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Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die (neue) DGUV Vorschrift 2 Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz der Betriebsräte aus dem Versandhandel 12. Mai 2011 in Hamburg Christine Meier ver.di Bundesfachbereich Handel. DGUV Vorschrift 2
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Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die (neue) DGUV Vorschrift 2 Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz der Betriebsräte aus dem Versandhandel 12. Mai 2011 in Hamburg Christine Meier ver.di Bundesfachbereich Handel
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Übersicht Gründe für die neue Vorschrift Inhalt der DGUV Vorschrift 2 Übersicht der Betreuungsformen Was ist neu, was ist anders als bisher Grundbetreuung Einsatzzeiten Aufgaben und Rolle der betrieblichen Akteure Aufgaben der Grundbetreuung Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Chancen des neuen Konzepts aus Interessenvertretungssicht Weitere Hinweise und Informationen Diskussion
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gründe für die Reform der neuen Vorschrift • Politische Ziele und Vorgaben von Bund und Ländern • Vereinheitlichung der Vorschriften für alle • für gewerbliche Berufsgenossenschaften (BGen) und öffentliche Unfallversicherungs(UV)-Träger • gleichartige Anforderungen für gleiche Betriebe (unabhängig davon, bei welcher BG die Beschäftigten versichert sind • Worum geht es: • um die Einsatzzeiten und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte • um verschiedene „Betreuungsformen“ (Regelbetreuung – Kleinbetriebsbetreuung)
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitInhalte der Vorschrift Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich Bestellung Arbeitsmedizinische Fachkunde Sicherheitstechnische Fachkunde Bericht Übergangsbestimmungen / In-Kraft-Treten Anlage 1: Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte Anlage 2: Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten Anlage 3: Alternative Betreuung mit 10 bis 30 Beschäftigten Anlage 4: Alternative Betreuung bis 10 B. durch Kompetenzzentren Anhang 1: Hinweise zur Bestellung und zum Tätig werden … Anhang 2: Branchenspezifische Themen der Ausbildung von FaSi Anhang 3: Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben Anhang 4: Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Anhang 5: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Übersicht der Betreuung bei der BGHW mehr als 10 und bis zu 30 Beschäftigte mehr als 30 Beschäftigte bis zu 10 Beschäftigte Regelbetreuung ohne Einsatzzeit alternative bedarfsor. Betreuung alternative bedarfsor. Betreuung Regelbetreuung Grundbetreuung + Anlassbetreuung Fernlehrgang + Fortbildung + Kompetenz-zentrum Fernlehrgang/ Seminar (G II) + Fortbildung + betriebsspez. Betreuung Grundbetreuung mit Einsatzzeit + betriebsspezifische Betreuung -> bei regelmäßig vorliegende Gefahren mit Einsatzzeit Dr. Stefan Hussy Kooperationstagung Verdi/BGHW 2011 in Dresden Seite 5
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitWas ist neu, anders als bisher • Alle Betriebe sind in drei Gruppen eingeteilt (mit verbindlichen Einsatzzeiten) • Gesamtbetreuung besteht aus: • Grundbetreuung und betriebsspezifischem Teil • Grundbetreuung: • Vorgabe der Einsatzzeit als Summe für BA und Sifa • Für die Gruppen I, II, III • Festgelegte Aufgaben • Betriebsspezifischer Teil der Betreuung • Betrieb ermittelt den erforderlichen Umfang nach Vorgabe von Ermittlungsverfahren und Aufgabenfeldern • Aufteilung der Betreuungsleistungen auf BA und Sifa durch Betrieb
(Gruppe I) Gruppe II Gruppe III verbindliche Einsatzzeit Summe BA + SIFA [Std./ Beschäftigtem/r und Jahr] s. Anlage 2 (2,5) 1,5 0,5 BGHW-Empfehlung zur Einsatzzeit-Aufteilung s. BGHW-Kompakt --- 0,3BA * 1,2 SIFA *Mindestanteil von 20% ist nicht zu unterschreiten 0,2 BA* 0,3 SIFA *Mindestanteil von 0,2 Std. ist nicht zu unterschreiten DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Grundbetreuung - Einsatzzeiten
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitAufgaben und Rolle der betrieblichen Akteure Betriebs-/ Personalrat wirkt mit(Mitbestimmung) Unternehmer ermittelt die Aufgaben Konsens finden aufteilen und schriftlich vereinbaren Sifa und BA beraten Sifa und BA beraten kooperieren Fachkräfte für Arbeitssicherheit Betriebsärzte Quelle: DGUV Dr. Stefan Hussy Kooperationstagung Verdi/BGHW 2011 in Dresden Seite 8
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Aufgabenfelder der Grundbetreuung • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungsebene • Untersuchungen nach eingetretenen Ereignissen • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie Beschäftigten • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten • Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen • Selbstorganisation
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitBetriebsspezifische Betreuung (4 Aufgabenfelder) Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitSchritte zum Ermitteln der betriebsspezifischen Betreuung 1 Relevanz Aufgabenfelder 2 Auslösekriterien 3 Aufwands- kriterien - dauerhaft - temporär 4 quantitative Verteilung auf - BA - Sifa 5 - Vereinbarung - Dokumentation Dr. Stefan Hussy Kooperationstagung Verdi/BGHW 2011 in Dresden Seite 11
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitBetriebsspezifische Betreuung (Ermittlung ) • Ermittlung der Betreuungsleistungen • 1. Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder (Ja/Nein) • bei Ja, Auslösekriterien prüfen • zeitlichen Aufwand der betriebsspezifischen Betreuung festlegen • 2. Festlegen der Leistungen und des Personalaufwandes • Ermitteln und Festlegen der Leistungen für jedes Aufgabenfeld, bei dem die Auslöseschwelle überschritten ist • Ermitteln und Festlegen des betrieblich erforderlichen Personalaufwandes für jedes Aufgabenfeld, getrennt für BA und Sifa • Für das Aufgabenfeld 1 ohne 1.4 „Regelmäßig vorliegende ….“ macht die BGHW eine Einsatzzeitenempfehlung • Betriebsarzt: 0,05 Std. pro Beschäftigtem und Jahr • Fachkraft für Arbeitssicherheit: 0,2 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitChancen aus Interessenvertretungssicht • Qualität rückt in den Focus • es sind Aufgaben beschrieben (Grundbetreuung) • Es gibt Hilfen für betriebsspezifischen Teil • Gemeinsames Vorgehen von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit wird weiter gefördert • Mitwirkung/Mitbestimmung des Betriebsrates ausdrücklich in der Vorschrift genannt • Betriebsräte können das Thema neu „anschieben“ • SiFa / Betriebsärztliche Betreuung • Aufgaben / Inhalte • Zusammenarbeit
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitWeitere Hinweise und Informationen • Broschüre BGHW-Kompakt 116 • - mit Berechnungsbeispielen • www.bghw.de • Häufig gestellte Fragen • Regelung und Broschüren zum runterladen
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitDiskussion Fragen zur Vorschrift? Was ist in den Betrieben durch den Arbeitgeber bisher (in 2011) gemacht worden? Ist der Betriebsrat initiativ geworden? Bisherige Erfahrungen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten Ansatzpunkte aus Sicht der Betriebsräte Welche ersten Schritte sind jetzt „dran“