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Anrechnung auf das Wirtschaftprüferexamen nach § 13b WPO. Tätigkeitsbereiche von WP. nach § 2 WPO: Prüfungen laufende Abschlussprüfungen sonstige, insbesondere „Sonderprüfungen“ Steuerberatung Rechtsberatung? nicht generell aber in Zusammenhang mit der anderen Tätigkeit
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Tätigkeitsbereiche von WP nach § 2 WPO: Prüfungen laufende Abschlussprüfungen sonstige, insbesondere „Sonderprüfungen“ Steuerberatung Rechtsberatung? nicht generell aber in Zusammenhang mit der anderen Tätigkeit Sachverständige / Gutachten Wirtschafts- und Unternehmensberatung Treuhandtätigkeiten
Examen zum WP (§ 12 WPO) bundeseinheitliche schriftliche Aufgaben (60 %)(je Klausur 4 bis 6 Stunden) mündlich (40 %) (Vortrag + Gruppenprüfung ½ Tag) Gebiete: (§§ 4, 7 WiPrPrV) 2 x Prüfungswesen inkl. Unternehmensbewertung, Berufsrecht 2 x Angewandte BWL / VWL 1 x Wirtschaftsrecht 2 x Steuerrecht Erleichterungen Steuerberater (§ 13 WPO): keine Prüfungen in Steuerrecht Berücksichtigungvon Studienleistungen (§ 13b WPO):ggf. keine Prüfungen in: Angewandte BWL / VWL,Wirtschaftsrecht
§ 13b WPO Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen, Rechtsverordnung Prüfungsleistungen, die im Rahmen einer Hochschulausbildung erbracht werden, werden angerechnet, wenn ihre Gleichwertigkeit in Inhalt, Form und Umfang mit den in § 4 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung aufgeführten Anforderungen der Prüfungsgebiete Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftsrecht im Zulassungsverfahren durch die Prüfungsstelle festgestellt wird. Bei der Prüfung in verkürzter Form entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung in dem entsprechenden Prüfungsgebiet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für die Feststellung der Gleichwertigkeit und das Verfahren festzulegen.
Angewandte BWL / VWL B. Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre 1. Angewandte Betriebswirtschaftslehre a) Kosten- und Leistungsrechnung, b) Planungs- und Kontrollinstrumente, c) Unternehmensführung und Unternehmensorganisation, d) Unternehmensfinanzierung sowie Investitionsrechnung, einschließlich methodischer Problemstellungen der externen Rechnungs-legung, der Corporate Governance und der Unternehmensbewertung; 2. Volkswirtschaftslehre a) Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik, b) Grundzüge der Finanzwissenschaft; 3. Die Nummern 1 und 2 umfassen Grundkenntnisse anwendungsorientierter Mathematik und Statistik.
Wirtschaftsrecht C. Wirtschaftsrecht 1. Grundzüge des Bürgerlichen Rechts einschließlich Grundzüge des Arbeitsrechts und Grundzüge des internationalen Privatrechts, insbesondere Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht; 2. Handelsrecht, insbesondere Handelsstand und -geschäfte einschließlich internationalem Kaufrecht; 3. Gesellschaftsrecht (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Recht der verbundenen Unternehmen), Corporate Governance und Grundzüge des Kapitalmarktrechts; 4. Umwandlungsrecht; 5. Grundzüge des Insolvenzrechts; 6. Grundzüge des Europarechts.
Gleichwertigkeit hinsichtlich Inhalte der Prüfungen (einschließlich Bachelor) Umfang der Veranstaltungen in ECTS/SWS Veranstaltungsinhalte (auch VWL-Anteil ist gefordert) Niveau der Prüfungen Form der Prüfungen schriftlich und mündlich Umfang der Prüfungen Dauer Klausuren Dauer mündlich
Anrechnung von Leistungen im Prüfungsgebiet Angewandte BWL und VWL
Anrechnung von Leistungen im Prüfungsgebiet Angewandte BWL/VWL Voraussetzungen • Gültige Immatrikulation an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg • Bestehen einer mündlichen Zertifikatsabschlussprüfung und erfolgreicher Abschluss der Module: • Grundlagen FACT I • Grundlagen FACT III • Sonderbilanzen und Sonderprüfungen • Spezialfragen der Rechnungslegung • Controlling and Reporting • Fallstudien Auditing • International Corporate Governance • Theorie und Empirie der Besteuerung II – Kapitaleinkommensbesteuerung • Industrieökonomik • Prüfungstechnik • Besteuerung von M&A-Aktivitäten • Rechtsform und Besteuerung
Grundlagen FACT 1 Pflichtbereich im FACT Master • Controlling of Business SystemsControlling von Wertschöpfungssystemen, Kapitalgeber-Controlling, Zulieferer-Controlling, Mitarbeiter-Controlling, Integriertes wertorientiertes Performance-Controlling • Versicherungs- und RisikotheorieEntscheidung bei Sicherheit, Unsicherheit, Risiko; Risikomessung, Risikowahrnehmung, Risikobeeinflussung, Risikobewertung, Problematik der Informationsasymmetrien, Enterprise Risk Management • Kapitalmarktorientierte UnternehmenssteuerungRisikopolitik von Unternehmen und Banken, risikoorientierte Steuerungskonzepte, Bewertung von Unternehmen, Internationale Finanzierung
Grundlagen FACT 3 Pflichtbereich im FACT Master • KonzernrechnungslegungErstellung eines Konzernabschlusses und Konsolidierungskreis, Kapital-, Forderungs- und Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischengewinneliminierung, Spezialfragen der Konzernrechnungslegung
Vertiefung Auditing • Sonderbilanzen und SonderprüfungenGründung, Kapitalbeschaffung, Kauf und Verkauf, Börseneinführung, Unternehmenskrisen, Insolvenz, Sanierung, Umwandlungsvorgänge, Liquidation • Spezialfragen der RechnungslegungAbgrenzung von Eigen- und Fremdkapital, Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte, Pensionszusagen und erfolgsorientierte Vergütung
Vertiefung Analysis andValuation* • Controlling and ReportingGrundlagen der Jahresabschlussanalyse, Finanzwirtschaftliche Analyse, Erfolgswirtschaftliche Analyse, Strategische Analyse, Analyse des Lageberichts, Value Reporting und Nachhaltigkeitsberichte, Bewertung und Prognose • Fallstudien AuditingFallstudienseminar mit Workshop zur Rechnungswesen und Prüfungswesen. Hier lernen die Studierenden theoretische Kenntnisse innerhalb von interaktiven Workshops anzuwenden
International Corporate Governance • Corporate GovernanceTheorien und Vorstellungen von Corporate Governance, Corporate Governance Systeme, Corporate Governance Mechanismen und Führungsorganisation, Corporate Governance Richtlinien und Kodizes, Ausgewählte Problemkreise
Theorie und Empirie der Besteuerung II - Kapitaleinkommensbesteuerung • Volkswirtschaftslehre - FinanzwissenschaftWirkungen der Besteuerung auf die Entscheidungen von Unternehmen und Kapitalanlegern, Konsequenzen der Zins-, Dividenden- und Gewinnbesteuerung im nationalen wie internationalen Kontext, Vorstellung und Diskussion zentraler empirischer Studien der Steuerwirkungsforschung
Industrieökonomik • Volkswirtschaftslehre – MikroökonomikFunktionsweise von Märkten und Industrien, Preis- und Produktwahl eines Unternehmens, Wettbewerbsverhalten im Oligopol, Kartellabsprachen, Marktzutritts- und Marktaustrittsentscheidungen, spieltheoretischer) Modelle, Fallbeispiele
Studienplan BWL/VWL* Noch 10 ECTS zur freien Wahl * bei Studienbeginn im Sommersemester
120 ECTS: Abwägen Angewandte BWL / VWL und Wirtschaftsrecht Konsequenz: wenig Spielraum für andere Inhalte Angewandte BWL / VWL oder Wirtschaftsrecht(tendenziell erscheint das Fach „Wirtschaftsrecht“ günstiger) mehr Steuerrecht / Steuerlehre ? mehr Rechnungslegung und Prüfungswesen ? mehr … ? „Zusatzmodule“ ? (§ 30 Rahmenprüfungsordnung der Masterstudiengänge)Nicht möglich für Veranstaltungen aus dem Pflichtbereich
§ 30 Zusatzmodule Zusatzmodule sind Module, die im Rahmen der Prüfungsfristen nach § 7 zusätzlich zu erfolgreich absolvierten Modulen besucht und abgeschlossen werden. Besteht die Studierende oder der Studierende zusätzliche Module, legt sie oder er selbst fest, welches der Module in die Abschluss-notenberechnung eingebracht werden soll. Die getroffene Wahl ist dem Prüfungsamt bei Vorliegen aller Ergebnisse mitzuteilen. Die Wahl wird damit bindend. Wird keine Wahl getroffen, rechnet das Prüfungsamt bei Wahlmöglichkeiten das besser bewertete Modul an. Zusatzmodule gehen nicht in die Abschlussnote ein, sie können auf Antrag des Studierenden im Transcriptof Records ausgewiesen werden. Dieser Antrag ist beim Prüfungsamt bei Vorliegen aller Ergebnisse zu stellen.
Studienplan Wirtschaftsrecht & BWL/VWL*komplett * bei Studienbeginn im Sommersemester 5 bzw. 20 ECTS überschießend; zwingend als Zusatzmodule zu belegen; Nicht: Grundlagen FACT I - III
Anrechnung von Leistungen im Prüfungsgebiet Wirtschaftsrecht für das WP-Examen Voraussetzungen • Gültige Immatrikulation an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg • Bestehen einer schriftlichen Eingangskompetenzprüfung • Erfolgreicher Abschluss der Module: • Vertiefung wirtschaftsrelevantes Zivilrecht • Vertiefung Gesellschaftsrecht • Verbundene Unternehmen und Umwandlung • Hauptseminar Wirtschaftsrecht • Prüfungstechnik gilt nur für Studierende, die seit dem • Rechtsform und Besteuerung WiSe 2012-13 eingeschrieben sind • Besteuerung von M&A-Aktivitäten • Bestehen einer mündlichen Zertifikatsabschlussprüfung (Zur besseren Vorbereitung auf die Abschlussprüfung bietet der LSt für Wirtschaftsprivatrecht in Zusammenarbeit mit Ernst & Young im SoSe 2014 ein SQ-Modul „Wirtschaftsrecht in der Prüfungspraxis“ an, Dozenten: Herr Leißner, RA, StB/ Frau Grannum, RA, StB) Termine: 13.06.2014 (LG 3.155), 04.07.2014 (LG H4), jeweils 9:00-15:00 Uhr
Eingangskompetenzprüfung • Klausurtermin im SoSe 2014: Fr, 09.05.2014, 9:30-11:30, Raum 0.141 • In der ersten Hälfte eines jeden Semesters wird ein Vorbereitungskurs angeboten. Termine im SoSe 2014: 25.04., 02.05., jeweils 13:15-18:15, Raum 0.143 und 03.05.2014 10:30-15:30 Uhr, Raum 5.155 • Es besteht die Möglichkeit die Eingangskompetenzprüfung ebenfalls zu Beginn des jeweiligen Semesters zu schreiben (dann allerdings ohne den einschlägigen Vorbereitungskurs) • hierzu muss die Anmeldung beim LSt für Wirtschaftsprivatrecht erfolgen, • Anmeldung senden an:daniela.osterrieder@fau.de Nächster Termin: 11.04.2014, 13:00-15:00 Uhr, LG 3.155 Hinweis: Bei den aus zwei Veranstaltungen bestehenden Modulen „Wirtschaftsrelevantes ZivilR“ und „Gesellschaftsrecht“ kann die Prüfungsleistung aus der jeweils ersten Veranstaltung vor der Ablegung der Eingangskompetenzprüfung erbracht werden.
Vertiefung Wirtschaftsrelevantes Zivilrecht/1 • Grundzüge des Bürgerlichen Rechts(Rechtsgeschäfte, Verträge, AGB-Recht, Leistungsstörungen, Kaufvertrag, Werkvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Bürgschaftsvertrag, Deliktsrecht, Eigentum und Besitz, Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht, Sicherungsübereignung, Grundpfandrechte) • Handelsrecht(Kaufleute, Stellvertretung, Handelsvertreter und Handelsmakler, Handelsgeschäfte, Handelskauf, Kommissionsgeschäfte, Wertpapierrecht) • Insolvenzrecht
Vertiefung Wirtschaftsrelevantes Zivilrecht/2 • Grundzüge des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts (Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsrecht, Sozialversicherungsrecht) • Grundzüge des Internationalen Privatrechts und internationales Kaufrecht • Grundzüge des Europarechts
Vertiefung Gesellschaftsrecht • Recht der Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, Stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft) • Recht der Kapitalgesellschaften (GmbH, nicht börsennotierte und börsennotierte AG) • Überblick über europäische Rechtsformen • Überblick über das Kapitalmarktrecht; Wertpapierhandelsgesetz
Verbundene Unternehmenund Umwandlung • Recht der verbundenen Unternehmen (Allgemeines, herrschende und abhängige Unternehmen, Vertragskonzern, Faktischer Konzern, GmbH-Konzern, Fusionskontrolle) • Umwandlungsrecht (Grundlagen, formwechselnde Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung)
Hauptseminar Wirtschaftsrecht • Ausgewählte Fragen des Wirtschaftsrechts(wechselnde und aktuelle Themen aus dem Gesellschafts- und Wirtschaftsrelevanten Zivilrecht entsprechend der Ausrichtung des Studiums) • Die Studierenden • sollen eine ca. 20-seitige wissenschaftliche Arbeit zu einem eingegrenzten Themenbereich verfassen und im Rahmen eines 20-minütigen Vortrags präsentieren; • zu vergebende Themen finden sich auf der Homepage: http://www.precht.wiso.uni-erlangen.de/download/seminar.html
Weitere Veranstaltungen • Prüfungstechnik (LSt Prüfungswesen, Prof. Dr. Henselmann) • Rechtsform und Besteuerung (LSt Prof. Dr. Scheffler) • Besteuerung von M&A Aktivitäten (LSt Prof. Dr. Scheffler)
Studienplan für die WP-Anrechnung* * bei Studienbeginn im Sommersemester