380 likes | 1.14k Views
Der Besitz - Arten des Besitzes. unmittelbarer Besitz, § 854 BGB:. mittelbarer Besitz, § 868 BGB:. konkretes BMV mit Herausgabeanspruch (z.B. §§ 604, 695). mittelbarer Besitzer (mittelbarer Eigenbesitzer, der „seinen Besitz“ durch den Besitzmittler ausüben lässt).
E N D
Der Besitz - Arten des Besitzes unmittelbarer Besitz, § 854 BGB: mittelbarer Besitz, § 868 BGB: konkretes BMV mit Herausgabeanspruch (z.B. §§ 604, 695) mittelbarer Besitzer (mittelbarer Eigenbesitzer, der „seinen Besitz“ durch den Besitzmittler ausüben lässt) Besitzmittler (unmittelbarer Fremdbesitzer mit Willen, den Besitz für den mittelbaren Besitzer auszuüben) Besitzdiener, § 855 BGB, (soz. Abhängigkeit) Meins! Eigenbesitz, § 872 BGB Mitbesitz, § 866 BGB Seins! Teilbesitz, § 855 BGB Fremdbesitz