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Die Universität Passau. Semesterversammlung der studentischen Beschäftigten Dienstag, 24. Juni 2014 Beauftragter für Studentische Hilfskräfte sowie Tutorinnen und Tutoren. Tagesordnung. TOP 1: Begrüßung und kurzer Rechenschaftsbericht über die Periode 2013/2014
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Die Universität Passau Semesterversammlung der studentischen Beschäftigten Dienstag, 24. Juni 2014 Beauftragter für Studentische Hilfskräfte sowie Tutorinnen und Tutoren
Tagesordnung TOP 1: Begrüßung und kurzer Rechenschaftsbericht über die Periode 2013/2014 TOP 2: Fragen zur rechtlichen Situation von studentischen Beschäftigten TOP 3: Informationen zur hochschuldidaktischen Qualifizierung „Lernen durch Lehren“ TOP 4: Diskussion über die Gründung einer Hochschulgruppe für studentische Beschäftigte
Comparative Development and Cultural Studies – Southeast Asia
Fragen zur rechtlichen Situation von studentischen Beschäftigten
Rechtliche Fragen "In meinem Fall ist die Lage so, dass ich im Herbst 2014 das erste Staatexamen in Deutsch und Geschichte schreiben werde und im Frühjahr 2015 das Examen im Erweiterungsfach (Sozialkunde). Im Wintersemester werde ich ganz normal immatrikuliert sein und würde gerne meine Hiwi-Stelle behalten. Daher meine Frage: Hat das Staatexamen in den ersten beiden Fächern eine Auswirkung darauf? Könnte mir eine Anstellung "verweigert" werden, da ja schon ein Studienabschluss vorliegt?"
Rechtliche Fragen „[Ich] würde (…) gerne wissen, was die Grundlage zur Bemessung des Stundenlohns für studentische Hilfskräfte ist. Gibt es einen Unterschied, ob man Bachelor- oder Masterstudent(in) ist? Wenn ja, muss dieser zwangsläufig in der Bezahlung berücksichtigt werden? Wer legt die Höhe des Stundenlohns fest? - Der Lehrstuhl oder die Personalabteilung/ Unileitung?"
Rechtliche Fragen „Hier eine Frage/Anregung: Können Hiwis auch einen besonderen Leseausweis erhalten, wie Hiwis der Bibliothek?"
Rechtliche Fragen "Gibt es Regelungen zum Umgang mit unbezahlten Überstunden bzw. Arbeiten ohne Arbeitsvertrag, wenn eine Vertragsverlängerung von einer Einrichtung nicht rechtzeitig in die Wege geleitet wurde?"
Rechtliche Fragen "Wenn Studierende während ihrer Tätigkeit wissenschaftliche Leistungen erbringen und eigene Konzepte entwickeln, wer hat das Recht an diesem geistigen Eigentum? Die jeweilige Einrichtung oder die Studierenden nach Beendigung ihrer Tätigkeit? Dürfen Dritte diese Konzepte für ihre Arbeiten verwenden, ohne den Namen der Studentischen Hilfskraft zu nennen?"
Rechtliche Fragen "Ein Personalrat für studentische Beschäftigte sehen bayerische Gesetze im Moment nicht vor. Gibt es andere Möglichkeiten, wie man die Vertretung der studentischen Beschäftigten stärken könnte?"
Rechtliche Fragen Weitere Fragen aus dem Publikum?
Hochschuldidaktische Qualifizierung Interaktive Methoden E-Learning Beratungs- und Konfliktsituationen Abbildung: verändert nach: Schubach, Sebastian (2011): Advanced Organizer Tutorenprogramm. 20
Hochschuldidaktische Qualifizierung Tutorinnen und Tutoren
Kontakt Patrick Reitinger Beauftragter für Studentische Hilfskräfte sowie Tutorinnen und Tutoren Raum NK 516, Innstraße 40, 94032 Passau Tel.: +49 851 509-2896 Fax: +49 851 509-1971 Patrick.Reitinger@uni-passau.de Sprechzeiten: Fr, 08.00 Uhr - 10.00 Uhr (Bitte anmelden!)
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit 3. Semesterversammlung im Wintersemester 2014/2015 Voraussichtlich am 13. Januar 2015