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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Informationsveranstaltung. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Die Umsetzung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG). Hans-Peter Wilka Regionales Netzwerk IQ Rheinland-Pfalz Regionalkonferenz Wörth, 22.8.2012.

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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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Presentation Transcript


  1. Informationsveranstaltung Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Die Umsetzung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) Hans-Peter Wilka Regionales Netzwerk IQ Rheinland-Pfalz Regionalkonferenz Wörth, 22.8.2012 Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

  2. Themen Vorstellung – IQ Netzwerk Aufgaben, Angebote, Partner Übersicht zum „Anerkennungsgesetz“ Das Gesetz oder Die Gesetze? Wege der Anerkennung Unterstützung in der Beratungsarbeit

  3. IQ Netzwerk Das Netzwerk "Integration durch Qualifizierung (IQ)" hat das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von erwachsenen Migrantinnen und Migranten in Deutschland zu verbessern. Das bundesweite Netzwerk IQ – besteht aus 5 Fachstellen, die Expertise in den Fachthemen Anerkennung, Qualifizierung, Existenzgründung, Diversity Management und berufsbezogenes Deutsch bündeln,undaus16 regionalenNetzwerken, die vor Ort IQ-Zieleumsetzen. Das Netzwerk IQ arbeitet seit 2005 im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums und wird in der neuen Programmphase seit Mitte 2011 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Bezugspunkt ist die Umsetzung des Nationalen Integrationsplans.

  4. IQ Netzwerk • Unsere  Hauptaufgaben als regionales Netzwerk in Rheinland-Pfalz und Saarland sind • Begleitung der Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für Rheinland-Pfalz und das Saarland • Beratung und Qualifizierung regionaler Arbeitsmarktdienstleister zu allen IQ-Inhalten mit dem Ziel die interkulturellen Kompetenzen der Fachkräfte zu erweitern und vor Ort die migrationsspezifische Umsetzung der Arbeitsmarktinstrumente zu befördern. • Verzahnung der Unterstützungsleistungen in ausgewählten Regionen im Sinne der "IQ-Prozesskette", und dem Auf- und Ausbau der erforderlichen Kooperationsstrukturen. 

  5. IQ Netzwerk • Weitere relevante Themen und Aufgabenbereiche des regionalen Netzwerks in Rheinland-Pfalz und Saarland sind • Antidiskriminierung, • Beratung, • Kompetenzfeststellung und die • Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen. • Wir legen besonderen Wert auf die Professionalisierung von Migrantenorganisationen, Antidiskriminierungsarbeit und auf Vernetzung und Qualifizierung im Sozialen Nahraum.

  6. IQ Netzwerk Die verantwortlichen Partner im regionalen IQ-Netzwerk Rheinland-Pfalz/ Saarland: ism – Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. AGARP – Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz Schneider Organisationsberatung SIMA – Saarländische Initiative Migration und Arbeitswelt Kontakt siehe http://rhein-saar.netzwerk-iq.de/

  7. Historie des Gesetzes

  8. Handlungsbedarf aus Sicht des Bundes • 16 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland (ca. 20 % der Bevölkerung) • Erwerbsquote der Personen mit MH 69% zu 78% bei Menschen ohne MH • 2,9 Mio. Personen mit beruflichen Qualifikation aus dem Ausland • Geschätztes Potenzial ungenutzter Auslandsqualifikationen rund 285.000 (Datenbasis Mikrozensus 2008)- 16.000 (Fach-) Hochschulabschlüsse- 23.000 Meister- / Techniker-Fachschulabschlüsse- 246.000 Lehre oder sonstiger berufsqualifizierender Abschluss

  9. Zentrale Ziele des BQFG • Integration • Ausl. Qualifikationen respektieren, Chancen erhöhen, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben • Attraktivität für qualifizierte Zuwanderer erhöhen • Zeichen des Willkommens • Soziale und berufliche Integration • Fachkräftebasis • Vorhandenes Potenzial nutzen • und aktivieren • Volkswirtschaftlicher Nutzen • Reduzierung Sozialtransfer • Arbeitsmarktintegration

  10. Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“) • Artikel 1 – „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“ – kurz „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG“ • - Bundesgesetz • Neues Verfahren für die ca. 350 Ausbildungsberufe • Regelungen zu reglementierten Berufen (aber nur subsidiär!) • Änderungen von 63 Fachgesetzen und Verordnungen wie zum Beispiel Heilberufe (Ärzt/innen, Kranken- und Altenpfleger/innen); Justizberufe; Steuerberater/innen; Notar/innen; Laufbahnrecht; Handwerksordnung; Fahrlehrer/innen u.v.m. + 2

  11. Übersicht Anerkennungsgesetz Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Artikel 1 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen - BQFG Artikel 2 Änderung des Berufsbildungsgesetzes Artikel 3 Änderung der Handwerksordnung Artikel 4 Änderung der Gewerbeordnung

  12. Übersicht Anerkennungsgesetz (Auswahl, Seite 2) Artikel 5 Änderung der Bewachungsverordnung Artikel 7 Änderung des Bundesbeamtengesetzes Artikel 29 Änderung der Bundesärzteordnung Artikel 35 Änderung des Krankenpflegegesetzes Die Änderungen beziehen sich zum Beispiel auf: erforderliche Unterlagen und Nachweise die Nicht-Anwendung des BQFG die Erweiterung von EU-Bürger/innen auf sog. Drittstaatler

  13. Das sog. Anerkennungsgesetz betrifft nicht: Ländergesetze, z.B. Lehrer/innen, Erzieher/innen, Sozialpädagog/innen, Ingenieur/innen, Architekt/innen, schulische Aus- und Fortbildungen (werden aktuell angepasst  Muster) Hochschulabschlüsse, die nicht auf reglementierten Beruf hinführen; hierfür: Zeugnisbewertung bei ZAB (Lissabon-Anerkennung) Akademische Anerkennung (Hochschulzugangsberechtigung, Prüfungs- und Studienleistungen, akad. Grade) Schulabschlüsse Gleichstellung durch Zeugnisanerkennungsstellen der Länder

  14. Was ist neu? Rechtsanspruch auf Verfahren • Erstmals allg. Anspruch für 350 Ausbildungsberufe • Erhebliche Ausweitung für reglementierte Berufe • Entscheidend „wesentliche Unterschiede“ • Berufserfahrung wird berücksichtigt • Klarer Zeitraum: 3 Monate-Entscheidungsfrist • Bescheid gilt bundesweit Einheitliche Kriterien und Verfahren Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit • Jede/r kann einen Antrag stellen • Berufszulassung geöffnet • Entscheidend nur Qualität der Berufsqualifikation • Inlandspotenzial aktivieren • Attraktivität Deutschlands erhöhen Anträge von In- und Ausland möglich

  15. Reglementierte und nicht reglementierte Berufe Reglementiert heißt, die Aufnahme, Ausübung und/ oder das Führen der Berufsbezeichnung sind an festgelegte berufliche Qualifikationen gebunden, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelt sind. Nein Ja Anerkennung ist ein MUSS Zugang (zu Beruf, Ausbildung, Hochschule, Titel) Zulassung zu Fortbildungen und Umschulungen Ausgleichsmaßnahmen Anerkennung ist ein KANN Verbesserung der Chancen Tarifliche Eingruppierung unterwertige Beschäftigung verlassen Wertschätzung, Bestätigung TRANSPARENZ z.B. Kaufleute, Industriemechaniker, med. Fachangestellte usw. www2.bibb.de/… z.B. Ärzte, Kranken- u. Altenpfleger, Architekten, Meister, MTA, PTA usw. ec.europa.eu/…

  16. Exkurs: Sonstige Verfahren im BQFG und HwO • Art. 1 (BQFG) Kap. 3 § 14 - Anwendung bei: • fehlenden oder unzureichenden Unterlagen • nicht aussagekräftigen Unterlagen • Zweifel an Inhalt oder Richtigkeit • wenn die Antragsteller die erforderlichen Unterlagen unverschuldet nicht vorlegen können • Mögliche Instrumente: • zum Beispiel Projekt: PROTOTYPING (WHKT, 6 HWK´s, IHK Köln, FBH, ZWH) oder • Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfungen, Gutachten von Sachverständigen

  17. Antragsteller/innen • Personen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben • potenzielle Fachkräfte, die noch im Ausland leben und einen Abschluss haben (Beabsichtigung einer Erwerbstätigkeit) • Asylbewerber/innen und Geduldete • Spätaussiedler/innen (Wahlrecht zwischen BVFG und BQFG!) • nicht antragsberechtigt sind: • An- und Ungelernte • potenzielle Arbeitgeber/innen

  18. Verfahren für Spätaussiedler/innen • Spätaussiedler haben Wahlmöglichkeit: BQFG oder wie bisher BVFG (§10 Bundesvertriebenengesetz) • Vorteil BQFG: Berücksichtigung von Berufserfahrung, Darstellung wesentlicher Unterschiede im Bescheid • Nachteil BQFG: Kosten sind höher (BVFG: 30 €; BQFG: 100-600 €) • Aber: wurde eine Gleichwertigkeit nach BVFG festgestellt, besteht KEIN Anspruch auf ein Verfahren nach BQFG mehr!

  19. Anerkennung ausländischer Qualifikationen berufliche Anerkennung schulische und akademische Anerkennung reglementierte Berufe nicht reglementierte Berufe schulische Abschlüsse Hochschul-zugangs-berechtigung Studien-/ Prüfungs-leistungen Akademische Grade Zugang zu weiterführenden Studien Zeugnis-bewertungZAB bundes-rechtlich geregelt (Länder-behörden) landes-rechtlich geregelt (Länder-behörden) Ausbildungsberufe Bund, BBiG, HwO (IHK-Fosa, Handwerks-kammern) landes-rechtliche schulische Ausbildungen (ggf. ZAB) aktuell: Förderung nach AFBG

  20. Verfahren BQFG - für Ausbildungsberufe im dualen System, Teil 1 • Antrag • (aus dem In- oder Ausland) • Eingang bei zuständiger Stelle • u.a. IHK-Fosa, Handwerkskammer • Prüfung der Antragsberechtigung • im Ausland erworbener Ausbildungsnachweis • bei Auslandseinträgen: Erwerbsabsicht max. 1 Monat • Eingangsbestätigung • Prüfung Vollständigkeit Unterlagen • ggf. Nachforderung • Hinweis auf Beginn 3-Monatsfrist

  21. Verfahren BQFG - für Ausbildungsberufe im dualen System, Teil 2 Festlegung Referenzberuf • Dauer: 3 Monate • Hemmung Fristlauf bei: • Nachforderung Unterlagen • Sonstige geeignete Verfahren • Fristverlängerung bei: • z.B. Hinzuziehung externer Sachverstand (ZAB) Gleichwertigkeitsprüfung: Gibt es wesentliche Unterschiede (Fähigkeiten und Kenntnisse, Inhalt und Dauer) ? • Berufserfahrung (ergänzend) nein ja • Gleichwertigkeitsbescheid • entspricht: • bestandener Aus- und Fortbildungsprüfung nach BBiG • bestandener Gesellenprüfung Handwerk Keine Gleichwertigkeit -Ablehnung aber: Darstellung vorhandener Qualifikationen und bestehender Defizite Weiterbildung (individuelle oder betriebliche Qualifizierung)

  22. Allgemeines Verfahren nach dem BQFG • Bei wesentlichen Unterschieden (Ausbildungsdauer und Inhalte), die nicht durch Berufserfahrung oder Zusatzausbildungen ausgeglichen werden können, ergeben sich folgende Aspekte: • Nicht reglementierte Berufe: im Bescheid werden die vorhandenen Qualifikationen dargestellt und die Unterschiede zum deutschen Abschluss beschrieben. Der Bescheid kann im Bewerbungsverfahren Transparenz für Arbeitgeber schaffen und ermöglicht ggf. eine gezielte Weiterqualifizierung. • Reglementierte Berufe: Berufszulassung unter Auflagen, d.h. die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme (je nach Berufsrecht: Eignungsprüfung, Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) ist für die Anerkennung (Berufszulassung) erforderlich.

  23. Vielen Dank. Hans-Peter Wilka Schneider Organisationsberatung, Tel. 06131/ 2876711Mail: wilka@schneider-beratung.de Frauenlobstr. 15-19, 55118 Mainz

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