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Handel und Entwicklung

Handel und Entwicklung. Entwicklungspolitische Kohärenz des Welthandelssystems am Beispiel afrikanischer Staaten - Die EU Entwicklungspolitik Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung Januar 2007. Gliederung. Politische Kohärenz für Entwicklung in der EU

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Presentation Transcript


  1. Handel und Entwicklung Entwicklungspolitische Kohärenz des Welthandelssystems am Beispiel afrikanischer Staaten -Die EU Entwicklungspolitik Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung Januar 2007

  2. Gliederung • Politische Kohärenz für Entwicklung in der EU • MDG 8 – Globale Entwicklungspartnerschaften • Fallbeispiel EU-Afrika Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) • NGO Positionen

  3. Einführung 1. Politische Kohärenz für Entwicklung(Policy Coherence for Development – PCD) • Koordination, Komplementarität und Kohärenz sind die Schlüsselprinzipien der EU-Entwicklungspolitik („die drei K‘s“) • Art.130u und Art.130v Vertrag von Maastricht (1992) • Art.3 und Art.177/178 (Vertrag von Amsterdam (1997) • EU-Ratsschlussfolgerungen zu Policy coherence for development (2005) • Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik (2005)

  4. Einführung Art.130u und Art.130v Vertrag von Maastricht (1992) Artikel 130 u (1) Die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit, fördert -  die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Entwicklungsländer; -  die harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft; -  die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern. (2) Die Politik der Gemeinschaft in diesem Bereich trägt dazu bei, das allgemeine Ziel einer Fortentwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats sowie das Ziel der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verfolgen. (3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten kommen den im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer zuständiger internationaler Organisationen gegebenen Zusagen nach und berücksichtigen die in diesem Rahmen gebilligten Zielsetzungen. Artikel 130 v Die Gemeinschaft berücksichtigt die Ziele des Artikels 130 u bei den von ihr verfolgten Politiken, welche die Entwicklungsländer berühren können.

  5. Einführung Art.3 und Art.177/178 Vertrag von Amsterdam (1997) Artikel 177 (1) Die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit, fördert -  die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Entwicklungsländer; -  die harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft; -  die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern. (2) Die Politik der Gemeinschaft in diesem Bereich trägt dazu bei, das allgemeine Ziel einer Fortentwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats sowie das Ziel der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verfolgen. (3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten kommen den im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer zuständiger internationaler Organisationen gegebenen Zusagen nach und berücksichtigen die in diesem Rahmen gebilligten Zielsetzungen. Artikel 178 Die Gemeinschaft berücksichtigt die Ziele des Artikels 177 bei den von ihr verfolgten Politiken, welche die Entwicklungsländer berühren können. UNVERÄNDERT!

  6. Einführung EU-Ratsschlussfolgerungen zu Policy coherence for development (2005) „Im weiteren Zusammenhang der Politikgestaltung der EU ist die Kohärenzverpflichtung mehrdimensional und muss im Gesamtrahmen der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung zum Tragen kommen. Politik außerhalb der Entwicklungspolitik sollte die Ziele der Entwicklungspolitik berücksichtigen und die Entwicklungszusammenarbeit sollte im Rahmen des Möglichen auch zur Verwirklichung der Ziele anderer EU-Politiken beitragen.“

  7. Einführung Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik (2005) 1. Gemeinsame Ziele 9. „Wir bekräftigen unsere Zusage, für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung einzutreten, indem wir gewährleisten, dass die EU die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit in all ihren Politikfeldern, die die Entwicklungsländer berühren können, berücksichtigt und dass ihre jeweilige Politik die Entwicklungsziele fördert.“

  8. MDG 8 - Aufbau einer globalen „Entwicklungspartnerschaft“ 1. Weiterentwicklung eines offenen, regelgestützten, berechenbaren und „nicht-diskriminierenden“ Handels- und Finanzsystems (UZ 12); 2. Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder (UZ 13); 4. umfassende Bearbeitung der Schuldenprobleme der Entwicklungsländer (UZ 15); 5. Beschaffung menschenwürdiger und produktiver Arbeit für junge Menschen (UZ 16); 6. Verfügbarkeit von erschwinglichen und unentbehrlichen Arzneimitteln in den Entwicklungsländern durch Zusammenarbeit mit den Pharmaunternehmen (UZ 17); 7. Nutzung der Vorteile neuer Technologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien (UZ 18). Unterziele:

  9. MDG 8 - Aufbau einer globalen „Entwicklungspartnerschaft“ Indikatoren (Auswahl): ODA • ODA als Anteil am Brutto-Nationaleinkommen (BNE) • Anteil der ODA für soziale Grundversorgung • Anteil der ungebundenen bilateralen ODA • Von Entwicklungsländern als Anteil am BNE empfangene ODA Marktzugang • Anteil der zollfreien Gesamtimporte der entwickelten Länder (nach Wert und außer Waffen) aus den Entwicklungsländern • Von Industrieländern erhobene Durchschnittzölle für Agrarprodukte, Textilien und Kleidung • Geschätzte OECD-Agrarsubventionen • ODA-Anteil für den Aufbau der Handelskapazitäten

  10. MDG 8 in der Kritik Schwache Ziele • MDGs weisen Hauptverantwortung den Regierungen des Südens zu • Rückfall hinter Beschlüsse früherer UN-Konferenzen (z.B. Kopenhagen 1995) • Keine Verpflichtung zur Bereitstellung der nötigen Ressourcen, Abbau von Agrarsubventionen, internen Stützungen und weiteren Handelshemmnissen Verantwortung des Nordens bleibt vage • Ein offenes und nicht-diskriminierendes Handelssystem ist nicht darauf ausgerichtet, Armut zu bekämpfen. Im Gegenteil: viele Regierungen des Südens und NROs fordern Schutzmaßnahmen für ihre Kleinbauern und ihre im Aufbau befindlichen Industrien.

  11. MDG 8 in der Kritik Verschärfung der Einnahmesituation im Süden Ein offenes und nicht-diskriminierendes Handelssystem ist nicht darauf ausgerichtet, Armut zu bekämpfen. Druck zur Handelsliberalisierung und Abbau von Zollschranken leert die Staatskassen im Süden: Zolleinnahmen sind wesentlicher Bestandteil der Staatseinnahmen, ihr Wegfall schmälert Budget u.a. für Befriedigung sozialer Grunddienste. Konsequenz: Viele Regierungen des Südens und NROs fordern Schutzmaßnahmen für ihre Kleinbauern und ihre im Aufbau befindlichen Industrien.

  12. EPAs –Wirtschaftspartnerschaftsabkommen • Assoziationsabkommen (1957)569,4 Mill. €Assoziierung von Drittstaaten möglich • Yaoundé Konvention I u. II (1963, 1969) 1.617,7 Mill. €21 AKP-Staaten • Lomé-Konvention I–III (1975-1990)15.142,9 Mill. €66 AKP-Staaten • Lomé-Konvention IV 24.734,1 Mill. €71 AKP-Staaten • Cotonou-Abkommen (2000 - 2003) 14.300 Mill. €77 (79 mit Kuba und Ost-Timor) AKP-Staaten

  13. EPAs –Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Cotonou-Rahmenabkommen (2000) • Partnerschaftsabkommen mit den Staaten Afrikas, der Karibik, des Pazifiks (AKP) • Ziel: „...im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und der schrittweisen Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft die Armut einzudämmen und schließlich zu besiegen“ (Art.1)

  14. EU-AKPKooperation 79 AKP-Staaten (mit Kuba und Ost-Timor)

  15. EPAs –Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EPAs als Entwicklungsinstrumente • Ziel: nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung in den AKP-Staaten • Mittel: Integration in die Weltwirtschaft durch EU-AKP-Freihandel und regionale Integration sowie Unterstützungszahlungenund Übergangsfristen zum Erreichen der Wettbewerbsfähigkeit Darum sehen die EPAs vor: • Freier Warenhandel • Marktzugang für Dienstleistungen • Regeln für Investitionen, Handelserleichterung, öffentliche Beschaffung (Singapur-Themen)

  16. Tunisia Morocco Algeria Libya Arab Jamahiriy Egypt Eastern and Southern Africa Western Sahara Mauritania Mali Niger CapeVerde Eritrea Senegal Sudan Gambia BurkinaFaso Chad Djibouti GuineaBissau Nigeria Guinea Benin Ethiopia Cameroon Ghana SierraLeone Côted’Ivoire Togo Central Afric Rep Liberia Somalia R Dem Congo CEDEAO/ECOWAS +Mauritania Kenya Equatorial Guinea Uganda Gabon Rwanda EAC CEMAC + SaoTome & Principe Congo Burundi S.Tome & Principe Seychelles Tanzania Comoros Angola Malawi Zambia « SADCgroup » BNLS+Angola,Tanzania,Mozambique Mozambique Zimbabwe Namibia Madagascar Botswana Mauritius Swaziland Lesotho LDC countries : italic non-LDC countries : underlined Europäische Kommission 2004 SouthAfrica EPAVerhandlungsgruppen Westafrika:ECOWAS und Mauretanien Zentralafrika: UEMOA und Sao Tome & Principe Ost- und Südafrika: EAC und Teile der SADC Südliches Afrika: Teile der SADC

  17. EPAs –Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Entwicklungspolitische Dimension • Armutsbekämpfung • Politischer Dialog • Einbeziehung der Zivilgesellschaft, des Privatsektors und anderer Nichtstaatlicher Akteure • Rationalisierung der Finanzinstrumente Handelspolitische Dimension • Bisher galten einseitige Handelspräferenzen für AKP-Produkte • Neu: Gegenseitige Liberalisierung durch Regionale „Wirtschafts-partnerschaftsabkommen“ (EPAs) ab Anfang 2008

  18. EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Handelspolitische Prinzipien • Gegenseitigkeit und WTO-Konformität = Beseitigung der Handelshemmnisse auf beiden Seiten für nahezu den gesamten Handel innerhalb einer angemessenen Zeitspanne • Regionale Integration = regionale AKP-Staatengruppen bilden Freihandelszonen / Zollunionen und verhandeln als Block • Sonderbehandlung für LDC = Die LDC behalten freien Zugang zum EU Markt auch ohne EPA

  19. EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen • „...Es muss befürchtet werden, dass die durch die EPAs festgelegten Handelsliberalisierungen negative Auswirkungen auf die Staatseinkünfte haben können. Die Aussicht auf fallende Staatseinnahmen [...] gefährdet die Möglichkeit, bei der Erreichung der Millennium- Entwicklungsziele voranzuschreiten.“ • UN-Generalsekretär Kofi Annan • „...EPAs werden schwerwiegende Folgen für unsere Landwirtschaft und Industrieproduktion haben. Wir werden bis zu 90% unserer Wirtschaft für Waren und Dienstleistungen aus der EU öffnen müssen. Wir werden nicht mehr durch Importzölle geschützt sein. Subventioniere EU-Waren können frei auf unseren Markt gelangen, und werden unsere Bauern und Kleinproduzenten aus dem Geschäft verdrängen.“ • Ken Ukaoha, Präsident von NANTS, der Organisation nigerianischer Einzelhändler

  20. EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen • Quantifizierung der Höhe der zur Anpassung nötigen Unterstützungsleistungen(Berechnungsbasis: Klassifizierung nach Bedarf u. Kosten vgl. Weltbank–Reformprojekte) •  Anpassungskosten zur Reform des Steuerwesens • = 3,0 Mrd. Euro •  Kosten von Programmen zur Handelserleichterung und Förderung des Exportsektors = 2,4 Mrd. Euro •  Kosten von Förderprogrammen für Produktion und Beschäftigung= 1,5 Mrd. Euro • Kosten von Programmen zur Stärkung von Bildung und Produktivität= 2,3 Mrd. Euro Summe: 9,1 Mrd. Euro

  21. EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen • Falls die zur Finanzierung der Anpassungsprogramme nötigen Mittel nicht zu Lasten der im Rahmen des EEF (NIP/RIP) bestehenden Entwicklungsprioritäten führen soll, ist die Mobilisierung und Programmierung zusätzlicher Finanzmittel nötig! • EPA Anpassungs-Fazilität für AKP-Staaten • Finanzierung der nötigen institutionellen Reformen und Unterstützungsmaßnahmen zusätzl. zu existierenden EEF-Mitteln • Überprüfung der Entwicklungsverträglichkeit gepl. Abkommen vor Abschluss

  22. EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Sitzen Liberalisierung und Entwicklung in einem Boot?=> „Development Review Mechanism“ (Louis Michel, 29.08.05) 1. Überprüfungen der nationalen und regionalen Indikativprogramme * Flexibilität der EEF-Mittelverwendung? 2. Regional Preparatory Task Force (RPTF) * Fragen von Kohärenz, Transparenz und Ownership unklar * Rolle bilateraler und multilateraler EZ der Mitgliedsstaaten? 3. Ad hoc Monitoring Gruppe (DG Handel, DG Entwicklung, EuropeAid) (EU Kommission) - Transparenz u. Funktion?

  23. NGO - Positionen Kernforderungen • Genuine Entwicklungspartnerschaftsabkommen, aufbauend auf dem Prinzip der Nicht-Reziprozität, dass im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) und der Sonder- und Vorzugsbehandlung innerhalb der WTO Ausdruck findet. • Schutz der lokalen und regionalen Märkte im Interesse der AKP-Produzenten. • Schutz bestehender Industrien und Beschäftigungsniveaus • Adäquate finanzielle Ausstattung mit zusätzl. Mitteln • Der Schaffung des notwendigen politischen Spielraums und der Unterstützung der AKP-Staaten bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Entwicklungsstrategien („policy space“).

  24. NGO - Positionen Entschärfung des Zeitdrucks - Verlängerung über 2007?  Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung? Für unbestimmte Zeit möglich (vgl. US AGOA ohne Waiver)  Status quo über 2008 hinaus verlängert? Cotonou-Waiver (November 2001) 17 Monate nach Unterzeichnung des Abkommens  2006 Überprüfung des Verhandlungsfortschritts (Cotonou Art. 37:4) Politischer Prozess, demokratische Beteiligung aller Akteure (Zivilgesellschaft, Parlamente), Transparenz und Überprüfbarkeit

  25. NGO - Positionen Das Kontinuum alternativer Szenarien zu EPAs => „WTO-Kompatibilität“ gem. GATT Art. XXIV ist derzeit unklar und entwicklungspolitisch umstritten (systemische Verhandlungen) => Alternativen für nicht-LDCs (Art. 37:6)

  26. NGO - Positionen Die Problematik der EPAs • Freihandelszonen setzen AKP-Staaten dem vernichtenden Wettbewerb der EU aus • Mit der Öffnung für EU-Importe kommen auf die AKP-Staaten enorme Anpassungskosten zu • Einnahmeverluste der Staaten bedeuten eine schwere Beeinträchtigung der staatlichen Handlungsfähigkeit • Selbst die ärmsten AKP-Länder werden gezwungen sein, ihre Märkte für die EU zu öffnen • Die unterschiedslose Öffnung der AKP-Volkswirtschaften gefährdet regionale Integration in den AKP-Staaten

  27. NGO - Positionen • Keine überstürzte Handelsliberalisierung in den schwächeren Volkswirtschaften des Südens • Schwerpunkt in Nord-Süd-Handelsabkommen muss auf der Entwicklungszusammenarbeit liegen • Darum mehr Flexibilität in WTO-Regeln, um entwicklungsorientierte Abkommen zu ermöglichen  Die EU-Handelspolitik zu bilateralen und regionalen Abkommen mit Ländern des Südens muss diese Forderungen erst noch erfüllen.

  28. NGO - Positionen • Die EU geht in ihren Forderungen und gegen den Wunsch der AKP-Staaten weit über WTO-Verhandlungen hinaus=> WTO-plus ablehnen • Unterschiedliche Entwicklungsniveaus erfordern differenzierte Behandlung - multilateral und bilateral=> Nicht-Reizprozität und Umkehr des Liberalisierungsdrucks als Leitprinzip • Ausfahrt zu Alternativen verpasst? => Stärkung handelspolitischer Alternativen (Reform des allg. Präferenzsystems, Ermächtigungsklausel...) Sitzen die AKP-Staatenauf dem Fahrersitz?

  29. Vielen Dank – Fragen? Weitere Informationen unter: www.weed-online.org/ www.wto-runde.de/

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