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Deutschsprachige Gemeinschaft. Organisation. Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft 16 Fachbereiche 2 Dienste mit getrennter Geschäftsführung Gemeinschaftszentren , Medienzentrum 4 Einrichtungen öffentlichen Interesses ADG , DPB, IAWM , BRF
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Organisation • Ministerium der DeutschsprachigenGemeinschaft 16 Fachbereiche • 2 Dienste mit getrennterGeschäftsführung Gemeinschaftszentren, Medienzentrum • 4 EinrichtungenöffentlichenInteresses ADG, DPB, IAWM, BRF • Unterrichtswesen der DeutschsprachigenGemeinschaft Kindergarten, Primar- undSekundarschulen, Autonome Hochschule, Dienstfür Service undLogistik
Leitbild: kompetentundzuverlässig • Auftrag • Beitrag zur Sicherung und Förderung der Identität der Bevölkerung der DG, ihrer kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und damit ihrer Lebensqualität und ihres Wohlstands • Beitrag zum Erhalt, zur Gestaltung und zum Ausbau der Autonomie der DG • Vision • DasMinisteriumarbeitetfürunterschiedlicheAdressaten • RegierungalsAuftraggeber • Bürger alsKunde • andereDienstleisteralsPartner • die belgischenundeuropäischenRegionenalsNachbarn • DasMinisteriumisteinattraktiverundmotivierenderArbeitgeber • DasMinisteriumisteineeffizienteund flexible Organisation
Leitbild: kompetentundzuverlässig • Werte • Kompetenz • Objektivität • Loyalität • Engagement • Kundenfreundlichkeit
Personal • GesamtanzahlMitarbeiter • Ministeriumund DGG: etwa 370 • ParagemeinschaftlicheEinrichtungen: etwa 180 • Unterrichtswesen: etwa 2100 • Ministeriumsmitarbeiter: 291 (Stand 30.6.13) • entsprichteinem VZÄ von 227,85 • davon70% Frauen • davon40% Beamte • dasDurchschnittsalterliegtbei 44 Jahren • die Stufe II zähltammeistenMitarbeiter: 87
Verwaltungs- undBesoldungsstatut • Einheitliches Statut fürsMinisteriumund die paragemeinschaftlichenEinrichtungen mit Ausnahme des BRF • EndgültigernannteBeamteandererBehördenkönnendurchÜbernahmeernanntwerden, • in einerbestimmtenStufe, wennsiedaserforderlicheDiplombesitzen • in einen anderen Dienstgrad als einen Anwerbungsdienstgrad, wenn der Beamte in der entsprechenden Stufe das administrative Dienstalter aufweist, das erforderlich ist, um als Beamter des Ministeriums der DG in diesen Dienstgrad befördert werden zu können. • Ein Beamter, der durch Mobilität übernommen wurde, kann auf Beschluss der Regierung weiterhin aufgrund der Gehaltstabelle entlohnt werden, die auf ihn bei der Behörde Anwendung fand, die er verlassen hat, bis zum Zeitpunkt, wo er in Anwendung der Bestimmungen des Statuts der DG ein mindestens gleich hohes Gehalt bezieht. • ÜbernahmeimRahmen der Staatsreform: Einordnungnach Analyse der Einzelfälle
UrlaubeundAbwesenheiten • JahresurlaubundFeiertage: • Jahresurlaub: 26 Tage unter 45 J, zusätzliche Tage mit zunehmendem Alter • GesetzlicheFeiertageundgleichgestellteTage, Karnevalsmontagund -dienstag, zusätzlicher Tag für den Tag der DG • UrlaubausbestimmtenGründen: Heirat, Sterbefall, Kommunion, EintrittinsKloster, BeisitzerimWahlbüro, Geschworener, Blut-, Plasma-, Organspende … • 5 Tage besoldetenUrlaub pro JahrzurBetreuungeineskrankenFamilienangehörigen • UnbesoldeteUrlaube: • 42 KalendertageUrlaub pro JahrausfamiliärenGründen • Urlaubfür die DauereinesPraktikumsbeieinerandernBehörde • UrlaubzurKandidaturbeiWahlen, für die Dauer des Wahlkampfes • UrlaubauspersönlichenGründen: maximal 2 Jahre
UrlaubeundAbwesenheiten • UrlaubeimRahmen der Geburtoder der Adoption • Mutterschaftsurlaub • DienstbefreiungwegenStillpausen • BesoldeterVaterschaftsurlaub: 10 Werktage • Adoptionsurlaub • Elternschaftsurlaub: entsprechend den Bestimmungen des KE vom 17.5.1999 • Laufbahnunterbrechung: enstprechend den Bestimmungen des KE vom 17.5.1999 • Verringerung der Arbeitszeit: stundenweise, maximal um 19 Stunden, Dauerunbegrenzt – Keine 4-Tage-Woche mit finanziellemAusgleich • Krankheitsurlaub • für die erstendreiJahre der Laufbahn: 63 Werktage • Anschließend maximal 21 Werktage pro Jahr • IstdasKrankheitskapitalaufgebraucht: Wartegehalt, entspricht 60% des zuletztausgezahlenGehalts
UrlaubeundAbwesenheiten • HalbzeitigeWiederaufnahme des DienstesimKrankheitsfall: maximal dreiMonate pro 10 JahreLaufbahn • DienstbefreiungwegenAus- undWeiterbildung: entsprechend den BestimmungeneinesRundschreibens des Ministerpräsidenten • Bildungsurlaub: zumAbsolviereneinesHochschulstudiums: maximal 120 Stunden pro Schuljahr • DienstbefreiungzurAusführungeinesaußergewöhnlichenAuftragsbeieinerinländischenoderinternationalenBehörde: für die Dauer des Auftrags, unbesoldet, aber aktiverDienst • PolitischerUrlaub • KürzungvonAmtswegenum 25% zurAusübungfolgender Mandate: Bürgermeister,Schöffe, Präsident des ÖSHZ • Dienstbefreiungzum Eintritt in den Dienst des Königs oder eines Prinzen oder einer Prinzessin von Belgien
AnderesozialeVorteile • Essensgutscheine: Wert 6 Euro, EigenbeteiligunggestaffeltnachGehalt • Krankenhausaufenthaltsversicherung: • kostenlosfür die Mitarbeiter • Eigenbeteilungfür die Partner undKinder: 50% • Eigenbeteiligung der Pensionierten: 25% • FahrtkostenWohnort-Arbeitsplatz: • öffentlicheVerkehrsmittel: Erstattungzu100% • Privatwagen: Pauschalbeteiligungvon 50% eines TEC-Abonnements • Fahrradgeld: 0,22 Euro/km • Bereitschaftszulage: in genaudefiniertenFällen • DienstwagenoderRailpässe • Aufenthalte: TagesaufenthalteoderHalbtagsaufenthalte • Sozialdienst
AnderesozialeVorteile • GleitendeArbeitszeit • Heimarbeitprinzipiellmöglich • FürTeilzeitbeschäftigte: Festlegung der ArbeitszeitenunterBerücksichtigung der dienstlichenundprivatenInteressen in Absprache mit demFachbereichsleiter • Anrechnung der aufAnweisung an WochenendenundgesetzlichenFeiertagenerbrachtenLeistungenzu 150 bzw. 200%
Besoldung • Urlaubsgeld • Stufe I: 80% • Stufe II+: 85% • die übrigenStufen: 92% • Jahresendprämie: • Festbetrag: 358,4572 Euro (entsprechenddemjährlichvom FÖD P&O imStaatsblattveröffentlichtenBetrag) • VariablerBetrag: 2,5% der Jahresbruttobesoldung des Mitarbeiters, die alsGrundlagezurBerechnung des Oktobergehalts des jeweiligenJahresdiente • Wohnungs- undOrtszulage
Laufbahn • FinanziellesDienstalter: füralleMitarbeiter: Anerkennungvon max. 10 Jahren, die alsTeilzeit- oderalsVollzeitbeschäftigungimPrivatsektor, alsSelbständigeroderalsFreiberuflergeleistetwurden • Einstellung • in allenStufenimEinstellungsdienstgrad der Laufbahn: Rang IF , II+C, IIC, IIIC, oder IVC • Regelbeförderung in allenStufen • in den 1. Beförderungsdienstgrad der Laufbahn ( Rang IE, II+B, IIB, IIIB, IVB) • Bedingungen • vierJahre administratives Dienstalterimjeweiligen Rang IF , II+C, IIC, IIIC oderIVC und • sichimaktivenDienstbefindenunddie Bewertung « positiv » haben
Laufbahn • MöglicheBeförderung in allenStufen • in den 2. Beförderungsdienstgradder Laufbahn (Rang ID, II+A, IIA, IIIA, IVA) • Bedingungen • Offenerklärung der Stelle • administratives Dienstaltervon 3 Jahrenimjeweiligen Rang IE, II+B, IIB, IIIB, IVB und • administratives Dienstaltervon 9 Jahren in der jeweiligenStufe I, II+, II; III oder IV und • sichimaktivenDienstbefindenund die Bewertung « positiv » haben
Laufbahn • FinanzielleAufwertung: ZuordnungeinerhöherenGehaltstabelle • Bedingungen • 9Jahreim Rang ID oder 25 JahrefinanziellesDienstalter • 12 Jahreim Rang II+A oder 25 JahrefinanziellesDienstalter • 12 Jahreim Rang IIA oder 25 JahrefinanziellesDienstalter • 15 Jahreim Rang IIIA oder 25 JahrefinanziellesDienstalter • 15 Jahreim Rang IVA oder 25 JahrefinanziellesDienstalter und • sichimaktivenDienstbefindenund die Bewertung « positiv » haben
Laufbahn • FinanzielleAufwertung für Mitarbeiter der Stufe I: Zuordnung der sogenannten 59er Gehaltstabelle Bedingung • 59 Jahrealt sein undeinfinanziellesDienstaltervon 23 Jahrenaufweisen • FinanzielleAufwertungfür die Mitarbeiter der übrigenStufen: Zuordnung der sogenannten 59er Gehaltstabelle Bedingung • 59 Jahrealt sein undeinfinanziellesDienstaltervon 25 Jahrenaufweisen
Laufbahn • Aufstieg in die höhereStufemöglichnach • erfolgreichemAbschlusseinervon SELOR organisertenAufstiegsprüfungund • Offenerklärung der entsprechendenStelle • Dienstgradwechsel
Bewertung • FolgendeBewertungenkönnenvergebenwerden: • positiv, reserviert, negativ • Die Bewertung "reserviert" kann höchstens zwei Mal hintereinander vergeben werden; danach muss eine Bewertung "positiv" oder "negativ" erfolgen • FolgendeAnlässemacheneineBewertungerforderlich: • Beförderungen • ZulassungzuAufstiegsprüfungenundAufstieg in die höhereStufe • eineletzteBewertung « reserviert » oder « negativ » • neueErkennntisseüberdasDienstverhalten