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Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Überblick. Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis - Haupt- und Nebenpflichten des ArbN und des ArbG Folgen der Verletzung der Hauptpflichten Folgen der Nebenpflichtverletzung Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung. Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. A R B
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Überblick • Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis - Haupt- und Nebenpflichten des ArbN und des ArbG • Folgen der Verletzung der Hauptpflichten • Folgen der Nebenpflichtverletzung • Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung
Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis A R B E I T N E H M E R A R B E I T G E B E R Hauptpflicht Fürsorgepflicht Treuepflicht
Hauptpflicht des ArbN • Persönliche Verpflichtung gem. § 613 BGB • § 613 BGB = Auslegungsregel - ArbN darf und muss keinen Vertreter schicken - Anspruch nicht übertragbar und nicht abtretbar; Ausnahme AÜG und Betriebsübergang
Exkurs Betriebsübergang • § 613 a BGB • Übergang eines Betriebes(teils) durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber • Rechtsfolge: - Übergang der Arbeitsverhältnisse - Kündigungsverbot - Informationspflicht des ArbG - Widerspruchsrecht der ArbN
Übergang der Arbeitsverhältnisse • Mit allen Rechten und Pflichten • Ansprüche aus TV und BV gelten individualrechtlich weiter, unterliegen einjähriger Veränderungssperre • Keine individualrechtliche Fortgeltung bei Kollektivnormen des Erwerbers
Exkurs Arbeitnehmerüberlassung ArbN Arbeitnehmer- überlassung Weisungsrecht Arbeitsvertrag Entleiher Verleiher Überlassungsvertrag
Nebenpflichten des ArbN • Geregelt in § 241 Abs. 2 BGB • Verschwiegenheitspflicht • Unterlassung ruf- und kreditschädigender Mitteilungen • Eingeschränkte politische Betätigung • Verbot der Annahme von Schmiergeldern • Anzeige drohender Schäden • Unterlassung von Wettbewerb • Nebentätigkeiten
Hauptpflicht des Arbeitgebers • Höhe der Vergütung nach ArbV, TV oder § 612 BGB • Überstundenverpflichtung nur bei Vereinbarung oder dringendem betriebl. Erfordernis, normaler Stundenlohn, es sei denn Tarifvertrag oder Vereinbarung sieht Zuschlag vor • Zahlungszeitraum § 614 BGB, abdingbar • Verjährung gem. § 195, beachte Ausschlussfristen • Pfändungsschutz gem. § 850 ff ZPO • Auszahlungsschutz §§ 394, 400 BGB
Weitere Pflichten des Arbeitgebers • Beschäftigungspflicht im ungekündigten Arbeitsverhältnis • Nebenpflichten - Schutz von Leben und Gesundheit - Schutz der Persönlichkeit des ArbN - Datenschutz - Schutz eingebrachter Privatsachen