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Pressekonferenz 09. April 2008

Pressekonferenz 09. April 2008. Zusammenschluss unabhängiger Rechtsanwälte. Mainzer Erbrechtszirkel. Mainzer Erbrechtszirkel. Mainzer Erbrechtszirkel. Mainzer Erbrechtszirkel. Mainzer Erbrechtszirkel. Mainzer Erbrechtszirkel. www.mainzer-erbrechtszirkel .de

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Pressekonferenz 09. April 2008

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Presentation Transcript


  1. Pressekonferenz 09. April 2008

  2. Zusammenschluss unabhängiger Rechtsanwälte

  3. Mainzer Erbrechtszirkel

  4. Mainzer Erbrechtszirkel

  5. Mainzer Erbrechtszirkel

  6. Mainzer Erbrechtszirkel

  7. Mainzer Erbrechtszirkel

  8. Mainzer Erbrechtszirkel www.mainzer-erbrechtszirkel .de Mitglieder und Anschriften finden Sie im Flyer

  9. Kritische Überlegungen zur Änderung des Pflichtteilsrechts Pressekonferenz 09.April 2008

  10. Änderungen im Pflichtteilsrecht • Die Themen: • Zu Tode pflegen, lohnt sich das? • Geschenkt ist geschenkt oder? • Die Kapitulation vor dem Missratenen, was muss passieren, um zu enterben? • Erbschaftssteuerrecht: Zuckerbrot und Peitsche

  11. Wie sich Pflege rechnet Referent Rechtsanwalt Rudolf Assion Kaiserstr. 42 55116 Mainz Tel.: 06131 22 36 25 Fax: 06131 22 28 92 E.Mail: r.assion@t-online.de

  12. § 2057 b Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen (Entwurf) • Die Höhe des Ausgleichsbetrags bemisst sich in der Regel nach den zur Zeit des Erbfalls in § 36 III des Elften Sozialgesetzbuches*vorgesehenen Beträgen. • Ein gesetzlicher Erbe, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat, kann bei der Erb-Auseinandersetzung die Ausgleichung dieser Leistung verlangen. Mainzer Erbrechtszirkel Rudolf Assion, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Kaiserstrasse 42 in 55116 Mainz

  13. Leistungen der Pflegekasse als Sachleistung für Einsätze der ambulanten Pflegedienste (jeweils pro Monat): Mainzer Erbrechtszirkel Rudolf Assion, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Kaiserstrasse 42 in 55116 Mainz

  14. § 2057 b Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen (Entwurf) • Die Höhe des Ausgleichsbetrags bemisst sich in der Regel nach den zur Zeit des Erbfalls in § 36 III des Elften Sozialgesetzbuches*vorgesehenen Beträgen. • Ein gesetzlicher Erbe, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat, kann bei der Erb-Auseinandersetzung die Ausgleichung dieser Leistung verlangen. • Klasse 1 420 €ab Juli 2008 Klasse 2 980 € Klasse 3 1470 € Mainzer Erbrechtszirkel Rudolf Assion, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Kaiserstrasse 42 in 55116 Mainz

  15. Geschenkt ist geschenkt , oder? Referent: Rechtsanwalt Hartmut Schäfer Breite Straße 15 55124 Mainz Tel.: 06131 629 99 91 Fax: 06131 629 99 92 E-Mail: kanzlei@schaefer-erbrecht.de

  16. Pflichtteilsentzug Referentin Rechtsanwältin Oranna Lorentz Kaiserstr. 64 55116 Mainz Tel: 06131 23 45 51 E-Mail: o.lorentz@raelorentz.de

  17. Pflichtteilsentzug • Pflichtteilsentzug • 1. Fall: • Ständige leichte Misshandlungen im Vergleich zum Steuerdelikt • 2. Fall: • Pralinenfall (nahestehende Person) • Viele Einzeldelikte Was Du im Leben Dir geschaffen hast, verbrauch es, auch wenn es Deinem Kind nicht passt.

  18. Erbschaftssteuer-recht Referent: Rechtsanwalt Franz- K. Lehrmann Kaiserstr. 29 55116 Mainz Tel.: 06131 67 40 27 Fax: 06131 67 40 28 E-Mail: kanzlei@lehrmann-anwaelte.de Mit Anmerkungen von Rechtsanwalt Volker C. Karwatzki

  19. Otto Normalverbraucher Der Unternehmer • Die Dummen zahlen immer • Erben von größeren Immobilien- und Kapitalvermögen zahlen fast ein Drittel des Nachlasses an den Staat. • Das Zuckerbrot: • Wer künftig Unternehmen oder Unternehmensanteile erwirbt, kann weitgehend von der Erbschaftssteuer befreit bleiben. Mainzer Erbrechtszirkel

  20. Die Peitsche: • Der Erbe muss das Unternehmen 15 Jahre lang weiterführen ( der 60 jährige übernimmt von seinem Vater, 85 Jahre, den Betrieb); • Die Lohnsumme des Unternehmens muss für die ersten zehn Jahre nach dem Erbfall mindestens 70 % der durchschnittlichen Lohnsumme vor dem Erbfall betragen. Mainzer Erbrechtszirkel

  21. Mainzer Erbrechtszirkel Unternehmens -Erbschaftssteurrecht

  22. Erbschaftssteuerfreiheit in: • Österreich • Schweiz • Luxemburg • Schweden • Italien Voraussetzung: Übersiedeln der Familie, der Unternehmerdynastien ins Ausland Mainzer ErbrechtszirkelUnternehmens- Erbschaftssteuerrecht

  23. Stimmen aus der Wirtschaft: • Pharmaunternehmer Edwin Kohl ( aus MM 6/2008): • „Wenn Kohl Pharma in die Krise geraten sollte, sehen sich meine beiden Söhne vielleicht gezwungen Personal abzubauen- und müssen genau in dem Moment, wo das Geld ohnehin knapp ist, auch noch Steuern nachzahlen. Das könnte die Insolvenz bedeuten“. • Karl- Erivan Haub (Tengelmann) phG (Zitat MM 6/2008): • „Die bisher bekannten Gesetzesentwürfe für eine neue Erbschaftssteuer beschränken Familienunternehmen anstatt sie zu fördern. Ein Beispiel: Der Teilverkauf unseres Discounters Plus an Edeka wäre unter der neuen Erbschaftssteuerregelung sehr teuer geworden. Wir hätten uns festlegen müssen, in den kommenden 10 oder 15 Jahren keine größeren strategischen Anpassungen vorzunehmen… Ich frage mich, wie Eigentümer ihre Firmen unter diesen Umständen langfristig sinnvoll weiterentwickeln sollen. Mainzer Erbrechtszirkel

  24. Der Mainzer Erbrechtszirkel bedankt sich für Ihre Aufmerksamkeit

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