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Anthropologische Grundfigur von Not und Hilfe (Victor von Weizscker). Auch unheilbar Kranke knnen ihr Leben bis zuletzt als lebenswert empfinden, wenn sie professionell betreut werden, Zuwendung erfahren und nicht alleine gelassen werden. (Deutscher rztetag, Kln 2003). Der Patient muss darau
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1. HospizarbeitHilfe beim Sterben Evangelische Akademie Arnoldshain
13.- 15. Februar 2004
Dr. med. Gisela Bockenheimer-Lucius
Lehrbeauftragte für Ethik in der Medizin
Universitätsklinikum Frankfurt am Main
2. Anthropologische Grundfigur von Not und Hilfe (Victor von Weizsäcker)
3. Auch unheilbar Kranke können ihr Leben bis zuletzt als lebenswert empfinden, wenn sie professionell betreut werden, Zuwendung erfahren und nicht alleine gelassen werden.(Deutscher Ärztetag, Köln 2003)
4. Der Patient muss darauf vertrauen können, dass der Arzt sein Wohl und seinen Willen beachtet
um den Schutz seines Lebens besorgt ist
ihm mehr nützt als schadet
seine Würde achtet
selbst vertrauenswürdig ist
5. Selbstbestimmungsrecht Rechtliche und sittliche Voraussetzung für ärztliches Eingreifen
Recht, eine Behandlung abzulehnen
gilt auch bei Einwilligungsunfähigkeit („mutmaßlicher Wille“)
6. Prinzipien im Konflikt Der ärztliche Heilauftrag verlangt
Fürsorge (salus aegroti / beneficence)
Nichtschaden (nil nocere / non maleficence)
7. Prinzipien im Konflikt Der Patient erwartet vom Arzt
Anerkennung und Respekt vor seiner Autonomie
Bemühung um sein Wohlergehen
8. Zu unterscheiden sind ... Sterbebegleitung
Palliativmedizin, Palliative Pflege, Hospiz
Passive Sterbehilfe
Behandlungsverzicht, Behandlungsabbruch
Indirekte Sterbehilfe
Linderung des Leidens (z.B. durch schmerzlindernde Medikamente) unter bewusster Inkaufnahme möglicher unvermeidbarer Lebensverkürzung
9. Zu unterscheiden sind ...
Einwilligungsfähiger Patient
erklärter Wille
Nicht einwilligungsfähiger Patient
mutmaßlicher Wille
10. Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung (1998) Bei Patienten mit infauster Prognose, die sich noch nicht im Sterben befinden, kommt eine Änderung des Behandlungszieles nur dann in Betracht, wenn die Krankheit weit fortgeschritten ist und eine lebenserhaltende Behandlung nur Leiden verlängert.
11. Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung (1998) Präambel
Unabhängig von dem Ziel der medizinischen Behandlung hat der Arzt in jedem Fall für eine Basisbetreuung zu sorgen.
12. Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung (1998) Dazu gehören u. a.:
Menschenwürdige Unterbringung
Zuwendung,
Körperpflege,
Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit
sowie Stillen von Hunger und Durst.
13. Palliativmedizin Palliativmedizin ist die aktive Gesamtbehandlung von Kranken, deren Leiden auf kurative Behandlung nicht anspricht. Kontrolle von Schmerzen, sowie von psychischen, sozialen und spiritualen Problemen ist von entscheidender Bedeutung.
14. Ziele der Palliativmedizin
Das Ziel der palliativen Behandlung ist es, die bestmögliche Lebensqualität für Patienten und deren Familien zu erreichen
15. Ethische Probleme im Rahmen der Palliativmedizin Herausforderungen durch religiöse und kulturelle Unterschiede im Umgang mit Sterben und Tod
Bestimmung von Lebensqualität
Beurteilung alternativer Heilverfahren
Recht des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung versus Einbeziehung der Angehörigen
16. Ethische Probleme im Rahmen der Palliativmedizin Erweiterung des Rahmens der Arzt-Patient-Beziehung um die Betreuung der Angehörigen
Fragen der Zusammenarbeit im Team einschließlich mögliche burn out-Syndrome
17. Ethische Probleme im Rahmen der Palliativmedizin
Auseinandersetzung mit Patientenverfügungen
Entscheidungen zum Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen
Probleme der Ernährung und Hydrierung im finalen Stadium
18. Möglichkeiten der Vorausverfügung
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
19. Patientenverfügung„Patiententestament“
soll Richtlinien für die medizinische Versorgung eines Patienten in zukünftigen Lebenssituationen beschreiben, in denen die Entscheidungs- und/oder Kommunikationsfähigkeit verloren gegangen ist
20. Patientenverfügung„Patiententestament“
bezieht sich nicht nur auf die Sterbephase, sondern kann für die medizinische Versorgung in allen Situationen der Entscheidungs- und Kommunikationsunfähigkeit erstellt werden
21. Argumente für eine parenterale Hydrierung(nach Fainsinger und Brurera 1997)
Sterbende Patienten fühlen sich besser mit parenteraler Hydrierung
Flüssigkeit verlängert nicht das Sterben
Dehydrierung verursacht Unruhe und Verwirrtheit
Die prinzipielle Verweigerung von Flüssigkeit lenkt von Anstrengungen ab, Beschwerdefreiheit zu erreichen
Flüssigkeitszufuhr gehört zum Mindeststandard der Pflege
Wer sterbenden Patienten Flüssigkeit vorenthält, enthält auch anderen Patienten Therapie vor
22. Argumente gegen eine parenterale Hydrierung (nach Faisinger und Bruera 1997)
Komatöse Patienten bemerken keine Symptome
Parenterale Flüssigkeit kann das Leben verlängern
Flüssigkeitszufuhr belästigt durch vermehrte Urinproduktion
Flüssigkeit steigert Darmsekrete, Übelkeit, Erbrechen
Flüssigkeit steigert Schleimproduktion, Husten, Lungenödem
Flüssigkeit steigert Ödeme, Aszites, Ergüsse
Dehydrierung wirkt als natürliches Anästhetikum
Parenterale Zufuhr limitiert die Mobilität
23. Beschwerden durch künstliche Ernährung in der Terminalphase Übelkeit, Erbrechen
Durchfälle, Bauchschmerzen
zunehmende Ödeme
Zunahme der Atemnot (Rasselatmung)
Herzinsuffizienz
Probleme mit den Sonden und Kanülen
24. Verzicht auf Rehydrierung Reduktion von Ödemen (peripher, pulmonal, Aszites)
Reduktion von Bronchialsekret (Rasselatmung)
Reduktion der Diurese (seltener Blasenkatheter)
Reduktion von Magensekret (weniger Erbrechen)
Anstieg von Endorphinen (weniger Schmerzen)
25. Überlegungen zur Indikationsstellung(J. Zoidl, Linz) Grunderkrankung
Stadium der Erkrankung
spezifische Therapiemöglichkeiten
Therapieziele (Heilung,Lebensverlängerung, Linderung)
Prognose
Effekte der Ernährung (Wirkung und Nebenwirkung)
Persönliche Ziele
Psychische und soziale Situation (Sinnverlust?)
26. Für wen ist die Infusion wichtig? (J. Zoidl, Linz)
für den Patienten?
für die Angehörigen?
für den Arzt
für das Team?
27. Alternativen
Schmerztherapie und Symptomkontrolle
Flüssigkeitszufuhr
Flüssigkeitsrestriktion
Pflegerische Maßnahmen
28. Verhungern an Hunger leidenVerdursten an Durst leidenErsticken an Atemnot leiden
29. Sterbehilfe zwischen dem „Geschuldeten“ und dem „Zugemuteten“ (Hans-Bernhard Wuermeling)
30. Zumut“bar“heißt, dass etwas zugemutet werden kann.
31. Eine „Zumutung“ heißt,etwas von jemandem verlangen, was man eigentlich nicht verlangen darf oder zumindest nicht verlangen sollte.
32. Die alltägliche Bedeutungskenntnis des Zumutbarkeitsbegriffs wird in Frage gestellt, wenn die Forderung oder Notwendigkeit entsteht, die „Zumutbarkeit“ zu begründen.
33. Die Bestimmung vonZumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit kann nicht festgemacht werden an der Frage, ob man etwas verlangen kann oder darf
sondern an der Begründung des Verlangens bzw. an dem Zweifel eines moralisch gerechtfertigten Verlangens
34. „(Un)Zumutbarkeit“ hat einen subjektiven Beurteilungsmaßstab
ist Einzelfall orientiert („den Umständen nach ...“)
definiert eine individuelle Belastungsgrenze
vermeidet eine individuelle Überforderung des Betroffenen
35. Was schulden wir dem Sterbenden?Was muten wir dem Sterbenden zu? Der Umgang mit Ernährung und Flüssigkeitsgabe
Der Umgang mit dem Verlust kognitiver Fähigkeiten
Der Umgang mit subjektiv empfundenem Würdeverlust
Der Umgang mit dem „früheren Selbst“ und dem „aktuellen Selbst“
Das Problem knapper Ressourcen
36. „Sie sind bis zum letzten Augenblick Ihres Lebens wichtig. Und wir werden alles tun, damit Sie nicht nur in Frieden sterben, sondern auch bis zuletzt leben können.“(Cicely Caunders, 1967)