E N D
1. Neue Chancen und neue Herausforderungen für alle
www.saferinternet.at Das Internet sicher nutzen!
2. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Ohne Internet und Handy geht nichts mehr!
Man könnte weder Nachrichten schreiben oder Chatten, noch sonst irgendwie rasch miteinander über eine große Entfernung hinweg kommunizieren; weder könnte man schnell etwas im Internet recherchieren, noch sich über die aktuellsten News informieren. Für uns fast unvorstellbar!Man könnte weder Nachrichten schreiben oder Chatten, noch sonst irgendwie rasch miteinander über eine große Entfernung hinweg kommunizieren; weder könnte man schnell etwas im Internet recherchieren, noch sich über die aktuellsten News informieren. Für uns fast unvorstellbar!
3. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Netiquette – auch im Netz gibt es Regeln!
Schütze deine persönlichen Daten!
Vorsicht bei der Veröffentlichung von Musik, Videos und Fotos: Urheberrechte beachten!
Wahr oder falsch? – Quellenkritik im Internet
Triff dich mit Online-Freunden, aber keinesfalls alleine!
Immer bedenken: Das Internet ist weltweit zugänglich, einmal veröffentlichte Daten können oft nicht mehr gelöscht werden! Fotos z. B. können in ganz anderen Kontexten wieder auftauchen oder zur Belästigung verwendet werden.
Privatsphäre schützen: Nur wenige persönliche Daten im Internet angeben; keine Fotos, Videos oder Texte veröffentlichen, die später einmal peinlich sein könnten; anonyme Nicknames anstelle des richtigen Namens verwenden; sichere Passwörter verwenden und diese regelmäßig ändern; Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Netzwerken nutzen.
Vor problematischen Kontakten schützen: Vorsicht bei Phishing, Beschimpfungen, sexueller Belästigung, Anmache, Kontaktanbahnung, Spam.
Gegen Spam (= Zusendung unerwünschter E-Mails) Spamfilter im E-Mail-Programm und beim Provider verwenden; unerwünschte Nutzer/innen im Sozialen Netzwerk oder per Messenger blockieren; E-Mail-Adresse und Handynummer niemals öffentlich angeben, zweite E-Mail-Adresse anlegen; moderierte Chats sind ein guter Einstieg, bei einem realen Treffen sollten Erwachsene mitgenommen werden; auf irritierende oder bedrohliche Nachrichten nicht antworten.
Quellenkritik: Sei misstrauisch bei Behauptungen, die du im Netz findest. Oft ist nicht klar, woher die Infos stammen und man weiß nie, ob jemand wirklich der ist, der er oder sie vorgibt zu sein. Überprüfe Infos daher besser mehrfach! Natürlich hat das Suchen über das Internet auch jede Menge Vorteile: Es ist extrem schnell und noch dazu bequem.Immer bedenken: Das Internet ist weltweit zugänglich, einmal veröffentlichte Daten können oft nicht mehr gelöscht werden! Fotos z. B. können in ganz anderen Kontexten wieder auftauchen oder zur Belästigung verwendet werden.
Privatsphäre schützen: Nur wenige persönliche Daten im Internet angeben; keine Fotos, Videos oder Texte veröffentlichen, die später einmal peinlich sein könnten; anonyme Nicknames anstelle des richtigen Namens verwenden; sichere Passwörter verwenden und diese regelmäßig ändern; Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Netzwerken nutzen.
Vor problematischen Kontakten schützen: Vorsicht bei Phishing, Beschimpfungen, sexueller Belästigung, Anmache, Kontaktanbahnung, Spam.
Gegen Spam (= Zusendung unerwünschter E-Mails) Spamfilter im E-Mail-Programm und beim Provider verwenden; unerwünschte Nutzer/innen im Sozialen Netzwerk oder per Messenger blockieren; E-Mail-Adresse und Handynummer niemals öffentlich angeben, zweite E-Mail-Adresse anlegen; moderierte Chats sind ein guter Einstieg, bei einem realen Treffen sollten Erwachsene mitgenommen werden; auf irritierende oder bedrohliche Nachrichten nicht antworten.
Quellenkritik: Sei misstrauisch bei Behauptungen, die du im Netz findest. Oft ist nicht klar, woher die Infos stammen und man weiß nie, ob jemand wirklich der ist, der er oder sie vorgibt zu sein. Überprüfe Infos daher besser mehrfach! Natürlich hat das Suchen über das Internet auch jede Menge Vorteile: Es ist extrem schnell und noch dazu bequem.
4. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Beispiele für Soziale Netzwerke, die in Österreich genutzt werden:
Facebook ist das bekannteste und mit Abstand meist genutzte.
Netlog unterstützt vor allem die visuelle Kommunikation.
Eventshooter und Szene1.at sind Party-Netzwerke, über die vor allem Bilder ausgetauscht werden.
SchülerVZ wird in Österreich eher weniger genutzt, häufiger noch StudiVZ bei Studenten. MeinVZ ist die Plattform für Erwachsene.
MySpace ist DIE Plattform für Musiker/innen.Beispiele für Soziale Netzwerke, die in Österreich genutzt werden:
Facebook ist das bekannteste und mit Abstand meist genutzte.
Netlog unterstützt vor allem die visuelle Kommunikation.
Eventshooter und Szene1.at sind Party-Netzwerke, über die vor allem Bilder ausgetauscht werden.
SchülerVZ wird in Österreich eher weniger genutzt, häufiger noch StudiVZ bei Studenten. MeinVZ ist die Plattform für Erwachsene.
MySpace ist DIE Plattform für Musiker/innen.
5. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Das „Recht am eigenen Bild“ ist im österreichischen Urheberrechtsgesetz festgeschrieben. Es schützt eine abgebildete Person vor der ungewollten Veröffentlichung eines nachteiligen Fotos, z.B. wenn jemand anderer ein solches ins Internet gestellt hat. Fotos und/oder deren Begleittext, die die Person auf dem Bild „bloßstellen“ oder „herabsetzen“, dürfen nicht veröffentlicht werden. Es reicht allerdings nicht, wenn sich der/die Abgebildete auf einem Foto hässlich findet – eine Bloßstellung muss objektiv nachvollziehbar sein.
Einerseits hat man das Recht auf Löschung, wenn man ein für sich nachteiliges Bild im Internet entdeckt. In dieser Situation bittet man am besten die Person, die das Bild veröffentlicht hat (z.B. Fotograf), um Entfernung. Sollte dies nichts nützen, empfiehlt es sich, den Website-Betreiber zu kontaktieren oder – in schwerwiegenden Fällen – mit einer Unterlassungsklage und Schadenersatzforderungen zu drohen.
Andererseits heißt es aufzupassen, wenn man selbst Bilder von anderen Personen im Web veröffentlicht. Aufnahmen an öffentlichen Plätzen sind üblicherweise unbedenklich, wenn aber die Situation für die Abgebildeten nachteilig ist (z.B. Oben-ohne-Foto am Strand), ist das Bild in jedem Fall schützenswert. Im privaten Bereich sind Interessen noch viel früher beeinträchtigt, dies gilt auch für private geschlossene Veranstaltungen (z.B. Feste). Daher: Am besten immer vor der Veröffentlichung eines Fotos (oder auch eines Videos) bei den abgebildeten Personen nachfragen, ob sie damit einverstanden sind!
Achtung: Jobsuche! Unternehmen recherchieren mittlerweile regelmäßig über Bewerber/innen in Sozialen Netzwerken & Co. Das „Recht am eigenen Bild“ ist im österreichischen Urheberrechtsgesetz festgeschrieben. Es schützt eine abgebildete Person vor der ungewollten Veröffentlichung eines nachteiligen Fotos, z.B. wenn jemand anderer ein solches ins Internet gestellt hat. Fotos und/oder deren Begleittext, die die Person auf dem Bild „bloßstellen“ oder „herabsetzen“, dürfen nicht veröffentlicht werden. Es reicht allerdings nicht, wenn sich der/die Abgebildete auf einem Foto hässlich findet – eine Bloßstellung muss objektiv nachvollziehbar sein.
Einerseits hat man das Recht auf Löschung, wenn man ein für sich nachteiliges Bild im Internet entdeckt. In dieser Situation bittet man am besten die Person, die das Bild veröffentlicht hat (z.B. Fotograf), um Entfernung. Sollte dies nichts nützen, empfiehlt es sich, den Website-Betreiber zu kontaktieren oder – in schwerwiegenden Fällen – mit einer Unterlassungsklage und Schadenersatzforderungen zu drohen.
Andererseits heißt es aufzupassen, wenn man selbst Bilder von anderen Personen im Web veröffentlicht. Aufnahmen an öffentlichen Plätzen sind üblicherweise unbedenklich, wenn aber die Situation für die Abgebildeten nachteilig ist (z.B. Oben-ohne-Foto am Strand), ist das Bild in jedem Fall schützenswert. Im privaten Bereich sind Interessen noch viel früher beeinträchtigt, dies gilt auch für private geschlossene Veranstaltungen (z.B. Feste). Daher: Am besten immer vor der Veröffentlichung eines Fotos (oder auch eines Videos) bei den abgebildeten Personen nachfragen, ob sie damit einverstanden sind!
Achtung: Jobsuche! Unternehmen recherchieren mittlerweile regelmäßig über Bewerber/innen in Sozialen Netzwerken & Co.
6. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Achte immer darauf, welche Informationen du auf deinem Profil veröffentlichst! Sie sollten kein schlechtes Licht auf dich werfen und auf keinen Fall für jeden sichtbar sein.Achte immer darauf, welche Informationen du auf deinem Profil veröffentlichst! Sie sollten kein schlechtes Licht auf dich werfen und auf keinen Fall für jeden sichtbar sein.
7. Nur wenige persönliche Daten angeben
Sichere Passwörter verwenden
Verschiedene NutzerInnen-Namen und Passwörter für mehrere Netzwerke verwenden
Privatsphäre-Einstellungen im Profil vornehmen:
Nicht auffindbar in Suchmaschinen (>18 J.)
Datenweitergabe an Dritte blockieren (Anwendungen und Webseiten)
Veröffentlichung einzelner Inhalte ? nur für Freunde sichtbar
Regelmäßig überprüfen
Wenn inaktiv, das eigene Profil wieder löschen
w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Das Internet vergisst nicht! Immer vorher überlegen, ob veröffentlichte Kommentare, Bilder o.ä. in der Zukunft einmal unangenehm sein könnten. Einmal veröffentlichte Daten sind oft nicht mehr aus dem Web zu entfernen und können unter Umständen auch missbräuchlich verwendet werden.Das Internet vergisst nicht! Immer vorher überlegen, ob veröffentlichte Kommentare, Bilder o.ä. in der Zukunft einmal unangenehm sein könnten. Einmal veröffentlichte Daten sind oft nicht mehr aus dem Web zu entfernen und können unter Umständen auch missbräuchlich verwendet werden.
8. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t
9. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t
10. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t
11. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t In jedem Sozialen Netzwerk, in dem du angemeldet bist, solltest du dein Konto so einstellen, dass deine Privatsphäre und deine Daten vor Fremden geschützt sind.
Privatsphäre-Einstellungen gibt es in jedem Sozialen Netzwerk, auch wenn sie manchmal schwer zu finden sind.In jedem Sozialen Netzwerk, in dem du angemeldet bist, solltest du dein Konto so einstellen, dass deine Privatsphäre und deine Daten vor Fremden geschützt sind.
Privatsphäre-Einstellungen gibt es in jedem Sozialen Netzwerk, auch wenn sie manchmal schwer zu finden sind.
12. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t
13. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t
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19. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t
20. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Links auf Websites
Das Recht am eigenen Bild
Urheberrechte beachten
Freie Inhalte – http://creativecommons.org
Achtung bei Filesharing! Was schützt das Urheberrecht?
Geschützt sind Werke, die eine „eigentümliche“ – das heißt eine individuelle oder originelle – geistige Schöpfung auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Kunst und der Filmkunst sind. Es muss sich aber nicht um Kunst im engeren Sinn handeln. Geschützt sind Werke der Literatur (Romane, Erzählungen, Gedichte, aber auch Computerprogramme), Werke der Tonkunst (Opern, Operetten, Musicals, Lieder, Chansons, Schlager und Pop-Songs), Werke der bildenden Kunst (Gemälde, Fotos, Computergrafiken etc.) sowie Werke der Filmkunst (Filme, Videos, Werbespots etc.). Ebenfalls geschützt sind so genannte „Sammelwerke“.
Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur weiterverwendet und veröffentlicht werden, wenn man dafür die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers/der Urheberin hat oder selbst der/die Urheber/in ist. Zahlungsaufforderungen von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit, wenn der/die Urheber/in mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist. In der Regel bestehen diese Forderungen zu Recht. Eine Ausnahme stellen Werke mit einer Creative Commons-Lizenz dar.
Creative Commons: So gekennzeichnete Werke dürfen unter bestimmten Bedingungen, z.B. Nennung des Urhebers/der Urheberin, frei verwendet werden. In Sammlungen und Datenbanken (z.B. http://search.creativecommons.org) kann man speziell nach solchen Werken suchen und dort auch selbst anbieten.
Links auf Websites: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der verlinkte Inhalt zur eigenen Website gehört. Einen Text von einer fremden Website auf die eigene zu stellen, bedarf in der Regel der Zustimmung des Autors/der Autorin.
„Kostenlose“ Musik aus Tauschbörsen: Die Bereitstellung von Kopien zum Upload ist illegal! Ob der Download von Kopien legal oder illegal ist, ist juristisch umstritten.
Wie kann man sich vor Schwierigkeiten schützen?
Besonders Tauschbörsen werden von der Unterhaltungsindustrie und anderen Rechteinhabern systematisch nach illegal eingestellten Inhalten durchsucht. Falls man solche Programme auf dem Computer hat ? nachschauen, ob der Upload (also der Ordner mit Musik) frei geschaltet ist. Wenn ja, gleich entfernen! Das Programm läuft in der Regel dann nicht mehr so gut, da es ja vom Austausch lebt – aber strafrechtlich ist man dann kein/e Anbieter/in mehr.Was schützt das Urheberrecht?
Geschützt sind Werke, die eine „eigentümliche“ – das heißt eine individuelle oder originelle – geistige Schöpfung auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Kunst und der Filmkunst sind. Es muss sich aber nicht um Kunst im engeren Sinn handeln. Geschützt sind Werke der Literatur (Romane, Erzählungen, Gedichte, aber auch Computerprogramme), Werke der Tonkunst (Opern, Operetten, Musicals, Lieder, Chansons, Schlager und Pop-Songs), Werke der bildenden Kunst (Gemälde, Fotos, Computergrafiken etc.) sowie Werke der Filmkunst (Filme, Videos, Werbespots etc.). Ebenfalls geschützt sind so genannte „Sammelwerke“.
Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur weiterverwendet und veröffentlicht werden, wenn man dafür die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers/der Urheberin hat oder selbst der/die Urheber/in ist. Zahlungsaufforderungen von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit, wenn der/die Urheber/in mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist. In der Regel bestehen diese Forderungen zu Recht. Eine Ausnahme stellen Werke mit einer Creative Commons-Lizenz dar.
Creative Commons: So gekennzeichnete Werke dürfen unter bestimmten Bedingungen, z.B. Nennung des Urhebers/der Urheberin, frei verwendet werden. In Sammlungen und Datenbanken (z.B. http://search.creativecommons.org) kann man speziell nach solchen Werken suchen und dort auch selbst anbieten.
Links auf Websites: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der verlinkte Inhalt zur eigenen Website gehört. Einen Text von einer fremden Website auf die eigene zu stellen, bedarf in der Regel der Zustimmung des Autors/der Autorin.
„Kostenlose“ Musik aus Tauschbörsen: Die Bereitstellung von Kopien zum Upload ist illegal! Ob der Download von Kopien legal oder illegal ist, ist juristisch umstritten.
Wie kann man sich vor Schwierigkeiten schützen?
Besonders Tauschbörsen werden von der Unterhaltungsindustrie und anderen Rechteinhabern systematisch nach illegal eingestellten Inhalten durchsucht. Falls man solche Programme auf dem Computer hat ? nachschauen, ob der Upload (also der Ordner mit Musik) frei geschaltet ist. Wenn ja, gleich entfernen! Das Programm läuft in der Regel dann nicht mehr so gut, da es ja vom Austausch lebt – aber strafrechtlich ist man dann kein/e Anbieter/in mehr.
21. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Ist deiner Meinung nach eine Veröffentlichung erlaubt?
Was würdest du tun, wenn du Fotos von dir im Internet findest, die dir unangenehm sind?
Nicht erlaubt sind Veröffentlichungen, die berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzen. Berechtigte Interessen sind „Bloßstellung“ oder „Herabsetzung“ und müssen objektiv nachvollziehbar sein.
Wenn jemand ein Bild von dir online stellt, das berechtigte Interessen verletzt, gehe in folgenden Schritten vor:
Um Entfernung bemühen (E-Mail an den Rechtsverletzer, Frist setzen)
An den Seitenbetreiber melden
Anwaltsbrief
Klage (Anwaltszwang)
Bevor du selbst Fotos veröffentlichst, frag die Abgebildeten immer um Erlaubnis!
Bild 1: Das Bild zeigt eindeutig eine öffentliche Situation (Bushaltestelle) und die Darstellung ist auch nicht „bloßstellend“ oder „herabsetzend“. Es ist daher anzunehmen, dass eine Veröffentlichung des Fotos erlaubt ist.
Bild 2: Bei Veranstaltungen ist zu unterscheiden, ob sie privat oder öffentlich sind. Bei privaten oder geschlossenen Veranstaltungen (Partys mit geladenen Gästen, Schulfesten, Betriebsfeiern etc.) sollte eine Veröffentlichung von Personenfotos nicht ohne Zustimmung erfolgen. Bei öffentlichen Veranstaltungen reichen die Rechte der abgebildeten Personen weniger weit. Eine Zustimmung zur Veröffentlichung kann angenommen werden, wenn bei Veranstaltungen die Veröffentlichung vorher angekündigt wird oder wenn offenkundig ist, dass zum Zweck der Veröffentlichung fotografiert wird (z.B. Pressefotografen).
Bild 3: Bei dieser Abbildung ist von einer Bloßstellung auszugehen. Eine Veröffentlichung ist damit auch nicht zulässig.Nicht erlaubt sind Veröffentlichungen, die berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzen. Berechtigte Interessen sind „Bloßstellung“ oder „Herabsetzung“ und müssen objektiv nachvollziehbar sein.
Wenn jemand ein Bild von dir online stellt, das berechtigte Interessen verletzt, gehe in folgenden Schritten vor:
Um Entfernung bemühen (E-Mail an den Rechtsverletzer, Frist setzen)
An den Seitenbetreiber melden
Anwaltsbrief
Klage (Anwaltszwang)
Bevor du selbst Fotos veröffentlichst, frag die Abgebildeten immer um Erlaubnis!
Bild 1: Das Bild zeigt eindeutig eine öffentliche Situation (Bushaltestelle) und die Darstellung ist auch nicht „bloßstellend“ oder „herabsetzend“. Es ist daher anzunehmen, dass eine Veröffentlichung des Fotos erlaubt ist.
Bild 2: Bei Veranstaltungen ist zu unterscheiden, ob sie privat oder öffentlich sind. Bei privaten oder geschlossenen Veranstaltungen (Partys mit geladenen Gästen, Schulfesten, Betriebsfeiern etc.) sollte eine Veröffentlichung von Personenfotos nicht ohne Zustimmung erfolgen. Bei öffentlichen Veranstaltungen reichen die Rechte der abgebildeten Personen weniger weit. Eine Zustimmung zur Veröffentlichung kann angenommen werden, wenn bei Veranstaltungen die Veröffentlichung vorher angekündigt wird oder wenn offenkundig ist, dass zum Zweck der Veröffentlichung fotografiert wird (z.B. Pressefotografen).
Bild 3: Bei dieser Abbildung ist von einer Bloßstellung auszugehen. Eine Veröffentlichung ist damit auch nicht zulässig.
22. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Kostenlose Alternative: CC-lizensierte Musik
Die Musik der „großen“ und bekannten Künstler/innen ist durch ein strenges Urheberrecht geschützt. Andere Musiker/innen dagegen räumen den Hörer/innen weit mehr Rechte ein und bieten ihre Songs unter der Creative Commons-Lizenz an. Creative Commons (CC) heißt so viel wie „kreatives Allgemeingut“. Musiker/innen können ihre Werke mit einer solchen Lizenz versehen und dir damit eine mehr oder weniger freie Nutzung ermöglichen. Mehr oder weniger, weil es die CC-Lizenzen in verschiedenen Abstufungen gibt: So kann ein/e Musiker/in bspw. festlegen, ob du bei der Weiterverbreitung seiner/ihrer Musik seinen/ihren Namen nennen musst, ob du den Song bearbeiten oder kommerziell nutzen darfst.Kostenlose Alternative: CC-lizensierte Musik
Die Musik der „großen“ und bekannten Künstler/innen ist durch ein strenges Urheberrecht geschützt. Andere Musiker/innen dagegen räumen den Hörer/innen weit mehr Rechte ein und bieten ihre Songs unter der Creative Commons-Lizenz an. Creative Commons (CC) heißt so viel wie „kreatives Allgemeingut“. Musiker/innen können ihre Werke mit einer solchen Lizenz versehen und dir damit eine mehr oder weniger freie Nutzung ermöglichen. Mehr oder weniger, weil es die CC-Lizenzen in verschiedenen Abstufungen gibt: So kann ein/e Musiker/in bspw. festlegen, ob du bei der Weiterverbreitung seiner/ihrer Musik seinen/ihren Namen nennen musst, ob du den Song bearbeiten oder kommerziell nutzen darfst.
23. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t http://search.creativecommons.orghttp://search.creativecommons.org
24. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t
25. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Passwörter nicht weitergeben und regelmäßig ändern
Phishing – Passwort + Fishing
Internet-Abzocke – „Gratis“ heißt nicht immer kostenlos Sichere Passwörter: bestehen aus einer Kombination aus mindestens acht Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.
Gut kann man sich ein Passwort merken, indem man die Anfangsbuchstaben und Satzzeichen eines beliebigen Satzes nimmt.
z.B. „Ich habe noch nie 5 Melonen getragen!“ ? Ihnn5Mg!
Phishing: ist eine besondere Form des Online-Betrugs. Es wird von Kriminellen im Internet eingesetzt, um an Zugangsdaten für z.B. Online-Banking oder Online-Auktionen zu kommen. In gefälschten E-Mails werden Bank-Kund/innen aufgefordert, ihre persönlichen Bankdaten bekannt zu geben oder sich damit auf einer bestimmten Webseite anzumelden. Diese E-Mails und Webseiten sind oft dem Erscheinungsbild von Banken täuschend echt nachgeahmt.
Hoaxes: sind Falschmeldungen, die per E-Mail in Umlauf gebracht werden und meist vor einem Sicherheitsrisiko, z.B. einem Virus, warnen. In Wirklichkeit stellen die Hoaxes aber selbst das Sicherheitsrisiko dar. Sie fordern z.B. auf, die „Warnung“ möglichst schnell weiterzuschicken oder angeblich gefährliche Dateien zu löschen. Bei der vermeintlich gefährlichen Datei kann es sich dann schon mal um eine wichtige Datei des Betriebssystems handeln. Oft nehmen Hoaxes aber gar nicht einmal unmittelbar Bezug auf die Computersicherheit, nicht selten sind es einfach Kettenbriefe, falsche Hinweise auf Gratisangebote oder gefälschte Spendenaufrufe. Sichere Passwörter: bestehen aus einer Kombination aus mindestens acht Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.
Gut kann man sich ein Passwort merken, indem man die Anfangsbuchstaben und Satzzeichen eines beliebigen Satzes nimmt.
z.B. „Ich habe noch nie 5 Melonen getragen!“ ? Ihnn5Mg!
Phishing: ist eine besondere Form des Online-Betrugs. Es wird von Kriminellen im Internet eingesetzt, um an Zugangsdaten für z.B. Online-Banking oder Online-Auktionen zu kommen. In gefälschten E-Mails werden Bank-Kund/innen aufgefordert, ihre persönlichen Bankdaten bekannt zu geben oder sich damit auf einer bestimmten Webseite anzumelden. Diese E-Mails und Webseiten sind oft dem Erscheinungsbild von Banken täuschend echt nachgeahmt.
Hoaxes: sind Falschmeldungen, die per E-Mail in Umlauf gebracht werden und meist vor einem Sicherheitsrisiko, z.B. einem Virus, warnen. In Wirklichkeit stellen die Hoaxes aber selbst das Sicherheitsrisiko dar. Sie fordern z.B. auf, die „Warnung“ möglichst schnell weiterzuschicken oder angeblich gefährliche Dateien zu löschen. Bei der vermeintlich gefährlichen Datei kann es sich dann schon mal um eine wichtige Datei des Betriebssystems handeln. Oft nehmen Hoaxes aber gar nicht einmal unmittelbar Bezug auf die Computersicherheit, nicht selten sind es einfach Kettenbriefe, falsche Hinweise auf Gratisangebote oder gefälschte Spendenaufrufe.
26.
w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Abzocke-Websites: locken mit vermeintlichen „Gratis“-Angeboten wie Software-Downloads, IQ-Tests, Horoskopen, Rezepten etc., für deren Nutzung man hinterher aber trotzdem eine Rechnung erhält. Die Informationen über die Kosten sind oft so versteckt, dass man sie leicht übersehen kann – deshalb sind solche Angebote in der Regel illegal. Ein Hinweis zur Identifizierung von Abzocke-Websites: Sie erwecken den Eindruck, dass die angebotene Leistung kostenlos ist. Ohne Bekanntgabe von Adressdaten und dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Nutzung meist nicht möglich. Bei Unklarheiten oder wenn man in die Falle getappt ist, hilft der Internet Ombudsmann: www.ombudsmann.at.
Was tun, wenn man in eine Falle getappt ist?
Durch Rechnungen und Drohungen (Inkassobüro, Anwalt, Klage, Pfändung etc.) nicht einschüchtern lassen. In der Regel besteht kein Anspruch der unseriösen Firma auf Zahlung.
An eine Konsumentenberatungsstelle wenden (z.B. Internet Ombudsmann, Arbeiterkammer, Verein für Konsumenteninformation). Sie berät, was im konkreten Fall zu tun ist, und stellt Musterbriefe zur Verfügung.
Mit einem Musterbrief begründet man, warum man die Rechnung nicht bezahlt. Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht geschäftsfähig, daher ist hier entsprechend zu argumentieren. Den Musterbrief eingeschrieben an das Unternehmen schicken und den Aufgabeschein und eine Kopie des Schreibens aufheben.
Nachdem man die obigen Schritte erledigt hat, kann man alle weiteren Zahlungsaufforderungen und Drohungen der Abzocke-Firma ignorieren.
Watchlist des Internet Ombudsmann:
Der Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) führt eine „Watchlist“, in der Unternehmen aufgelistet sind, gegen die mehrere Beschwerden vorliegen. Diese Negativliste hilft dabei, bekannte Abzocke-Websites zu erkennen. Leider tauchen aber fast täglich neue „Gratis“-Fallen im Internet auf. Umso wichtiger ist es, Abzocke-Websites selbst identifizieren zu können.Abzocke-Websites: locken mit vermeintlichen „Gratis“-Angeboten wie Software-Downloads, IQ-Tests, Horoskopen, Rezepten etc., für deren Nutzung man hinterher aber trotzdem eine Rechnung erhält. Die Informationen über die Kosten sind oft so versteckt, dass man sie leicht übersehen kann – deshalb sind solche Angebote in der Regel illegal. Ein Hinweis zur Identifizierung von Abzocke-Websites: Sie erwecken den Eindruck, dass die angebotene Leistung kostenlos ist. Ohne Bekanntgabe von Adressdaten und dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Nutzung meist nicht möglich. Bei Unklarheiten oder wenn man in die Falle getappt ist, hilft der Internet Ombudsmann: www.ombudsmann.at.
Was tun, wenn man in eine Falle getappt ist?
Durch Rechnungen und Drohungen (Inkassobüro, Anwalt, Klage, Pfändung etc.) nicht einschüchtern lassen. In der Regel besteht kein Anspruch der unseriösen Firma auf Zahlung.
An eine Konsumentenberatungsstelle wenden (z.B. Internet Ombudsmann, Arbeiterkammer, Verein für Konsumenteninformation). Sie berät, was im konkreten Fall zu tun ist, und stellt Musterbriefe zur Verfügung.
Mit einem Musterbrief begründet man, warum man die Rechnung nicht bezahlt. Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht geschäftsfähig, daher ist hier entsprechend zu argumentieren. Den Musterbrief eingeschrieben an das Unternehmen schicken und den Aufgabeschein und eine Kopie des Schreibens aufheben.
Nachdem man die obigen Schritte erledigt hat, kann man alle weiteren Zahlungsaufforderungen und Drohungen der Abzocke-Firma ignorieren.
Watchlist des Internet Ombudsmann:
Der Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) führt eine „Watchlist“, in der Unternehmen aufgelistet sind, gegen die mehrere Beschwerden vorliegen. Diese Negativliste hilft dabei, bekannte Abzocke-Websites zu erkennen. Leider tauchen aber fast täglich neue „Gratis“-Fallen im Internet auf. Umso wichtiger ist es, Abzocke-Websites selbst identifizieren zu können.
27. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Die Informationen über Kosten sind mehr oder weniger versteckt.
Die versprochenen Leistungen sind so gut wie gar nicht beschrieben.
Du musst deine persönlichen Daten eingeben.
Du musst die AGB akzeptieren, obwohl es sich auf den ersten Blick um ein angeblich kostenloses Angebot handelt.
Der Anbieter wirbt mit einem Gewinnspiel.
Mit Pop-up-Fenstern wird auf vermeintliche Gratis-Dienste aufmerksam gemacht.
Wenn diese Punkte zutreffen, ist es extrem wahrscheinlich, dass es sich um eine Abzocke-Falle handelt! Die Informationen über Kosten sind mehr oder weniger versteckt.
Die versprochenen Leistungen sind so gut wie gar nicht beschrieben.
Du musst deine persönlichen Daten eingeben.
Du musst die AGB akzeptieren, obwohl es sich auf den ersten Blick um ein angeblich kostenloses Angebot handelt.
Der Anbieter wirbt mit einem Gewinnspiel.
Mit Pop-up-Fenstern wird auf vermeintliche Gratis-Dienste aufmerksam gemacht.
Wenn diese Punkte zutreffen, ist es extrem wahrscheinlich, dass es sich um eine Abzocke-Falle handelt!
28. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Bei Problemen mit Online-Shopping oder Internetabzocke bei Konsumentenberatungsstellen Hilfe holen: www.ombudsmann.at, www.arbeiterkammer.at, www.vki.at.
Mehrwert-SMS-Empfangssperre: www.sms-sperre.at. Bei Problemen mit Online-Shopping oder Internetabzocke bei Konsumentenberatungsstellen Hilfe holen: www.ombudsmann.at, www.arbeiterkammer.at, www.vki.at.
Mehrwert-SMS-Empfangssperre: www.sms-sperre.at.
29. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Website www.saferinternet.at mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Computersicherheit, Datenschutz, Cyber-Mobbing, Soziale Netzwerke, Internetabzocke, Urheberrecht etc.
Kostenlose Unterrichtsmaterialien und Broschüren zur sicheren Internet- und Handynutzung unter www.saferinternet.at/broschuerenservice.
Überblick über das Workshop-Angebot von Saferinternet.at für Schüler/innen, Eltern und Lehrende unter www.saferinternet.at/veranstaltungsservice.Website www.saferinternet.at mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Computersicherheit, Datenschutz, Cyber-Mobbing, Soziale Netzwerke, Internetabzocke, Urheberrecht etc.
Kostenlose Unterrichtsmaterialien und Broschüren zur sicheren Internet- und Handynutzung unter www.saferinternet.at/broschuerenservice.
Überblick über das Workshop-Angebot von Saferinternet.at für Schüler/innen, Eltern und Lehrende unter www.saferinternet.at/veranstaltungsservice.
30. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Auf der Jugendseite von Saferinternet.at kannst du dir Tipps holen und dich über die Gefahren und Risiken informieren.Auf der Jugendseite von Saferinternet.at kannst du dir Tipps holen und dich über die Gefahren und Risiken informieren.
31. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t Auf der Saferinternet.at-Facebookseite „Gefällt mir“ klicken und in punkto Internetsicherheit immer auf dem Laufenden bleiben!Auf der Saferinternet.at-Facebookseite „Gefällt mir“ klicken und in punkto Internetsicherheit immer auf dem Laufenden bleiben!
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w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t