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Arbeitsfeld und Vorgehensweisen der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt. Jann Weibel Sozialpädagoge, Berater. Dienstleistungen gemäss Rahmenvertrag. Umgehende Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten nach einer polizeilichen Intervention
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Arbeitsfeld und Vorgehensweisen der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt Jann Weibel Sozialpädagoge, Berater
Dienstleistungen gemäss Rahmenvertrag • Umgehende Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten nach einer polizeilichen Intervention • Kurzberatung von Gewaltbetroffenen und Gewaltausübenden sowie bezüglich mitbetroffener Minderjähriger • Abklärung des unmittelbaren Unterstützungsbedarfs und Einleitung von Sofortmassnahmen • Triage aller Beteiligter an weitere Institutionen, Fachpersonen oder Behörden
Weitere Aufgaben der AHG • Beratung von Selbstmeldern/Drittmeldern ohne vorhergehende polizeiliche Intervention • Beratung und Weiterbildung von Fachstellen und Fachpersonen sowie Behörden • Vernetzung/Koordination aller Fachstellen und Institutionen und deren Aktivitäten (Kindesschutzgruppen, Opferhilfe, BHG, Beratungsstelle Gewaltfrei, Schulpsychologischer und Jugendpsychologischer Dienst etc.) • Öffentlichkeitsarbeit
Polizeieinsatz Journal Einsatzzentrale Kriterienliste Meldeblatt Fax an AHG Von der Polizei zur AHG
Kriterienliste: diese Interventionen werden der AHG gemeldet • Alle Interventionen aus denen eine Anzeige nach StGB resultiert • Alle Interventionen aus denen eine Wegweisung resultiert • Alle Interventionen aus denen eine Inhaftierung oder ein FFE des Aggressors resultiert • Alle Interventionen mit strafbarem Hintergrund ohne konkrete Anzeige wegen erstmaliger Tätlichkeit oder einfacher Drohung
Kriterienliste: diese Interventionen werden der AHG nicht gemeldet • Verbale Auseinandersetzungen zwischen Partnern • Streit, verbale Auseinandersetzungen unter Geschwistern • Alle Interventionen, bei denen Minderjährige Sachbeschädigungen begehen und kein Strafantrag seitens der Eltern gestellt wird
Definition „Häusliche Gewalt“ • „Gewalt in Paarbeziehungen meint alle Formen von Gewalt in den verschiedenen Konstellationen von bestehenden oder aufgelösten Paarbeziehungen zwischen Erwachsenen. Konkret also körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt in Ehe und Partnerschaft, bei heterosexuellen oder homosexuellen Paaren, bei gemeinsamem und getrenntem Wohnsitz und auch bei Paaren in der Trennung oder nach der Trennung. Diese Definition schliesst nicht aus, dass auch Kinder von Gewalt mitbetroffen sind. Sie grenzt sich aber ab von Formen von Gewalt im sozialen Nahraum, die ausschliesslich ausserhalb der Paarbeziehung stattfindet (bspw. von Eltern gegenüber den Kindern, von Kindern gegenüber den Eltern, zwischen Geschwistern).“ (Egger & Moser,EBG, 2009)
Ziel Betreuung/Beratung Kontaktaufnahme Ergänzen fehlender Informationen Situationsklärung • mit Betroffenen • mit Drittpersonen Prüfen möglicher Massnahmen Vereinbarungen/Anordnungen treffen
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