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SOP Sondersituationen

SOP Sondersituationen. SOP Sondersituationen - Grundsätze -. Sondersituationen wie „hilflose Personen“, „Behandlungsverweigerung“ oder vermeintliche oder tatsächliche „ungerechtfertigte“ Einsätze stellen den Rettungs- dienst zunehmend vor Probleme.

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SOP Sondersituationen

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  1. SOP Sondersituationen SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

  2. SOP Sondersituationen - Grundsätze - • Sondersituationen wie „hilflose Personen“, „Behandlungsverweigerung“ oder • vermeintliche oder tatsächliche „ungerechtfertigte“ Einsätze stellen den Rettungs- • dienst zunehmend vor Probleme. • Dies betrifft die Frage von Zuständigkeiten, die rechtlichen Grundlagen sowie • die Dokumentation. • Sowohl aus medizinischen als auch rechtlichen Erwägungen heraus ist eine • nachvollziehbare Handlungsweise notwendig. • Die nachfolgenden Grundsätze und Algorithmen (SOP, standard operating procedures) • sollen dem Rettungsfachpersonal daher als konkreter Handlungsrahmen dienen. SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

  3. Vorgehen bei „hilflosen Personen“ - Grundsätze - • Der Rettungsdienst ist grundsätzlich zur Hilfeleistung verpflichtet (Garantenstellung). • Auch bei unauffälligen Vitalparametern kann eine Eigen- oder Fremdgefährdung • bestehen (z. B. fehlende Straßenverkehrsfähigkeit, Gefahr der Auskühlung, Sturzrisiko • etc.). • Eine Eigen- oder Fremdgefährdung ist umgehend der Integrierten Leitstelle zu melden. • Über diese ist die Polizei, ggf. das Ordnungsamt, zu verständigen. • Wenn möglich bzw. ohne Gefährdung zumutbar, ist der Betroffene bis zum Eintreffen • an die Polizei bzw. das Ordnungsamt zu überwachen. • Hilflose Personen in Wohnungen: Können - eigentlich zuständige- Institutionen oder • Personen nicht zeitnah Hilfe leisten, ist im Zweifel ein Transport durchzuführen. • Die Einsätze sind mittels Rettungsdienstprotokoll zu dokumentieren. SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

  4. Vorgehen bei „Transportwunsch“ - Grundsätze - • Einem Transport-Begehren ist grundsätzlich Folge zu leisten, insbesondere, wenn der • Patient oder Angehörige darauf verweisen, dass der Hausarzt oder • Kassenärztliche Bereitschaftsdienst nicht erreichbar waren oder sich der Zustand • nicht gebessert hat. • Ausgenommen sind mutwillige Fehlalarmierungen oder offensichtlich absolute • Bagatellen, bei denen keine medizin. Maßnahmen erforderlich sind. • Bestehen begründete Anhaltspunkte, dass die Fahrt medizinisch nicht indiziert ist, • ist darauf hinzuweisen, dass die Krankenkasse ggf. die Kosten nicht übernimmt. • Die Einsätze sind mittels Rettungsdienstprotokoll zu dokumentieren. SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

  5. Vorgehen bei „Transportverweigerung“ - Grundsätze - • Verweigert der Patient trotz Hinweis auf eine akute vitale Bedrohung (Bsp: Akutes • Koronarsyndrom, schwerer Asthmaanfall) die Behandlung bzw. den Transport, ist • entsprechend dem Indikationskatalog der Notarzt nachzufordern. Dies ist dem Patient • mitzuteilen. Der Patient ist bis zum Eintreffen des Notarztes zu überwachen, es sei • denn, die Besatzung wird der Wohnung verwiesen oder gefährdet. • Verweigert der Patient trotz Hinweis auf eine akute Erkrankung, aber ohne Hinweis • auf eine vitale Bedrohung, die Behandlung bzw. den Transport, ist dies gegen • Unterschrift zu dokumentieren. Die Erklärung hat den Hinweis zu beinhalten, dass • nach Auffassung der Besatzung ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte. • Dies beinhaltet ebenfalls die explizite Aufklärung, dass es sich bei der RTW Besatzung • nicht um Notärzte handelt. Hinweis: Ergänzende, handschriftliche Notizen • auf dem „Verweigerungsformular“ (Rückseite DIVI-Protok.) erleichtern einen eventuell • später notwendig werdenden Nachweis einer individuellen Aufklärung. • Situationsabhängig ist, ggf. über die Integrierte Leitstelle, Kontakt mit dem Hausarzt • oder dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst herzustellen. Zumindest ist dem Patient • die Rufnummer des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes zu hinterlassen. • Die Rechtsprechung fordert, auch Angehörige über eine vermutliche Vitalgefährdung • aufzuklären, um so ggf. doch noch eine Einwilligung in eine Behandlung zu erwirken. SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

  6. Algorithmus Hilflose Person: - Außerhalb von Wohnungen - • Check: • Sicher orientiert ? • Sicher gehfähig ? • Geschützt vor Witterung ? • Unverletzt ? • Beschwerdefrei ? • Unauffälliges Verhalten ? Stabile Vitalfunktionen* Ja Nein Ja Rückmeldung an ILS, Einsatzende Check: Notarzt alarmiert ? Weiter nach entsprechenden Algorithmen z. B. Bewusstlose Person, Krampfanfall Nein Überwachung, Basismaßnahmen Unkooperativ, dabei mutmaßlich nicht geschäftsfähig kooperativ Ordnungsamt bzw. Polizei anfordern Übergabe an Notarzt • * Medizin. Indikation: • Verletzungen, insbes. Kopf-, Hals- • oder Rumpfbereich • Allgemeine Hinfälligkeit • Intoxikation • Unterkühlung, Überwärmung • Dehydratation • Psychisch erheblich auffällig Keine medizinische Indikation Medizinische Indikation * Übergabe an Ordnungsamt / Polizei; falls erforderlich: Transport an geeignete Einrichtung (z. B. Heim) Transport in Klinik, ggf. Praxis; ggf. mit Polizei/Ordnungsamt SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

  7. Algorithmus Hilflose Person: - Innerhalb von Wohnungen - • Check: • Zustand der Hilflosigkeit beendet ? • Sicher orientiert ? • Sicher gehfähig ? • Unverletzt ? • Beschwerde- und symptomfrei ? • Unauffälliges Verhalten ? Stabile Vitalfunktionen* Ja Ja Nein Rückmeldung an ILS, Einsatzende Check: Notarzt alarmiert ? Weiter nach entsprechenden Algorithmen z. B. Bewusstlose Person, Krampfanfall Nein Ordnungsamt bzw. Polizei anfordern Unkooperativ dabei mutmaßlich nicht geschäftsfähig Überwachung, Basismaßnahmen kooperativ Übergabe an Notarzt Akute gesundheitl. Gefährdung* Soziale Krise ** ohne Notwendigkeit akuter medizin. Hilfe Akute Erkrankung, ohne Gefährdung • * Indikation zur Klinikeinweisung: • Erhebliche Verletzung, z. B. Frakturverd. • Fortbestehende Hilflosigkeit • Intoxikation • Massive Unterkühlung • Erhebliche Dehydratation • Gastrointestinale Blutung • Massive Unterernährung / Auszehrung • Psychisch erheblich auffällig • andere erhebliche gesundheitl. Gefährd. Situationsabhängig: Info an Familie, Pflegedienst, Sozialstation, ggf. Ordnungsamt oder Gesundheitsamt Transport in Klinik Anforderung Hausarzt oder KBD ** z. B. Vereinsamung Verelendung Verwahrlosung SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

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