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Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen. zum 1. August 2005. Gesetzliche Grundlage zur Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe nach §§11 und 185 NSchG vom 2.7. 2003 mit folgenden Vorgaben:
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Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen zum 1. August 2005
Gesetzliche Grundlage zur Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe nach §§11 und 185 NSchG vom 2.7. 2003 mit folgenden Vorgaben: • Die Gymnasiale Oberstufe gliedert sich in einjährige Einführungsphase und zweijährige Qualifikationsphase (SJg. 11-13 ab 1.8.2005 bzw. 10-12 ab 1.8.2008 mit Doppelfunktion der Einführungsphase ), • Schwerpunktbildung, • Facheinteilung nach Kern-, Schwerpunkt-, Ergänzungs-, Wahlfächern. Grundlage KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe • Zweijährige Qualifikationsphase, • Fachdifferenzierung auf zwei Anforderungsebenen, • Schulhalbjahrsbezogene Unterrichtssequenzen, • Fachkurssystem statt Schulzweige, • 265 Gesamtwochenstunden in den Schuljahrgängen 5 bis 12, darunter bis zu fünf Wahlstunden.
Einführungsphase Im achtjährigen Gymnasium:Die Einführungsphase entspricht dem 10. Schuljahrgang. (zugleich Abschlussjahrgang des Sekundarbereich I und Einführungsjahrgang in den Sekundarbereich II). Schülerpflichtstundenzahl beträgt 34 Wochenstunden(übergangsweise 31 Wochenstunden). Unterricht in der Einführungsphase wird nach Pflicht- und Wahlunterricht eingeteilt. Informatik kann eine Naturwissenschaft ersetzen. Wegfall der Verfügungsstunde.
Fünf Schwerpunkte in der Qualifikationsphase Im achtjährigen Gymnasium:Qualifikationsphase umfasst Schuljahrgänge 11 und 12. Schülerpflichtstundenzahl beträgt 34 Wochenstunden (übergangsweise 32 Wochenstunden). • Der sprachliche und der naturwissenschaftliche Schwerpunkt sind anzubieten. • Der gesellschaftswissenschaftliche und der musisch-künstlerische Schwerpunkt sollenangeboten werden. • Der sportliche Schwerpunkt kann angeboten werden. • Doppelungen sind möglich, wenn mindestens der sprachliche und der naturwissenschaftliche Schwerpunkt eingerichtet sind.
Fächer und Anforderungsniveau • Drei Kernfächer (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik), • Zwei Schwerpunktfächer (die den Schwerpunkt kennzeichnenden Fächer), • Ergänzungsfächer (die zu belegen sind), • Wahlfächer. • Drei vierstündige Fächer auf erhöhtem Niveau(1., 2. und 3. Prüfungsfach), • vierstündige Fächer auf grundlegendem Niveau(4. und 5. Prüfungsfach und ggf. Kernfächer), • zweistündige Fächer auf grundlegendem Niveau(Ergänzungs- und Wahlfächer).
Fünf vierstündigeAbiturprüfungsfächer- Zentralabitur • Vier schriftliche Prüfungsfächer (1. – 4. Prüfungsfach) mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen und • ein mündliches Prüfungsfach (5.Prüfungsfach). • Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Fach, • zwei der Kernfächer D, FS, M, • drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau, darunter die beiden Schwerpunktfächer.
Drei Fächer auf erhöhtemAnforderungsniveau außer im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: • 1. und 2. schriftliches Prüfungsfach sind die beidenSchwerpunktfächer, • 3. schriftliches Prüfungsfach ist ein weiteres von der Schule bestimmtes Fach. im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: • 1. und 2. schriftliches Prüfungsfach sind Geschichte und eines der Fächer Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache, Naturwissenschaft, • 3. schriftliches Prüfungsfach ist das 2. Schwerpunktfach. Nicht wählbar sind Werte und Normen, Darstellendes Spiel und -außer im sportlichen Schwerpunkt- Sport.
Mindest-Belegungsverpflichtungen für vier Schulhalbjahre • die beiden Schwerpunktfächer, • die drei Kernfächer D, FS, M, • eine Naturwissenschaft, • ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, • Religion oder Werte und Normen oder Philosophie, • das Seminarfach, • Sport. für zwei Schulhalbjahre • Musik oder Kunst oder Darstellendes Spiel, • Geschichte, • Politik-Wirtschaft, • 2. Fremdsprache oder 2. Naturwissenschaft oder Informatik in bestimmten Schwerpunkten.
Fremdsprachen in der Einführungsphase In der Einführungsphase sind zwei Fremdsprachen zu wählen, und zwar • eine fortgeführte Fremdsprache als 1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache, • eine weitere Fremdsprache, darunter entweder • eine nicht unter Nr. 1. gewählte Fremdsprache, • eine Wahlfremdsprache, die im Sekundarbereich I durchgehend besucht und in der vor Eintritt in die Einführungsphase mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind, • eine in der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprache. Hinweis: Die Verpflichtung nach Nr.2 entfällt, wenn eine Wahlpflichtfremdsprache mindestens fünf Schuljahre lang an einer Realschule, an einer nach Schuljahrgängen gegliederten KGS oder einer IGS durchgehend erlernt wurde.
Fremdsprachen in der Qualifikationsphase In der Qualifikationsphase ist eine Fremdsprache durchgehend zu belegen. Eine Fremdsprache kann 1., 2., 3., 4. oder 5. Prüfungsfach sein, wenn es • eine aus der Einführungsphase fortgeführte Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache ist, • eine Wahlfremdsprache ist, die im Sekundarbereich I durchgehend besucht, in der Einführungsphase fortgeführt und in der am Ende der Einführungsphase mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind. Eine in der Einführungsphase neu begonnene Fremdsprache kann 4. oder 5. Prüfungsfach sein, wenn am Ende der Einführungsphase mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind.
Fremdsprachen in der Qualifikationsphaseohne Besuch der Einführungsphase Ohne Besuch der Einführungsphase kann eine Fremdsprache nur dann als 1., 2. oder 3. Prüfungsfach gewählt werden, wenn darin zuvor mindestens vier Schuljahre lang am Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht im Sekundarbereich I teilgenommen wurde.
Belegungsverpflichtungen im musisch-künstlerischen Schwerpunkt
Belegungsverpflichtungen im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt
Belegungsverpflichtungen im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt
Erläuterungen zu den nachfolgenden Baumdiagrammen • Die Aufgabenfelder sind farbig markiert (grün A; blau B; rot C). • Die „gefüllten“ Rechtecke stellen das 1. und 2. Prüfungsfach dar. • Die Baumdiagramme stellen -in Pfeilrichtung durchlaufen- mögliche Prüfungsfach-Kombinationen dar. Die 3., 4. und 5. Prüfungsfächer eines Durchlaufs sind in der Regel in der Reihenfolge vertauschbar.(Hinweis: Nur eine fortgeführte Fremdsprache kann 3. Prüfungsfach sein.) • Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt ist das dritte Prüfungsfach schraffiert dargestellt (festgelegter Sonderfall). Hier sind nur das 4. und 5. Prüfungsfach in der Reihenfolge vertauschbar. • Bei der Angabe B-, C-Feld oder „beliebig“ sind die jeweils wählbaren Fächer der Verordnung zu entnehmen.
Prüfungsfächer im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt
In- Kraft-Setzen – Alte Verordnung Bei Eintritt in die Einführungsphase vor dem 1.8. 2005, bei Rücktritt in die Qualifikationsphase oder Eintritt in diese ohne Besuch der Einführungsphase vor dem 1.8.2006 gilt die „alte“ Verordnung.
In- Kraft-Setzen – Neue Verordnung Bei Eintritt oder Rücktritt in die Einführungsphase ab 1.8. 2005 und vor dem 1.8. 2008 gilt die „neue“ Verordnung mit folgendem Zusatz: Die Pflichtstundenzahl beträgt 31 Wochenstunden in der Einführungsphase und 32 Wochenstunden in der Qualifikationsphase. Dieser Zusatz gilt auch, wenn der Eintritt in die Einführungsphase als Jahrgang 11 zum 1.8.2008 erfolgt.
In-Kraft-Setzen 1.8.2004 1.8.2005 1.8.2006 1.8.2007 1.8.2008 1.8.2009 1.8.2010 1.8.2011 1.8.2012 12 13 11alt 12 13 13W Kein Übergang Blau /schwarz – 31/32 WStd. 11 QPhase 11 QPhase 11 QPhase 7 8 9 10 11 QPhase Eintritt in 6 7 8 9 10 QPhase Eintritt in 5 7 8 9 10 QPhase