendung in der Aus- und Fortbildung empfohlen

  5. Für die Behandlung von Patienten gilt: • Leitlinien sollen der leichteren Erschließung und Zuordnung von vorhandenem Wissen dienen • Im Einzelfall: Nach individuellem ärztlichen Ermessen können Leitlinien herangezogen werden

  6. „Die zu treffende ärztliche Entscheidung darf von dem als Leitlinie publizierten Vorgehen weder priorisiert noch präjudiziert werden.“

  7. Forderungen der Ärztekammer • Sofortige Aufhebung des Bundes-Gesundheitsqualitätsgesetzes aufgrund der dort angeführten Behandlungsrichtlinien und Behandlungsleitlinien • Erstellung und Evidenthaltung von Leitlinien durch wissenschaftliche Gesellschaften • Errichtung einer Plattform zur Information der Ärzte

  8. Begründung • Leitlinie als Handlungskorridor – von der Ärztekammer strikt abgelehnt • Haftung der Herausgeber von Leitlinien für Tod oder Gesundheitsschäden von PatientInnen durch ihre Anwendung – völlig ungeklärt

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