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Die gymnasiale Oberstufe. Vorschriften und Wahlmöglichkeiten. Beratung. Auskunftsrecht liegt NUR bei den beiden Beratungslehrern und der Oberstufenkoordinatorin. Formales 1. Stichtage sind AUSSCHLUSSFRISTEN, das bedeutet:
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Die gymnasiale Oberstufe Vorschriften und Wahlmöglichkeiten
Beratung Auskunftsrecht liegt NUR bei den beiden Beratungslehrern und der Oberstufenkoordinatorin
Formales 1 • Stichtage sind AUSSCHLUSSFRISTEN, das bedeutet: • Wahlzettel werden spätestens zum Stichtag abgegeben. Bei Nichteinhaltung gibt es keine Garantie auf die gewählte Belegung. • Um- und Abwahlanträge für Kurse oder Klausuren werden spätestens zum Stichtag abgegeben. Bei Nichteinhaltung der Frist werden die Anträge abgelehnt.
Formales 2 • Wahlen, Umwahlen und Abwahlen sind schriftlich vorzunehmen. Liegen keine schriftlichen Mitteilungen vor, gelten diese als nicht ausgesprochen. • Wahlen, Umwahlen und Abwahlen (Ausnahme: Wahlen zu 11/I) gelten erst als genehmigt, wenn die Genehmigung ausdrücklich ausgesprochen, also im Mitteilungskasten ausgehängt ist.
Formales 3 • Entschuldigungsregelung • Anträge auf Beurlaubung sind schriftlich an die Beratungslehrer (bis 2 Tage) bzw. an die Schulleitung (ab 3 Tage) zu richten. • Die Anträge sind spätestens eine Woche vor dem Beurlaubungstermin vorzulegen. • Ausnahmen: • Besuch von Hochschulmessen etc.: 2 Wochen vorher • Bewerbungsgespräche oder Assessments, wenn die Einladung kurzfristig erfolgte (geht ja aus dem Einladungsdatum hervor…)
Allg. Vorschriften für die Jgst. 11 • Kontinuitätsprinzip (Ausnahme: Zusatzkurse) • 9 Pflichtkurse • mindestens 1 Wahlkurs • insgesamt ca. 30 Wochenstunden
PFLICHTBEREICH Deutsch Mathematik eine in der SI begonnene Fremdsprache Kunst ODER Musik eine Gesellschafts-wissenschaft eine Naturwissenschaft Sport Religionslehre eine weitere Fremdsprache ODER eine weitere Naturwissenschaft (sog. neuntes Pflichtfach) WAHLBEREICH Mindestens ein weiterer Kurs, insgesamt höchstens 12 Kurse (ergäbe mind. 36 WSt.) Kursbelegung in der Jgst. 11
Klausuren in der Jgst. 11 • Mindestens in • Deutsch • Mathematik • allen belegten Fremdsprachen • einer Gesellschaftswissenschaft (Tausch zum Halbjahr möglich) • einer klassischen Naturwissenschaft (BIO,CH oder PH, EL ist keine klassische NW!) (Tausch zum Halbjahr möglich) • Freiwillig • in weiteren Grundkursfächern
Versetzung in die Jgst. 12 • Grundlage: die in der 11/II erbrachten Leistungen • Versetzungswirksam: • die neun Kurse des Pflichtbereichs sowie • ein Kurs des Wahlbereichs • Max. 1 mangelhaft in den 10 Kursen, teilweise nur mit Ausgleich • Bei 2 mangelhaften Leistungen ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Ausgleich gemäß Erläuterungen zu §9 APO-GOSt vorhanden ist oder ob eine Nachprüfung möglich ist.
Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 1 • Deutsch (mind. GK) bis 13/II • Fortgeführte Fremdsprache aus Sek.I bis (mind. 3-std. GK) bis 13/II ODER • Neu einsetzende Fremdsprache (mind. 4-std. GK) bis 13/II, dann fortgeführte Fremdsprache mind. bis Ende 11/II • Weitere Sprache (9. Pflichtfach aus Jgst. 11) (mind. GK bis 13/II) • Kunst oder Musik (mind. 2 GK bis 12/II) ODER • Literatur (mind. 2 GK in 12/I+II)
Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 2 • Eine Gesellschaftswissenschaft, also GE, SOWI, EK (mind. GK) bis 13/II • Zusatzkurse in der Jgst. 13 (2-std.) • Siehe nächste Folie
Jgst. 12 - PflichtbelegungAufgabenfeld 3 • Mathematik (mind. GK bis 13/II) • Eine Naturwissenschaft, also CH, BIO, PH (mind. GK bis 13/II) • Weitere Naturwissenschaft (9. Pflichtfach aus Jgst. 11) (mind. GK bis 13/II)
PflichtbelegungWeitere Fächer • Religion (mind. GK bis 13/II) • Sport (mind. GK bis 13/II)
Klausurfächer in Jgst. 12 • Müssen in Jgst. 11 nicht schriftlich gewählt gewesen sein • SOLLTEN aber in Jgst. 11 schriftlich gewählt gewesen sein • Abiturfächer müssen Klausurfach sein
Abiturfächer • 1.+2. Abiturfach: 2 LK (Jgst. 12) • 3.+4. Abiturfach: 2 GK (Jgst. 13) • Alle drei Aufgabenfelder müssen repräsentiert sein! • Abiturfächer müssen seit der Jgst. 11 belegt sein • Aufgabenfeld 1 kann nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt sein
noch: Abiturfächer • LK 1 (=Abiturfach 1): • Deutsch ODER Mathematik ODER aus Sek.I fortgeführte Fremdsprache ODER Naturwissenschaft • Wenn Deutsch LK 1 ist, muss Mathematik oder eine Fremdsprache Abiturfach sein • Religionslehre kann das Aufgabenfeld 2 repräsentieren
Wahlen • Wahlzettel bis spätestens Mittwoch, 22. April 2009 an uns! • Laufbahnberatung bereits vorher durch uns möglich!!
Zu viel Information in zu geringer Zeit? • Abhilfen: • www.sag-bonn.de • Hier sind beide Präsentationen zur Ansicht hinterlegt • Fragen: Ihre Töchter können gerne mit dem Laufbahnbogen zu uns zur Beratung kommen!!