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Neue HEV-Mietkautionsversicherung. Gemeinsame Medienkonferenz des Hauseigentümerverbands Schweiz und der «Zürich» Versicherungs-Gesellschaft. Zürich, 16. November 2007. Der HEV Schweiz im Dienste seiner über 285‘000 Mitglieder. Die Sicht des Verbandes.
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Neue HEV-Mietkautionsversicherung Gemeinsame Medienkonferenz des Hauseigentümerverbands Schweiz und der «Zürich» Versicherungs-Gesellschaft Zürich, 16. November 2007
Der HEV Schweiz im Dienste seiner über 285‘000 Mitglieder Die Sicht des Verbandes Dr. Rudolf Steiner,Präsident HEV Schweiz
HEV Schweiz: Umfassende Dienstleistungen für die Mitglieder • Zeitung «Der Schweizerische Hauseigentümer» • Rechtsberatung • Hypotheken • Webseite mit e-shop und Online-Formularen • Mietzinsrechner • Kurse • Reisen • Oelpooling • Mitgliedervergünstigungen • Versicherungen
Weshalb ein gemeinsames Produkt? Die HEV-Mietkautionsversicherung
Wer besitzt was? • Besitzstruktur der Mieter- und Genossenschaftswohnungen, 1990 und 2004
Chance für Mieter und Vermieter Die Sicht des Versicherers Markus Hongler,CEO Zurich Schweiz
Warum eine Mietkautionsversicherung? Mietkautionen (Depots) sind mühsam für beide Seiten • Mieter: hoher Kostenaufwand • Vermieter: relativ viele Umtriebe, unangenehme Konflikte
Welche Vorteile bietet das neue Produkt? Die Stärken der neuen HEV-Mietkautionsversicherung • Vermieter: Vereinfachung bei gleicher Sicherheit • Mieter: grösserer finanzieller Spielraum, mehr Convenience
Warum engagiert sich Zurich? Wir möchten uns als kundenfreundlichen Versicherer beweisen • Rund 2 Millionen Mieter in der Schweiz sind potenzielle Kunden • HEV wirkt als wichtiger Vermittler • Wohneigentümer sind interessante Kunden für Zurich Beispielrechnung:Depotsumme: 3‘000 CHFJahresprämie: 60 CHF + 4 % = 180 CHFDepotsumme: 6‘000 CHFJahresprämie: 60 CHF + 4 % = 300 CHF
Wie funktioniert der Vertrieb? Beide Vertriebspartner verkaufen Produkt ab sofort • HEV: interessante Zusatzdienstleistung für alle Wohneigentümer • Zurich: Vertrieb über - Kundenberater in den Regionen, - unabhängige Vermittler HEV vermittelt, Zurich versichert!
Mietkaution und Kautionsversicherung Die Sicht der Immobilienverwaltung Albert LeiserDirektor HEV Zürich
Forderungen des Vermieters • Mietzins • Nebenkosten • Schäden am Mietobjekt • Schadenersatz aus Vertragsverletzung
Was sagt das Gesetz ? Art. 257e OR • 1 Leistet der Mieter von Wohn – oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegen. • 2 Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatsmietzinse als Sicherheit verlangen. • 3 Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht, so kann dieser von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen. • 4 Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.
Weshalb eine Alternative zur Mietkaution? • Knappe verfügbare Mittel des Mieters • Erhaltung der Liquidität des Mieters • Einfach handhabbare Lösung