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Der Besitz - Besitzschutz. possessorischer Besitzschutz: schützt Besitz als solchen vorläufig; soll Selbstjustiz verhindern, wenn neuer Besitzer die Sache an alten Besitzer wieder herausgeben muss. §§ 861, 862 BGB.
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Der Besitz - Besitzschutz possessorischer Besitzschutz: schützt Besitz als solchen vorläufig; soll Selbstjustiz verhindern, wenn neuer Besitzer die Sache an alten Besitzer wieder herausgeben muss §§ 861, 862 BGB Recht zum Besitz gem. § 863 BGB nur relevant i.R.d. §§ 861 II, 862 II oder bei Feststellung verbotener Eigenmacht verbotene Eigenmacht Verübender und den Besitz Entziehender/Störender (§ 858 I BGB) oder deswegen fehlerhaft Besitzender (§ 858 II BGB) (durch verbotene Eigenmacht gestörter oder ehemaliger Besitzer) petitorischer Besitzschutz: gibt endgültige Ansprüche aus dem Besitz, hier ist auch das Recht zum Besitz des neuen Besitzers relevant §§ 1007 I, II BGB Recht zum Besitz kann dem Herausgabeanspruch gem. §§ 1007 III 2, 986 BGB entgegengehalten werden (ehemaliger Besitzer) (neuer Besitzer)