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Das Kolloquium zur Präsentation. Präsentationsprüfung. Eine Präsentation ist ein Medien unterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium (§ VOGO/BG 2003) Die Präsentationsprüfung besteht demzufolge aus zwei aufeinander bezogenen Teilen: Vortrag und Kolloquium. Funktion des Kolloquiums.
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Präsentationsprüfung Eine Präsentation ist ein Medien unterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium (§ VOGO/BG 2003) Die Präsentationsprüfung besteht demzufolge aus zwei aufeinander bezogenen Teilen: Vortrag und Kolloquium
Funktion des Kolloquiums Das Kolloquium dient der Vergewisserung über die Kompetenzen des Prüflings der Vertiefung wesentlicher Aspekte der Präsentation der Präzisierung der Beurteilung
Vorbereitung Das Kolloquium wird vorbereitet durch die Dokumentation, die der Prüfling eine Woche vor der Prüfung abzugeben hat. In ihr wird der geplante Ablauf der Präsentation skizziert; durch den Erwartungshorizont, der spätestens drei Schultage vor der Prüfung durch die Prüferin/den Prüfer den Mitgliedern des Prüfungsausschusses vorgelegt wird. In ihn wird die vom Prüfling vorgelegte Dokumentation einbezogen, er sollte mit dem Prüfungsausschuss vorher erörtert werden.
Durchführung Das Kolloquium findet anschließend an die Präsentation statt. Es dauert ca. 15 Minuten War die Zeitvorgabe der Präsentation innerhalb eines Toleranzrahmens überschritten, so kann das Kolloquium verkürzt werden, soweit die Beurteilung der Prüfungsleistung dadurch nicht eingeschränkt wird. Für die Prüfung ist eine Gesamtdauer von in der Regel 30 Minuten vorgesehen, die möglichst eingehalten werden soll. Das Kolloquium allein sollte nicht Ursache der Zeitüberschrei-tung sein.
Vergewisserung durch Rückfragen Durch Rückfragen soll gesichert werden, wie weit der Prüfling in seinem Thema, in der Beherrschung der Methoden des Faches (in Latein speziell auch der Sprache und Texterarbeitung), in der Beherrschung verwendeter Fachtermini ggf. auch in der Beherrschung der verwendeten Präsentationsmedien kompetent ist. ► Kompetenzen des Prüflings ►Grad der Eigenständigkeit der Leistungen
Vertiefungdurch Ergänzungsfragen Durch ergänzende Fragen sollen wesentliche Inhalte der Präsentation vertieft werden, ggf. ergänzt werden, wenn sie aus Zeitgründen in der Präsentation nicht oder nur im Ansatz zur Sprache kamen; Anwendungen oder Querverbindungen erläutert werden; ► Grad der Durchdringung des Themas
Vertiefungdurch Ergänzungsfragen Durch ergänzende Fragen sollen - Möglichkeiten zur Präzisierung oder Korrektur von Aussagen bei der Präsentation gegeben werden; ► sachliche Richtigkeit Entscheidungen im methodischen Vorgehen und der Verwendung von Präsentationsformen/-medien erläutert, ggf. Alternativen erörtert werden. ► Funktionalität der Präsentationsformen
Präzisierung der Beurteilungdurch weiterführende Fragen Weiterführende Fragen sollen klären, inwieweit der Prüfling das Thema seiner Präsentation in Beziehung zu Unterrichtsinhalten setzen kann, seine Behandlung des Themas konkretisieren und ausweiten kann, seine Abhandlung des Themas reflektieren und bewerten kann, auf Rückfragen flexibel und sachgerecht reagieren kann. ►Grad der Sachkompetenz ►kommunikative Kompetenz
Bewertung Eine Aufteilung der Bewertung in die beiden Prüfungsteile Präsentation und Kolloquium ist in der Regel nicht möglich (Amtsblatt HKM 5/2004). Das Kolloquium ist Teil der Prüfung.Es bezieht sich auf die Präsentation und ist folglich nicht eigenständig.