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D ie Instrumentalisierung der Menschenrechte. Alban Genty , Robin Huguenot -Noël, Augustin Rigaud , Alexander Sami Lang Datum: 04.11.2011 Wintersemester 2011/ 2012. Hauptseminar „Menschenrechte und Internationale Politik“ Dozenten: Prof . Dr. Dr.h.c . Reinhard MEYERS
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Die Instrumentalisierung der Menschenrechte Alban Genty, Robin Huguenot-Noël, Augustin Rigaud, Alexander Sami Lang Datum: 04.11.2011 Wintersemester 2011/2012 Hauptseminar „Menschenrechte und Internationale Politik“ Dozenten: Prof. Dr. Dr.h.c. Reinhard MEYERS Dr. Dina ROSSBACHER
Gliederung I. Entwicklung und Ambivalenz der Menschenrechte II. Konzept der Instrumentalisierung III. Menschenrechte und politische Interessen
1.1 Definition und Klassifizierung der Menschenrechte Definition: „Menschenrechte sind die angeborenen unveräußerlichen Rechte eines jeden Menschen, die die moralische und rechtliche Basis der Menschheit bilden. Sie sind vor- und überstaatlich, d.h. höher gestellt als die Rechte des Staates.“ Quelle: Lexikon, Bundeszentrale für politische Bildung
1.2 Naturrecht vs. Vertragstheorie • Vier Denker der Menschenrechte • Hobbes, Locke, Rousseau, Kant • Alle vier sind Anhänger der Vertragstheorie • Rousseau & Hobbes: Menschenrechte = Basis und Legitimation des Staates
1.3 Individuelles Recht vs. Kollektives Recht (2) • Weiterentwicklung der Menschenrechte von der liberalenPhilosophen der 19. Jh.: Benjamin Constant • Kritik von Marx: Menschenrechte sind Bürgerrechte „Die Freiheit des Fuchses im freien Hühnerstall“
1.4 Universalismus vs. Kulturrelativismus • Universalismus: Menschenrechte sind naturgemäß ihrem Charakter nach universalistisch. • Kulturrelativismus: Widerstand gegen den westlichen Verständnis von Menschenrechten und Vorwurf eines „Menschenrechtsimperialismus“ des Westens.
2.1 Definition von „Instrumentalisierung“ Instrumentalisierung heißt „etwas so gebrauchen, dass es für einen ganz bestimmten Zweck dienlich ist“(Duden) • Ziel: über das Monopol des moralisch richtigen Handelns verfügen
2.2 Moral und Machtpolitik: ein Gegensatz? • Die Menschenrechte sind moralische Rechte (Michael Krennerich) Daraus folgt ein Pflicht aus der Moral heraus • Paradoxon: Gegensatz zwischen Eigeninteresse und Streben nach dem Gemeinwohl
2.3 Menschenrechte in den IB:Idealismus und Realismus (1) Idealistischer Ansatz • Handlungsziel: Bewahrung des Weltfriedens durch Überwindung der Staatenkonkurrenz zugunsten einer internationalistischen-kosmopolitischen Weltgesellschaft. • Überwindung des anarchischen Naturzustandes durch ordnungsstiftende Elemente (Übertragung des innenpolitischen Gesellschaftsvertrages auf internationale Ebene). • Durchsetzung internationaler Normen und universeller Menschenrechte Garant für Frieden und Wohlstand (Demokratien führen keine Kriege untereinander)
2.3 Menschenrechte in den IB:Idealismus und Realismus (2) Klassischer Realismus • Handlungsziel: Sicherung und Durchsetzung von Nationalinteresse und Machterhalt. Internationales Recht hat keinen eigenständigen Einfluss auf internationale Politik. • Eintreten für Menschenrechte wird eher als zweckdienlicher Ausfluss oder ideologischer Überbau einer nationalstaatlichen Interessenpolitik gesehen. • Beispiel: US-amerikanische Unterstützung der Ad-hoc Tribunale bei gleichzeitigem Widerstand gegen den Internationalen Staatsgerichtshof.
3.1 Menschenrechtsverletzungen im Namen der Menschenrechte (1) Kommunismus • Sammlung der Verbrechen von kommunistischen Staaten • Notwendigkeit einer moralischen Aufarbeitung
3.1 Menschenrechtsverletzungen im Namen der Menschenrechte (2) Schreckensherrschaft „Wer nicht bereit ist, für die Menschenrechte zu sterben, muss getötet werden“
3.2 Humanitäre Intervention:Machtpolitik unter dem Deckmantel der Menschenrechtspolitik • Menschenrechte als „Trojanisches Pferd“ • Keine humanitäre Intervention erfolgt ohne politische Interessen Humanitäre Intervention im 19. Jh. (Beispiele): • Die Intervention von Frankreich, Großbritannien, Österreich, Preußen und Russlandin Syrien (1860), nachdem mehr als 6000 christliche Maroniten von muslimischen Drusen massakriert worden waren. • Die Interventionen der europäischen Mächte auf dem Balkan, in Bosnien (1875), in Bulgarien (1877), in Mazedonien (1877) wegen religiöser und politischer Verfolgungendurch die Türken.
Legitimationsgründe für Interventionen: • Religiöse Komponente • Zivilisationsanspruch • Kein Recht auf Selbstbestimmung
Humanitäre Intervention nach dem Ende des Kalten Krieges • ECOMOG-Intervention in Liberia • Flugverbotszonen über Irak • US- und UN-Intervention in Somalia • UNPROFOR und IFOR in Bosnien • Operation Turquoise in Ruanda • US-Intervention in Haiti • NATO-Intervention im Kosovo „Ich habe nicht nur gelernt: Nie wieder Krieg. Ich habe auch gelernt: Niewieder Auschwitz“ (Joschka Fischer im April 1999 über den Kosovo-Krieg).
Our second goal is to prevent regimes that sponsor terror from threatening America or our friends and allies with weapons of mass destruction. Some of these regimes have been pretty quiet since September the 11th. But we know their true nature. • North Korea is a regime arming with missiles and weapons of mass destruction, while starving its citizens. • Iran aggressively pursues these weapons and exports terror, while an unelected few repress the Iranian people's hope for freedom. • Iraq continues to flaunt its hostility toward America and to support terror. The Iraqi regime has plotted to develop anthrax, and nerve gas, and nuclear weapons for over a decade. This is a regime that has already used poison gas to murder thousands of its own citizens -- leaving the bodies of mothers huddled over their dead children. This is a regime that agreed to international inspections -- then kicked out the inspectors. This is a regime that has something to hide from the civilized world. States like these, and their terrorist allies, constitute an axis of evil, arming to threaten the peace of the world. George W. Bush 29.01.2002
Fazit • Wissenschaftliches Fazit • Aktuelle Herausforderungen • Aktuelle Entwicklungen: Libyen und Syrien
Diskussionsfragen • In welcher Art und Weise hat sich die Legitimation für den Einsatz in Afghanistan verändert? (Krieg gegen Terror zum menschenrechtsmotivierten Einsatz) • Inwiefern wird oder wurde das Mandat für Libyen zu Menschenrechtsschutz realisiert? • Stellen die massiven Menschenrechtsverletzungen in Syrien eine moralische Pflicht für die Staatengemeinschaft zu handeln?