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Aktuelle Gesetzesänderungen und laufende Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Umsatzsteuer

Aktuelle Gesetzesänderungen und laufende Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Umsatzsteuer. Umsatzsteuer. verabschiedete Gesetzesänderungen laufende Gesetzgebungsverfahren. 1. 2. Umsatzsteuer. Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung

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Aktuelle Gesetzesänderungen und laufende Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Umsatzsteuer

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Presentation Transcript


  1. Aktuelle Gesetzesänderungen und laufende Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Umsatzsteuer

  2. Umsatzsteuer • verabschiedete Gesetzesänderungen • laufende Gesetzgebungsverfahren 1 2 Steuerberaterin Grit Schulze

  3. Umsatzsteuer • Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung • elektronische Rechnung: per E-Mail, im EDI-Verfahren, als PDF- oder Textdatei, per Computer-Telefax, Fax-Server oder im Wege des Datenträgeraustauschs übermittelt • Papierrechnungen sind künftig auch Rechnungen an Standard-Fax • Während der Aufbewahrungsfrist muss gewährleistet sein: • die Echtheit der Herkunft der Rechnung, • die Unversehrtheit ihres Inhalts und • ihre Lesbarkeit. • Gleichstellung von Papier- und elektronischen Rechnungen • Anwendung: Ab 01.07.2011 auf alle Rechnungen über Umsätze, die nach dem 30.06.2011 ausgeführt werden Steuerberaterin Grit Schulze

  4. Umsatzsteuer • Lieferungen von Pferden 19 % • die Lieferung von Pferden unterliegt dem vollen Steuersatz von 19 % • Anwendung: Lieferungen ab dem 01.07.2012 Beibehaltung der Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung bisherige Gesetzeslage Änderung • Umsatzgrenze bis 31.12.2011 • 500.000 Euro • Umsatzgrenze ab 01.01.2012 • 250.000 Euro • Umsatzgrenze zeitlich unbefristet • 500.000 Euro Steuerberaterin Grit Schulze :

  5. Umsatzsteuer • verabschiedete Gesetzesänderungen • laufende Gesetzgebungsverfahren 1 2 Steuerberaterin Grit Schulze :

  6. Geplante Änderungen in der Umsatzsteuer • Neue Pflichten für ordnungsgemäße Rechnungen • Pflichtangaben • Gutschrift: Angabe „Gutschrift“ • für Umsätze, die der umgekehrten Steuerschuldnerschaft unterliegen: Angabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" • bei Reiseleistungen: Angabe "Sonderregelung für Reisebüros" • bei Differenzbesteuerung: Angabe "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung", "Kunstgegenstände/Sonderregelung" oder "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung" • Geltendes Recht • bei Dienstleistungen eines ausländischen Unternehmers mit Übertragung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger • richten sich die Rechnungslegungsanforderungen nach dem Recht des Mitgliedsstaates des ausländischen Leistenden • bei Abrechnung durch Gutschrift gelten die Formerfordernisse des deutschen UStG Steuerberaterin Grit Schulze :

  7. Geplante Änderungen in der Umsatzsteuer • Neue Pflichten für ordnungsgemäße Rechnungen • Zeitpunkt der Rechnungslegung • für innergemeinschaftliche Lieferungen und im anderen Mitgliedstaat steuerpflichtige sonstige Leistungen: Pflicht zur Rechnungsausstellung bis zum 15. Tag des der Leistung folgenden Monats • Anwendung: ab 01.01.2013 • Leistungsort bei juristischen Personen • bisher: Leistungen für den nicht unternehmerischen Bereich einer auch unternehmerisch tätigen juristischen Person waren – vorbehaltlich von Sonderregelungen – am Sitz des Leistenden steuerbar • ab 01.01.2013: vorbehaltlich von Sonderregelungen sind solche Leistungen am Sitz des Leistungsempfängers steuerbar Steuerberaterin Grit Schulze :

  8. Geplante Änderungen in der Umsatzsteuer • Leistungsort bei nicht kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitteln an Privatpersonen • bisher: Sitz / Betriebsstätte des Leistenden • ab 01.01.2013: Wohnsitz des Leistungsempfängers • Steuerbefreiung für Infektionshygiene • Leistungen der Ärzte und Hygienefachleute zur Erfüllung infektionshygienischer Anforderungen sind steuerfreie Heilbehandlungen • Anwendung: 01.01.2013 • Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen • die Leistungen sind umsatzsteuerfrei, wenn • sie an Theater, Opernhäuser etc. erbracht werden und • die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass diese künstlerischen Leistungen diesen Einrichtungen unmittelbar dienen • Anwendung: 01.01.2013 Steuerberaterin Grit Schulze :

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