340 likes | 474 Views
Dr. Florian Kessler 25. Juni 2013. Neues Ein- und Ausreisegesetz der VR China. Wichtige Änderungen und deren Auswirkungen. Inhalt. Allgemeines Bestimmungen Visa Bestimmungen Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnis Überwachung und Kontrolle Sanktionen Praktische Hinweise.
E N D
Dr. Florian Kessler 25. Juni 2013 Neues Ein- und Ausreisegesetz der VR China Wichtige Änderungen und deren Auswirkungen
Inhalt Allgemeines Bestimmungen Visa Bestimmungen Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnis Überwachung und Kontrolle Sanktionen Praktische Hinweise
Allgemeines Grund: Stetiger Anstieg der Ausländer in China
Allgemeines • Gesetz gilt in ganz China • Ausführung kann je nach Region variieren
Allgemeines • Beibehaltung vieler bestehender Regelungen, jedoch • Einige Änderungen, insbesondere: • Stärkere Durchsetzungmöglichkeiten • Höhere Strafen • Daher Beachtung des Aufenthaltsrechts für ausländische Bürger und Unternehmen künftig noch wichtiger
Inhalt Allgemeines Bestimmungen zu Visa Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis Überwachung und Kontrolle Sanktionen Praktische Hinweise
Visa Arten (2/4)*Nicht im Verordnungsentwurf geregelt ist die Frage, ob für die Antragstellung eines M-Visums eine ofizielle Einladung der Behörde nötig ist, oder eine Einladung des Unternehmens ausreicht.
Visa Arten (4/4)**Ehepartner, Eltern und Kinder unter 18 Jahren eines J1, R1, R2, X1 oder Z1 Visahalters und Eltern des Ehepartners können ein jeweils abgeleitetes Visum beantragen. Dieses wird mit “-Y” gekennzeichnet.
Visa für Praktikanten(1/2) Gesetzeslage gemäß “Detailed Rules for the Implementation 2010” Theorie Nach der bis 1.Juli 2013 gültigen Gesetzeslage, können ausländische Praktikanten grundsätzlich mit Geschäftsvisa (“F”) oder Studentenvisa (“X”) nach China einreisen Praxis Ausländischen Praktikanten wurden diese Visa verweigert. Daher praktische Lösungen.
Visa für Praktikanten(2/2) Gesetzeslage gemäß Verordnungsentwurf • Ausländische Studenten mit Aufenthaltsgenhemigung zu Studienzwecken dürfen ein Praktikum leisten, wenn ihre Ausbildungseinrichtung dies genehmigt • Unklar, mit welchem Visum ausländische Praktikanten, die nicht in China studieren nach China einreisen dürfen • In Hinblick auf die in der Vergangenheit vorherrschende Praxis ist davon auszugehen, daß ausländische Studenten, die nicht in China studieren, kein Praktikum in China leisten dürfen
Verlängerung von Visa • Verlängerung eines Visums • Zeit der Verlängerung darf ursprüngliche Zeit des Visums nicht überschreiten • z.B. Visum über 30 Tage kann nur für max. 30 Tage verlängert werden • Frist für Verlängerung • 7 Tage vor Ablauf
Verlängerung von Visa (Ergänzung durch Verordnungsentwurf) • Austellung einer Annahmeerklärung durch die zuständige Behörde nach Erhalt eines qualifizierten Antrags auf Verlängerung, Ersatz oder Eneuerung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung • Bearbeitungsdauer ab Austellung der Annahmeerklärung max. 7 Tage • Überprüfung der Richtigkeiten der Angaben durch persönliches Vorsprechen, telefonische Befragung oder Vor-Ort Überprüfung • Finanzieller Nachweis für die Dauer des Aufenthalts kann vom Antragsteller oder der einladenden Firma verlangt werden
Transit • Bei Durchreise Aufenthalt ohne Visum von bis zu 24 Stunden im Transitbereich möglich • In Peking/Shanghai Möglichkeit des visumsfreien Transitaufenthalts:
Inhalt • Allgemeines • Bestimmungen zu Visa • Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis • Überwachung und Kontrolle • Sanktionen • Praktische Hinweise
Dauer der Aufenthaltsgenehmigung • Grundsätzlich 1 Jahr • In Peking Gewährung für längeren Zeitraum möglich • Für gesetzl. Vertreter von ausländisch investierten Unternehmen 2 Jahre • Für Mitarbeiter von Holding-Gesellschaften 5 Jahre
Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung • Frist für Verlängerung • 30 Tage vor Ablauf • Bearbeitungszeit für Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen • 15 Tage (nicht Arbeitstage) • In Peking künftig Möglichkeit Antrag auf Verlängerung online zu stellen (in Planung) • Pass nur noch einen statt 15 Tage bei der Behörde, da der Pass erst nach positiver Rückmeldung bei der Behörde abgegeben werden muss und am nächsten Tag wieder geholt werden kann • Fristverlängerung nach Verordnungsentwurf vgl. Ausführungen zu Visa
Arbeitserlaubnis • Antrag auf Einstellungsgenehmigung Voraussetzungen: - Hochschulabschluss - Arbeitserfahrung von min. 2 Jahren - Lokaler Arbeitsvertrag oder Entsendungsvertrag • Antrag auf offizielles Einaldungsschreiben bei der zuständigen Behörde • Antrag auf Austellung eines Z-Visums bei der chinesischen Botschaft/Konsulat • Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Arbeitsbehörde • Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Behörde
Inhalt • Allgemeines • Bestimmungen zu Visa • Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis • Überwachung und Kontrolle • Sanktionen • Praktische Hinweise
Vorübergehende Ausreise aus China In Peking zu beachten:
Inhalt Allgemeines Bestimmungen zu Visa Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis Überwachung und Kontrolle Sanktionen Praktische Hinweise
Illegaler Aufenthalt • Bei illegalem Aufenthalt (z. B. Überschreitung des Zeitraums des Visums) • Zunächst Verwarnung • In schweren Fällen Geldstrafe von RMB 500 pro Tag, insg. max. RMB 10.000 oder • Haftstrafe von 5 bis15 Tagen
Illegale Beschäftigung (2/2) Sanktion für den Arbeitnehmer • In schweren Fällen jeweils Geldstrafe von RMB 5.000 bis RMB 20.000 und • Haftstrafe bis zu 15 Tagen Sanktion für den Arbeitgeber • Pro illegal angestelltem Mitarbeiter RMB 10.000 (max. RMB 100.000) • Außerdem Konfiszierung von Gewinnen aus illegaler Arbeit • Möglicherweise Schätzung der Gewinne durch die Behörden • Z. B. Umsatz / Gewinn einer von dem Mitarbeiter erbrachten Dienstleistung • Erhebliche finanzielle Risiken
Weitere Sanktionen (2/2) • Bei Abgabe falscher Informationen bei der Visabeantragung
Inhalt Allgemeines Bestimmungen zu Visa Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis Überwachung und Kontrolle Sanktionen Praktische Hinweise
Praktische Hinweise • Der Arbeitgeber sollte darauf achten, dass • Arbeitnehmer eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung besitzen • Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig verlängert werden • Nur Praktikanten eingestellt werden, die an einer chinesischen Universität studieren • Alle Information, die an die Behörden übermittelt werden, korrekt sind
Contact Us. German Industry & Commerce Greater China | Beijing Landmark Tower II Unit 0830 | 8, North Dongsanhuan Road Chaoyang District | Beijing 100004 | P.R. China Tel: +86-10 6539 6688 Fax +86-10 6539 6689Email: office@bj.china.ahk.de www.china.ahk.de Contact Us.