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M itglieder w erbung Ein Projekt der 14. GS - Bregenz. Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen. M itglieder w erbung Ein Projekt der 14. GS - Bregenz. Inhalt Stufenbau der Rechtsordnung Ein Leben ohne Gewerkschaft Arbeitnehmer und Arbeitgebervertreter Vertretung vor Gericht.
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MitgliederwerbungEin Projekt der 14. GS - Bregenz Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen
MitgliederwerbungEin Projekt der 14. GS - Bregenz Inhalt Stufenbau der Rechtsordnung Ein Leben ohne Gewerkschaft Arbeitnehmer und Arbeitgebervertreter Vertretung vor Gericht
Stufenbau der Rechtsordnung Hier gilt das Günstigkeitsprinzip Günstigkeitsprinzip bedeutet, dass die jeweils folgende Stufe in der Rechtsordnung keine Verschlechterungen nur Besserstellungen für ArbeitnehmerInnen beinhalten dürfen.
Stufenbau der Rechtsordnung Kollektivvertragliche Lohnerhöhung Weihnachtsgeld Zulagen Jubiläums- geld Überstunden- Zuschläge über 50% Prämien Urlaubsgeld Regelungen für Sonn – und Feiertagsarbeit Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungs- gründen Spesen Kilometergeld Vorrückungen Erschwernis- zulagen Arbeitszeit- modelle Einzelvereinbarung Arbeitnehmer/Arbeitgeber Betriebsvereinbarung Betriebsrat / Geschäftsleitung Kollektivvertrag Gewerkschaft / Wirtschaftsvertreter Gesetze (Arbeitsverfassung, Arbeitsruhegesetz, Mutterschutz, usw.) Österreichisches Parlament EU – Richtlinien (Verordnungen) EU - Parlament
Stufenbau der Rechtsordnung kollektivvertragliche Lohnerhöhung Jubiläums- geld Überstunden- Zuschläge Über 50% Zulagen Weihnachtsgeld Spesen Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungs- gründen Kilometergeld Urlaubsgeld Prämien Arbeitszeit- modelle Erschwernis- zulagen Vorrückungen Regelungen für Sonn – und Feiertagsarbeit Diese Vorteile hat die Gewerkschaft erkämpft! Und dies alles um 1%
Stufenbauder Rechtsordnung • Jeder Einzelne ist auf sich selbst gestellt. • Dem Betriebsrat fehlt das nötige Hintergrundwissen und der Rückhalt durch die Gewerkschaften Verhandlungen sind eine rein rhetorische Angelegenheit Einzelvereinbarung Jeder Einzelne Betriebsvereinbarung Betriebsrat Fehlende Instrumente Stärke und Solidarität KeineGewerkschaft KEIN KV Keine Verbesserung Gesetze (Arbeitsverfassung, Arbeitsruhegesetz, Mutterschutz, usw.) Österr. Parlament EU – Richtlinien (Verordnungen) EU - Parlament • Es ist NIEMAND mehr da, der den Gesetzen Nachdruck verleiht. • Die Arbeitnehmerseite wird NICHT mehr vertreten.
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