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Kindesschutz bei psychisch erkrankten Elternteilen. Dr. med. Marianne Zollinger Leitende Oberärztin UPD KJP Berner Oberland. Wer kümmert sich um die Kinder von eingewiesenen Elternteilen. Unterscheidung zwischen Geplanter psychiatrischer Hospitalisation eines Elternteils
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Kindesschutz bei psychisch erkrankten Elternteilen Dr. med. Marianne Zollinger Leitende Oberärztin UPD KJP Berner Oberland
Wer kümmert sich um die Kinder von eingewiesenen Elternteilen Unterscheidung zwischen Geplanter psychiatrischer Hospitalisation eines Elternteils Notfallmässiger Hospitalisation eines Elternteils
Geplante Hospitalisation • Behandelnder Psychiater klärt mit beiden Elternteilen Betreuungsmöglichkeiten für das Kind ab: • Betreuungsmöglichkeiten in der Familie • Erweitertes familiäres Umfeld / Freunde • Tagesschule Ziel: Unterstützende Strukturen wie Schule, Freunde, tragende Beziehungen aufrecht zu erhalten
Geplante Hospitalisation Bei fehlenden privaten Strukturen • Kontaktaufnahme mit regionalem Sozialdienst • Einbezug der KESB bei Gefährdung des Kindeswohls • Kurzfristige institutionelle Fremdplatzierung des Kindes
Notfallmässige Hospitalisation • Erwachsenenpsychiatrie klärt ab, ob betreuendes soziales Umfeld vorhanden ist • Wenn Kinder notfallmässig platziert werden müssen, Kontaktaufnahme mit KESB • Platzierung NAG / KINOSCH / Passagio / Ebnit / Sunnehus Frutigen etc.
Kinderpsychiatrie kommt ins Spiel…. • Wenn das Kind Verhaltensauffälligkeiten zeigt • Wenn Eltern oder enge Bezugspersonen befürchten, dass das Kind Schaden nehmen könnte durch Erlebnisse • Wenn Eltern glauben, ihr Kind sei krank, ohne dass es Symptome zeigt
Kinderpsychiater stellt psychiatrische Erkrankung eines Elternteils fest • Um welche Erkrankung handelt es sich • Verwahrlosungsgefahr • emotionaler / körperlicher Missbrauch Elternteil braucht sein Kind zur Stabilisierung seiner eigenen Psyche Einbezug in Wahnsystem • Chronische Ueberforderungssituation
Im Einverständnis mit dem kranken Elternteil Zuweisung an Erwachsenenpsychiatrie • Bei fehlender Krankheitseinsicht und Gefährdung des Kindswohls Entbindung von der Schweigepflicht und Gefährdungsmeldung an die KESB / Kontaktaufnahme mit Sozialdienst
Je nach Psychopathologie des Kindes und fehlenden privaten sozialen Strukturen • Einweisung in Stationäre Kinderpsychiatrie • Notaufnahmegruppe NAG / KINOSCH / Ebnit • Platzierung in sozialpädagogische Institution
Zusammenarbeit mit KESB • Beurteilung von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf Psychopathologie • Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von Eltern