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Personalräteschulung der GEW, Marktbreit, 15.10. – 17.10.2007 Verwendung von Studiengebühren für Personaleinsatz.
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Personalräteschulung der GEW, Marktbreit, 15.10. – 17.10.2007Verwendung von Studiengebühren für Personaleinsatz Definition:Studiengebühren sind zusätzliche Mittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich für Studium und Lehre verwendet werden sollen.Sie können für Personal- und/oder Sachmittel eingesetzt werden. Über die Verwendung der Studiengebühren muss das Einvernehmen mit den Studierenden hergestellt werden. Werner Beiser, Personalrat, Universität Freiburg
Personalräteschulung der GEW, Marktbreit, 15.10. – 17.10.2007Verwendung von Studiengebühren für Personaleinsatz An der Universität Freiburg wurden im Sommersemester 2007 7.279.500 Euro an Studiengebühren eingenommen. Das bedeutet eine zusätzliche Einnahme von ca. 14,5 Mio. Euro/Studienjahr Werner Beiser, Personalrat, Universität Freiburg
Personalräteschulung der GEW, Marktbreit, 15.10. – 17.10.2007Verwendung von Studiengebühren für Personaleinsatz Umgerechnet auf die Zahl der Studierenden bedeutet die genannte Summe, dass lediglich ca. 75% der Studierenden Studiengebühren zahlen mussten, der Rest (25%) war von Studiengebühren befreit. Befreiungsgründe: Studierende, die beurlaubt sind Studierende im Praxissemester Studierende im Praktischen Jahr (Medizin) Doktoranden/innen Studierende mit Kindern unter 8 Jahren Studierende von Familien, in denen bereits zwei oder mehr Kinder studieren ausländische Studierende behinderte Studierende überdurchschnittliche Begabung Werner Beiser, Personalrat, Universität Freiburg
Personalräteschulung der GEW, Marktbreit, 15.10. – 17.10.2007Verwendung von Studiengebühren für Personaleinsatz Verwendung der Studiengebühren: 1.6 Mio Euro: Projektfonds „innovative Lehre“ (0,5 (11%) Mio Euro), auf Vorschlag der Studierenden; Investitionsfonds „Einmalige Projekte“ 4.2 Mio Euro: Gesamtuniversitäre Aufgaben(29%) abgestimmt im „Zwölferrat“ 8.7 Mio Euro: Aufgeteilt auf die 11 Fakultäten(60%) abgestimmt mit den Studierenden im Fakultätsrat/Studienkommission Werner Beiser, Personalrat, Universität Freiburg
Personalräteschulung der GEW, Marktbreit, 15.10. – 17.10.2007Verwendung von Studiengebühren für Personaleinsatz Teilbereich „Gesamtuniversitäre Aufgaben“ (4.183.353 Euro) Personalmittel (inkl. Hilfskräfte): 2.659.613 Euro Sachmittel: 1.523.740 Euro Aufteilung der Personalmittel: Personalstellen: 2.169.237 Euro Lehraufträge: 230.010 Euro Hilfskraftstellen: 244.966 Euro Rest (Tutoren, etc.): 15.400 Euro Einige Stellen (in der Regel IIa-Stellen) der Zentralen Einrichtungen (z.B. Zentrum für Schlüsselqualifikationen, Career-Center, etc.) wurden im Vorgriff auf die Studiengebühren vom Ministerium vorfinanziert und werden jetzt durch Studiengebühren finanziert. Werner Beiser, Personalrat, Universität Freiburg
Personalräteschulung der GEW, Marktbreit, 15.10. – 17.10.2007Verwendung von Studiengebühren für Personaleinsatz Beispiel: „Philologische Fakultät“ (1.860.189 Euro) Personalmittel (inkl. Hilfskräfte): 1.672.689 Euro Sachmittel: 187.500 Euro Aufteilung der Personalmittel: Personalstellen: 784.200 Euro Lehraufträge: 165.880 Euro Hilfskraftstellen: 722.609 Euro Werner Beiser, Personalrat, Universität Freiburg
Personalräteschulung der GEW, Marktbreit, 15.10. – 17.10.2007Verwendung von Studiengebühren für Personaleinsatz „Hinweise zur Verwendung der Studiengebühren der Uni Freiburg“: Einstellung von Lehrkräften für besondere Aufgaben (Lektoren) mit einem Deputat bis zu 18 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) Ernennungen zum Akademischen Rat auf Zeit für 3 Jahre (bis zu 8 LVS Lehre) Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften Vergabe von Lehraufträgen bis maximal 6 SWS Gastprofessuren ausschließlich für Aufgaben in Studium und Lehre Werner Beiser, Personalrat, Universität Freiburg
Personalräteschulung der GEW, Marktbreit, 15.10. – 17.10.2007Verwendung von Studiengebühren für Personaleinsatz Maßnahmen als Teilzeitbeschäftigung im Umfang einer Halbtagsbeschäftigung für: - Probearbeitsvertrag für 6 Monate als Lehrkraft für besondere Aufgaben oder als wiss. Mitarbeiter mit Lehraufgaben und sonstigen Aufgaben in Studium und Lehre, wenn neuartige bisher nicht übertragene Aufgaben wahrgenommen werden sollen; - Einstellungen für ein befristetes Projekt (max. 12 Monate) für nur vorübergehend anfallende Aufgaben in einer Pilot- bzw. Experimentierphase; - Einstellung als wiss. Mitarbeiter nach WissZeitVG in der Qualifizierungsphase, wenn der Einsatz mindestens mit der Hälfte der Arbeitszeit in Studium und Lehre (inkl. 4 LVS) und im Übrigen bei sonstigen wissenschaftlichen Dienstleistungen erfolgt. Werner Beiser, Personalrat, Universität Freiburg
Personalräteschulung der GEW, Marktbreit, 15.10. – 17.10.2007Verwendung von Studiengebühren für Personaleinsatz Ansatzpunkte für Personalratsarbeit: Mitbestimmung bei EinstellungenBefristungsgründe Mitbestimmung bei Einstellung:Nach LPersVG Baden-Württemberg nur für Personal aus Technik und Verwaltung möglich. Daher keine Übersicht über die Einstellungspraxis bei Wissenschaftler/innen und Lehraufträgen. Hilfskräfte für Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Bibliotheksaufsicht) werden in Freiburg als studentische Beschäftigte mit einem BAT-Vertrag eingestellt. Mitbestimmung des Personalrates Werner Beiser, Personalrat, Universität Freiburg
Personalräteschulung der GEW, Marktbreit, 15.10. – 17.10.2007Verwendung von Studiengebühren für Personaleinsatz Kommentar: Der Personalrat wurde da, wo es das LPersVG BaWü vorschreibt, ordnungsgemäß beteiligt. Es fehlt ein Überblick im Wissenschaftsbereich: Wie viele Stunden werden durch Lehraufträge abgedeckt? Sind das Zusatzveranstaltungen (Studiengebühren sollen zusätzliche Mittel sein) oder notwendige Mindeststunden? Studiengebühren und EFRUG? Werner Beiser, Personalrat, Universität Freiburg
Personalräteschulung der GEW, Marktbreit, 15.10. – 17.10.2007Verwendung von Studiengebühren für Personaleinsatz Befristung von Verträgen Aus Studiengebühren finanzierte Stellen sind grundsätzlich befristet. Befristungsgrund: Studiengebühren Auch wenn dieser Befristungsgrund fragwürdig ist, ist eine Befristung über das Teilzeit- und Befristungsgesetz ( zum Teil sachgrundlose Befristung) immer möglich (Willkürliche) Befristung und Personalentwicklung Werner Beiser, Personalrat, Universität Freiburg