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1. Erstfahrzeug - mindestens in SF 2 2. und muss auf den VN, Ehegatten oder den in

Möglichkeiten der besseren SFR-Einstufung bei der. PKW, Krad (WKZ 003), Wohnmobil!. SF ½ (klassisch). Führerscheinregelung: Der VN muss mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der in der EG oder einem Anrainerstaat Deutschlands ausgestellt ist.

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  1. Möglichkeiten der besseren SFR-Einstufung bei der PKW, Krad (WKZ 003), Wohnmobil! SF ½ (klassisch) • Führerscheinregelung: • Der VN muss mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der in der EG oder einem Anrainerstaat Deutschlands ausgestellt ist. • Fahrzeugnutzer unter 23 Jahre oder Fahranfänger: • Einstufung in SF 1/2 möglich, wenn auf ein Elternteil (Kind) • bereits ein PKW, Kraftrad oder ein Wohnmobil mit einer SF-Klasse, unabhängig bei welcher Gesellschaft, zugelassen ist. Kind (Elternteil) wird Halter und VN!!! • Standard: • Wenn ein weiterer PKW (Krad, Wohnmobil) versichert wird und das Erstfahrzeug eine SF-Klasse besitzt (zugelassen auf VN Ehegatten, in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner). SF 2 (verbesserte Regelung) • 1. Erstfahrzeug - mindestens in SF 2 • 2. und muss auf den VN, Ehegatten oder den in • häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebens- • partner zugelassen sein • 3. VN ist gleich Halter • 4. Jüngster Fahrzeugnutzer - über 23 Jahre, • dann kann das Zweitfahrzeug in Haftpflicht und Vollkasko • in SF 2 eingestuft werden, unabhängig bei welcher • Versicherungsgesellschaft das Erstfahrzeug versichert ist. • Der VN kann sowohl eine natürliche als auch juristische • Person sein. • 1. VN ist gleich Halter des 1. und 2. Kfz • 2. Das Erstfahrzeug ist bereits bei der KRAVAG-ALLGEMEINE • versichert (wenn es erst innerhalb eines Jahres bei der • KRAVAG-ALLGEMEINE versichert werden soll, kann nachträglich • eine Anpassung der SF-Klasse des 2. Kfz vorgenommen werden). Gleiche SF-Klasse (für 1.+2. Kfz) • 3. der VN ist über 23 Jahre alt • 4. derVN ist der alleinige Fahrer • 5. mindestens SF 5 beim 1. Kfz • 6. der VN ist eine natürliche Person • 7. neue Kfz darf keine Vorversicherung haben Stand 09-2007 Die wesentlichen Einzelheiten zur SFR-Einstufung sind vereinfacht dargestellt. Im Einzelnen gelten die jeweils gültigen Kraftfahrt-Bedingungen.

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